Hallo zusammen,
ich mache gerade die Steuererklärung meines kürzlich verstorbenen Vaters, der Beamter war, und möchte bei der Zeile 68 "Außergewöhnliche Belastungen" im Mantelbogen die Krankheitskosten angeben, die nicht von Beihilfe und privater Krankenversicherung übernommen werden, aber ärztlich verordnet werden.
Auf jedem Beihilfebescheid steht "Abzugsbeträge Eigenbehalte § XXX bzw. $ XXX für das Kalenderjahr xxxx".
Reicht es, den letzten Beihilfebescheid für das jeweilige Kalenderjahr mit obenstehender Angabe einzureichen, oder muss ich alle in Frage kommenden Rechnungen, Überweisungen und Diagnosen beifügen?
Herzlichen Dank für jeden Hinweis!
Abzugsbeträge Eigenbehalte Steuererklärung Zeile 68
Moderator: Moderatoren
Re: Abzugsbeträge Eigenbehalte Steuererklärung Zeile 68
Mir als Bearbeiter würde es mit Sicherheit reichen. Die Frage ist bloß, lohnt sich das überhaupt, da es ja die zumutbare Belastung gibt und nur der übersteigende Teil sich steuerlich überhaupt auswirkt.
Schick es einfach so hin und wenn das FA noch mehr haben will, dann werden sie dir das spätestens im Bescheid mitteilen.
Schick es einfach so hin und wenn das FA noch mehr haben will, dann werden sie dir das spätestens im Bescheid mitteilen.
Re: Abzugsbeträge Eigenbehalte Steuererklärung Zeile 68
... es kamen vor seinem Tod einige Krankenhausaufenthalte zusammen, daher möchte ich das schon angeben.