bin ganz neu hier und möchte euch erst einmal alle herzlich grüßen

Seit längerem habe ich vor, meine Rentenbeiträge, die ich vor meiner Verbeamtung gezahlt habe, auszahlen zu lassen. Ich hatte auch ein "Beratungsgespräch" bei der Rentenversicherung. Diese meinten, dass es sinnvoller wäre meine restlichen Monate (bis ich die 60 Monate erfüllt habe) aus eigener Tasche nachzuzahlen um später zusätzlich einen Rentenanspruch zu erhalten. Dies lohnt sich für mich jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht.
Nun zu meiner Frage: Ich würde gerne wissen, wie es sich mit den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst verhält, wenn man nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, die Rentenbeiträge für eben diesen Zeitraum auszahlen lässt.
Würden dann, z.B. die 34 Monate Zeit im Angestelltenverhältnis noch anrechenbar auf die Pension sein? Oder reißt es eine Lücke in der Berechnung?