Auszahlung der Rentenbeiträge, trotzdem anrechenbare Zeiten?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Brummi
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Auszahlung der Rentenbeiträge, trotzdem anrechenbare Zeiten?

Beitrag von Brummi »

Hallo zusammen,

bin ganz neu hier und möchte euch erst einmal alle herzlich grüßen :mrgreen:

Seit längerem habe ich vor, meine Rentenbeiträge, die ich vor meiner Verbeamtung gezahlt habe, auszahlen zu lassen. Ich hatte auch ein "Beratungsgespräch" bei der Rentenversicherung. Diese meinten, dass es sinnvoller wäre meine restlichen Monate (bis ich die 60 Monate erfüllt habe) aus eigener Tasche nachzuzahlen um später zusätzlich einen Rentenanspruch zu erhalten. Dies lohnt sich für mich jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht.
Nun zu meiner Frage: Ich würde gerne wissen, wie es sich mit den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst verhält, wenn man nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, die Rentenbeiträge für eben diesen Zeitraum auszahlen lässt.
Würden dann, z.B. die 34 Monate Zeit im Angestelltenverhältnis noch anrechenbar auf die Pension sein? Oder reißt es eine Lücke in der Berechnung?
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Hauseltr
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Re: Auszahlung der Rentenbeiträge, trotzdem anrechenbare Zei

Beitrag von Hauseltr »

Das Thema hatten wir kürzlich schon mal:

http://www.beamtentalk.de/erstattung-vo ... t5515.html
Brummi
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Re: Auszahlung der Rentenbeiträge, trotzdem anrechenbare Zei

Beitrag von Brummi »

das stimmt zwar, aber dort finde ich leider keine antwort auf meine frage.
es geht mir ja darum, ob die zeiten auf meine pension angerechnet werden können, wenn ich für diesen zeitraum die rentenbeiträge auszahlen lasse.
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Hauseltr
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Re: Auszahlung der Rentenbeiträge, trotzdem anrechenbare Zei

Beitrag von Hauseltr »

Soweit ich weiß, hat Deine Zeit, in der Zahlungen an die Rentenzahlungen geleistet wurden, keinen Einfluss auf Deine Pensionsansprüche.
Einfluß hat nur die Dienstzeit im öffentlichen Dienst. So war es jedenfalls bei mir. Das (fiktive) Eintrittalter in das Beamtenverhältnis ist nach meiner Meinung ausschlaggebend. Das waren damals bei mir 2 Jahre Zeitsoldat und 4 1/2 Jahre Arbeiterverhältnis im öffentlichen Dienst, dann noch die ca. 2 Jahre im Arbeiterverhältnis bis zur Verbeamtung bei der DB. Das Beamtenverhältnis (Berechnung) wurde auf das 21. Lebensjahr festgesetzt.

Ich erhalte seit dem 65. Lebensjahr eine mit der Pension verrechnete Pension.
Steinbock
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Re: Auszahlung der Rentenbeiträge, trotzdem anrechenbare Zei

Beitrag von Steinbock »

Hallo Brummi,

dies kann man so pauschal nicht beantworten.

Lasse dir doch einfach mal bei der Rentenstelle berechnen wie hoch deine Rente wäre, wenn 60 Monate Rentenbeiträge vorliegen würden.
Zusätzlich lässt Du dir bei deiner Dienststelle berechnen, wie hoch die Versorgungsbezüge wären
a) ohne Rentenanspruch
b) mit Rentenanspruch

Und danach kannst Du selbst entscheiden, was für dich besser ist.

Gruß vom Steinbock
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