Ich beginne jetzt ein duales Studium (Bachelor of Laws) in NRW. Ich möchte aber nach der Ausbildung nach Bayern o. BaWü (am liebsten nähe Allgäu) ziehen, da mein Freund dort wohnt. Die Ausbildung möchte ich hier aufjeden Fall beenden, da ich dort auch im öffentlichen Dienst arbeiten möchte.
Jedoch stand in meinem Ausbildungsvertrag, dass ich nach Beendigung der Ausbildung weitere 5 Jahre meiner Stadt "dienen" muss, sonst müsse ich ein Teil meines Ausbildunggehaltes zurückzahlen.Aber dabei stand auch dass dies unter gewissen Umständen auch nicht zurückgefordert wird.
Was sind die besonderen Umstände?
Muss ich wirklich das Geld zurückbezahlen, obwohl ich nur in einer anderen Stadt arbeiten möchte? Geht das überhaupt, oder brauch man dort einen Tauschpartner?
Vielleicht kann mir Jemand diese Fragen beantworten

LG