Kommt wieder zurück zum Thema !
Der Uli hat den Revisionsantrag zurück gezogen.
Ich gehe hier mit dem Kommentar einer Tageszeitung konform, dass es so besser für ihn ist !
Warum?
Wie Mikesch schon schrieb, das Bundesverfassungsgericht prüft eh nur, das rechtliche Verfahren!
So, wenn aber nun das Verfahren an das Münchner Gericht zur "PRÜFUNG" zurück gehen würde, müsste dann nicht noch einmal "alles" überprüft werden ?
Alles was für ihn spricht,
alles was gegen ihn spricht ?!
Und würde da nicht evtl. (!) noch viel mehr auf dem Tisch landen ?
Nein, ich denke, es ist besser so (für ihn). Vermeintlich alles ist geklärt, und er muss aber auch nicht mit noch mehr rechnen. (Was ans Licht gezerrt wird, oder auch mit noch mehr Strafe. Weniger ist ja fast schon nicht möglich)
Tritt er die Strafe schnell an, kann er Weihnachten schon wieder zuhause feiern.
PS: Mich würde andererseits zB. mal interessieren, welche Summen der steuerlichen Verjährung anheim gefallen sind !
Woher kam das ganze Geld ? Was passiert nun damit?
usw. usf. !
