Ich verstehe dein Problem mit dem Zeitausgleich nicht.
Aber hier steht eigentlich alles:
http://www.schoeffen.net/ehrenamtliche- ... chaedigung
Dein Schöffeneinsatz ist eigentlich Arbeitszeit, wenn er in die Arbeitszeit fällt.
Hast du Verdienstausfall, dann entschädigt das Gericht.
In keinem Fall musst du Einsatzzeit nacharbeiten.
Fällt der Einsatz nicht in die Arbeitszeit, dann entschädigt dich das Gericht wie eine Hausfrau /Hausmann.
Als Schöffe bekommt man eigentlich einen Einsatzplan für ein Jahr vom Gericht.
Mehr als 10 Termine pro Jahr hatte ich noch nie.
Schöffentätigkeit als Teilzeitbeamter
Moderator: Moderatoren
Re: Schöffentätigkeit als Teilzeitbeamter
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Schöffentätigkeit als Teilzeitbeamter
Ich verstehe das persönliche Problem aber auch die Entscheidungsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes, was die Zusammenhänge verständlich ausführt. Teilzeitmuttis sind wirklich immer gekniffen.
Vielleicht wird es praktischer sein, den einen Arbeitstag für diesen Schöffenzeitraum auf einen anderen Tag umzulegen
Gleitzeit ist auf der einen Seite sinnvoll, macht aber in der Praxis ne Menge Probleme.
Vielleicht wird es praktischer sein, den einen Arbeitstag für diesen Schöffenzeitraum auf einen anderen Tag umzulegen
Gleitzeit ist auf der einen Seite sinnvoll, macht aber in der Praxis ne Menge Probleme.