Ich möchte gerne ein Buch über die Arbeit im allgemeinen Vollzugsdienst in einer JVA schreiben. Oft habe ich mir gedacht "Hierüber müsste mal einer ein Buch schreiben!"
Nun hab ich mir gedacht, warum nicht ich? Nun stellt sich mir die Frage, ob eine Genehmigung des Anstaltsleiters/ Dienstherren erforderlich ist (wenn Namen und JVA verändert bzw. nicht angegeben wird oder auch doch wie bei Joe Bausch) und wenn ja, ob es allgemein Gründe gibt, dies nicht zu genehmigen. Schließlich darf ich ja auch nicht einfach zur Presse gehen und über meine Arbeit reden. Das muss mir ja auch vorher genehmigt werden. Was das nebenberufliche angeht, habe ich mich informiert. Ich möchte aber auf der Arbeit nicht nachfragen, weil ich dann quasi die Katze aus dem Sack lasse. Wenn ich das Buch aber nicht zu Ende schreibe oder es nicht gut genug wird für eine Veröffentlichung oder ich es mir einfach so anders überlege, fragt man sich, wo es bleibt und man wird als blöd hingestellt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine Antwort auf meine Frage geben könnte. Ich bedanke mich!
