Raus aus Jobcenter

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Torquemada
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Torquemada »

Bundesfreiwild hat geschrieben: Nächstes Jahr ist Wahl - ich wähle - wie immer schon - was anderes als mit C im Parteinamen.
Dieses Jahr ist Bundestagswahl.
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Bundesfreiwild
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Uppss... ich war geistig noch im letzten Jahr.
Ja klar... DIESES Jahr dürfen wir mal wieder.
Andrea5
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Andrea5 »

Fischer hat geschrieben:Hallo Isabell007,
Argumente liegen bei vielen vor. ABER die Telekom findet auch immer wieder die "passende Lösung"! (IRONIE!!!)
Kind unter 12. Ist doch egal, kann doch der Kindergarten, die Schule oder eine Tagesmutter übernehmen. Ich rede von 13 - 14 Stunden!!!
Wegzeiteinschränkung. Ist doch egal, man kann ja umziehen!!!!
Glaube mir, hänge auch zurzeit mitten in der Schusslinie. Man wird ziemlich allein gelassen.
Und nur ein sehr guter Anwalt am besten von pro-T-in mit viel Erfahrung gibt einem noch einen Funken Hoffnung. Denn Recht haben und Recht kriegen ist auch noch ein Unterschied.
Gruß
Fischer
Hallo Isabell,

ist leider so. In der Zuweisung wird darauf hingewiesen, daß ich meinen behinderten Sohn nach der Schule im Hort bzw. Tagesmutter
lassen kann. Oder eben vom Pflegedienst. Und bei meiner Mutter sollen meine Geschwister meinen Part gleich mitübernehmen bzw.
ich einen Pflegedienst für sie organisiere. Ebenso mit zu langen Wegezeiten, ich kann mir ja als Teilzeitkraft mit zwei Kindern eine
Wohnung suchen. Du siehst die Telekom findet immer einen Weg. :twisted: .

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... it-telekom
""Nicht nur Mitarbeiter mit Familie wollen Zeitsouveränität", sagt Telekom-Personalvorstand Thomas Sattelberger. Ihm geht das Gesetz zur Familienpflegezeit nicht weit genug. Und selbst die bereits etablierte Eltern- und Teilzeitarbeit könnte etwas mehr Innovation nicht schaden, findet der Personalmanager. "Wir wollen Mitarbeiter in allen Lebenslagen individuell unterstützen." Telekom-Mitarbeiter, die Angehörige pflegen, sich sozial engagieren, sich nebenberuflich weiterbilden oder aus sonstigen familiären oder gesundheitlichen Gründen eine Auszeit brauchen, sollen künftig befristete Auszeiten nehmen können – ohne dabei auf einen Großteil ihres Einkommens verzichten zu müssen."

noch ein Zitat daraus:
"Mit den innovativen Arbeitszeitmodellen will die Telekom besonders ihre Fachkräfte halten, die sonst aus persönlichen oder familiären Gründen ihren Job kündigen würden. Auch will das Unternehmen mit dem Programm für sich als attraktiven Arbeitgeber werben. "Mitarbeiter wollen heute selbstbestimmt und selbstbewusst mit Auszeit, Freizeit und Arbeitszeit umgehen. Wer das seinen Beschäftigten bieten kann, hat einen Vorteil beim Wettbewerb um Talente", sagt Sattelberger."

Ich hab ja Arbeitskollegen ( arbeiten bei T-System), den ich meine Geschichte erzählt hatte. Die meinten nur, soll einen alternierenden
Arbeitsplatz beantragen über PST (kommt jetzt nicht darauf wie der Laden jetzt neu heißt). Hätte ja genug soziale Belange. Sollte klappen.
Aber ich arbeite nicht bei T-System, sondern ich bin bei der VCS. Und ich glaube kaum, daß die sich darauf einlassen. Der Arbeitsplatz
ist weit weg und dort hätte ich Schichtarbeit zu machen (wenn es praktisch danach geht). Und nicht zu Hause. Einen Arbeitsplatz von zu
Hause aus hätte ich auch gerne, wäre alles viel einfacher für uns Telekommitarbeiter. Das macht die Telekom aber nicht. Sie weitet ihr
Homeoffice nicht aus. Die das von zu Hause aus noch machen dürfen sich glücklich schätzen, noch einen Homeoffice zu machen. Sie
will uns ja loswerden.

Also, Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder Ehrenämter auszuführen ist mal ganz direkt gesagt (steht ja nirgendswo geschrieben)
bei der Telekom unerwünscht. Zumindestens für die, die sie loswerden wollen. :roll:

LG
Andrea
Kater-Mikesch
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

hier mal ein Artikel, bei dem die Telekom als "Behindertenfreundlicher Arbeitgeber" prämiert wurde.
Hallo,
http://www.lvr.de/app/presse/index.asp?NNr=9112

Ich finde die Telekom ist nicht nur der behindertenfreundlichste AG sondern überhaupt der beste AG den es gib...

Wenn man die beiden Artikel liest, wird es einem mal wieder warm ums Herz...die gute alte Telekom macht soooooooooooooooooooooooooo viele für ihre Beschäftigten.
Mir kommen bald die Tränen vor Rührung...
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Bundesfreiwild
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Meine Tränen der Rührung vereinen sich mit den deinen zu einer wahren Sintflut!

Echt, wenn man das so liest, da fragt man sich aber auch, wie blöd die Journalisten eigentlich sind, dass sie sich zu so einer Berichterstattung hergeben und wie blöd irgendwelche Verbände sind, die ausgerechnet an die Telekom solche Preise vergeben, wo man doch in den letzten Jahren immer wieder mal Unglaubliches über diesen Konzern und seine Personalpolitik gehört hat.
Kater-Mikesch
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Kater-Mikesch »

Gerade dieser Herr ************ , der Hauptverantwortliche Herr ************ , sind die Blender der Nation.

Ich glaube keiner von diesen zuständigen Personen hat sich in einem Fall jemals mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt - das sind elementare Pflichten der SBV und des Beauftragten des Arbeitgebers...
Es wird mal Zeit, dass sich die betroffenen Personen zusammen schließen und z. b. mit dem Intergrationsamt in Kontakt treten...

Es kann ja nicht sein, dass sich diese drei Pf..... permanent verleugnen lassen und rein gar nichts für die Betroffennen machen und sich dann bei dieser Auszeichnung auch noch feiern lassen - anprangern sollte man diese Drei - und die liebe Frau Schick gleich mit - das ist schon Betrug !!!

Ja, ich nenne das Betrug, weil die Behinderten hier hintergangen werden und betrogen werden...und die verantwortlichen Personen rechtswidrige Handlungen vornehmen und/oder dulden - jedenfalls in meinem Fall und in den mir bekannten Fällen...
Wie sagt mal eine Politikerin: Ich schäme mich nicht nur heimlich...
hell-4-you
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von hell-4-you »

Ob es diese oder andere "... freundliche Auszeichnungen" sind, sie sind doch meist nur Marketing-Theater. Vielleicht noch Beruhigungspille für Leichtgläubige und öffentliches Deckmäntelchen, wenn das reale Verhalten genau gegenteilig ist. Für mich alles Quatsch, völlig unglaubwürdig und eher ein deutlicher Hinweis darauf, das da was nicht stimmt.
Kater-Mikesch
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,

das SGB IX ist für alle Beschäftigten maßgeblich, egal ob Arbeiter, Angestellte, Teilzeit, Beamte oder sogar im Extremfall Minijobber...

In den Paragraphen steht immer was von Beschäftigten, und damit sind auch die Beamten gemeint...
Hier ein Beispiel:
§ 84 Abs. 2: sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen...muss ein BEM durchgeführt werden...

Neues Beispiel:
§ 99 Abs. 2 SGB: der Beauftragte des AG muss mit dem Integrationsamt (und Arbeitsagentur = hier eher unwahrscheinlich bei Beamten)
zusammen arbeiten...

Das SGB IX ist maßgeblich für Schwerbehinderte (aber nicht nur - s. hier § 84 Abs. 2: diese gilt wieder für alle Beschäftigte und auch für Beamte).
Und dabei ist es unerheblich ob Beamte, Arbeiter oder Angestellt...
Gerade die späteren Richtersprüche, haben geklärt, dass das SGB IX natürlich auch für Beamte anzuwenden ist - denn erstens wird auf alle
Beschäftigte abgestellt und zweitens (was wesentlicher ist) wird in keinem Paragraph der Beamte/die Beamtin ausgeschlossen...oder kennst du
eine Stelle im SGB IX, die Beamte ausschließt???
Klausi66
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Klausi66 »

Hallo dibedupp,
das Integrationsamt muss eine Stellungnahme abgeben, ob ein Beamter in die DDU geht oder nicht!!!!!

Das ist eine ganz aktuelle Info vom Arbeitsamt!
Daher ist deine Aussage FALSCH
Kater-Mikesch
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Klausi66 und didedupp,

also bei allen Angelegenheiten muss der Dienstherr möglichst frühzeitig dies SBV, die anderen Vertretungen sowie das Integrationsamt einschalten - das gilt auf jeden Fall für alle Beschäftigten - demzufolge auch für Beamte.
Demzufolge muss bei einer Dienstunfähigkeitsuntersuchung das Integrationsamt informiert werden, da das Beschäftigungsverhältnis gefährdet war...
Bei einer anstehenden Kündigung mss bei den Nichtbeamten wird die Zustimmung eingeholt werden.

Bei Beamten bin ich mir nicht sicher, ob eine Ablehnung durch das Integrationsamt negative Folgen für den Dienstherr hätte...aber trotzdem muss das Ingegrationsamt einschaltet werden...
Kater-Mikesch
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo didedupp,

also bei Beamen kann ich mir sehr gut vorstellen, dass bei einer DDU bzw. Zurruhesetzung das Integrationsamt nicht eingeschaltet wird bzw. werden muss...
Hier hat sowieso der Dienstherr die letztendliche Entscheidungsfreiheit - diese Regelelung ist eher für Beschäftigte sinnvoll, die gekündet werden sollen.

Trotzdem muss aber z. B. vor einer Dienstunfähigkeitsuntersuchung nach § 44 BBG, das Integrationsamt eingeschaltet werden. Denn nach § 84 Abs. 1 SGB muss bei einer Gefährdung des Beschäftigungsverhältnis mit dem Integrationsamt zusammen bei Schwierigkeiten eine dauerhafte Fortsetzung des "Beschäftigungsverhältnis" das Ziel
dieser Initiative sein...

Das ist übrigens in allen Kommentarfassungen des SGB IX ausführlich erläutert.

Es gibt ja immer noch Zweifel, ob das SGB IX auch für Beamte gilt (manche meinen ja, es gilt nur für Schwerbehinderte) - im Gesetz ist meines Wissens kein Hinweis darauf, dass das SGB IX nicht für Beamte gilt - es sei denn, dass ein anderes Gesetz (z. B. bei Zurruhesetzung ist der Dienstherr Entscheider - anders als bei Angestellten) dies regeln sollte.

Und die Richtersprüch haben eindeutig entschieden, dass das SGB IX auch für Beamte gilt - siehe hierzu BEM, stufenweise Wiedereingliederung, Unterrichtung SBV usw...

@ didedupp
Für meine Vorgehensweise ist es immer wichtig, dass ggf. Gesetze darauf hinweisen, dass hier in diesem Fall das SGB IX nicht auf Beamte anzuwenden ist.
Oder aber, wenn es dazu Richtersprüche (wenn möglich mit Nennung eines Aktenzeichen) gibt...

Hier mal ein Link zum BEM: http://www.schwbv.de/pdf/b3-2007.pdf dies ist kein Richterspruch, sondern die Meinung eines angesehenen Institutes

Hier ein Link zur Gleichstellung: http://www.rehmnetz.de/Personal/Beamten ... -6187.html
Vorher hatten viele angenommen, dass eine Gleichstellung für Beamte nicht möglich wäre...

Wenn du andere Infos hast, würde ich mich mich freuen, wenn du mir diese hier oder per PN zukommen lässt...

MfG
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Bundesfreiwild
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich habe die Tage im Internet geforscht und klipp und klar im SGB gelesen, dass das SGB 9 analog auch für Beamte gilt.
Suche ich jetzt aber nicht.
Kater-Mikesch
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

das SGB IX gilt natürlich für Beamte - das steht nicht im Gesetz sondern ist durch Richtersprechung auf höchster Ebene in mehreren Gerichtsverfahren eindeutig festgelegt worden...einfach mal bei google unter Beamten und BEM oder Beamte und SGB IX suchen...

Es gibt kleinere Unterschiede zu Angestellten, dies wär z. B. folgender Punkt:
Vor einer Dienstunfähigkeit bzw. vorzeitigen Ruhestand ist nicht unbedingt ein BEM durchzuführen - bei einem Angestellten würde aber ohne die Durchführung eines BEM regelmäßig einer Kündigung widerlaufen...
Natürlich muss ein BEM auch dann sinnvoll sein, d. h., dass eine Aussicht auf Erfolg besteht...das ist aber dann wieder ein Fall für die Rechtsprechung...
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Bundesfreiwild
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Kürzlich wurde bei einem anlaufenden DDU-Verfahren es als massiver Mangel betrachtet, dass ein BEM-Verfahren nicht - oder auch nicht ordentlich - durchgeführt wurde, so dass der Beamte überhaupt eine Chance gehabt hätte, sich im BEM auf einem, für ihn passenden Arbeitsplatz, zu beweisen. Das DDU-Verfahren wurde noch im Unternehmen gestoppt und Alternativen gefunden. Welche Betriebsräte werden sich wohl für den Beamten und gegen die DDU engagiert haben?
Kater-Mikesch
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Re: Raus aus Jobcenter

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
es ist ein Unterschied, ob ein BEM zwingend für eine DDU vorgesehen ist - siehe hier:
BEM - Dienstunfähigkeit bei Beamten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 SGB IX ist nicht formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines Bescheides, mit dem die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit verfügt wird. Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 816/09

oder ob ein BEM begonnen wurde aber nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde...

Es besteht demnach keine Pflicht zur Durchführung eines BEM, wenn eine DDU vermieden werden soll, aber grundsätzlich hat auch jeder Beamte ein Recht auf ein BEM. Und wenn dieses BEM dann begonnen wurde aber die Durchführung vom AG nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, hat man sehr gute Chancen dagegen vorzugehen...

Bei Angestellten wird ein nicht durchgeführtes BEM regelmäßig bei einer Kündigung gegen den AG verwendet...