Schöffentätigkeit als Teilzeitbeamter

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Adler
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Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Schöffentätigkeit als Teilzeitbeamter

Beitrag von Adler »

Ich verstehe dein Problem mit dem Zeitausgleich nicht.

Aber hier steht eigentlich alles:
http://www.schoeffen.net/ehrenamtliche- ... chaedigung

Dein Schöffeneinsatz ist eigentlich Arbeitszeit, wenn er in die Arbeitszeit fällt.
Hast du Verdienstausfall, dann entschädigt das Gericht.
In keinem Fall musst du Einsatzzeit nacharbeiten.

Fällt der Einsatz nicht in die Arbeitszeit, dann entschädigt dich das Gericht wie eine Hausfrau /Hausmann.

Als Schöffe bekommt man eigentlich einen Einsatzplan für ein Jahr vom Gericht.
Mehr als 10 Termine pro Jahr hatte ich noch nie.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 5. Jul 2010, 15:39
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Re: Schöffentätigkeit als Teilzeitbeamter

Beitrag von Conny »

Ich verstehe das persönliche Problem aber auch die Entscheidungsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes, was die Zusammenhänge verständlich ausführt. Teilzeitmuttis sind wirklich immer gekniffen.
Vielleicht wird es praktischer sein, den einen Arbeitstag für diesen Schöffenzeitraum auf einen anderen Tag umzulegen
Gleitzeit ist auf der einen Seite sinnvoll, macht aber in der Praxis ne Menge Probleme.
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