Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszeit

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Amy
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Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Amy »

Hallo

Ich bin bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :wink: ...

Bin momentan Beamtenanwärterin (Kommune in NRW) und habe zur Zeit einige gesundheitliche Probleme und dementsprechende Arztrechnungen!

Habe nur momentan Angst die Rechnung bei meiner privaten KV und der Beihilfe einzureichen, da ich befürchte dass, wenn es in ca. 4 Jahren nochmal zum Amtsarzt geht zwecks Eignung BaL, ich die PKV und die Beihilfe der Schweigepflicht entbinden muss :shock: :?

Hat einer von euch Erfahrung gemacht ob das so gehandhabt wird, oder muss man lediglich den Hausarzt der Schweigepflicht entbinden??

Klar ist mir bewusst, dass wenn ich bei der Untersuchung dann nicht die Wahrheit sage, es später gravierende Folgen haben kann, aber das nehme ich in Kauf, da es ja immer Mittel und Wege gibt sich wegen einer anderen (im Vorfeld noch nie) aufgetretenen Erkrankung z.B. Burn-Out , Rheuma etc. Dienstunfähig schreiben zu lassen :| ...Nur wenn ich die Wahrheit angebe brauch ich auch nicht weitermachen, das wäre das Knock-Out :(

Somit stellt sich halt nur die Frage ob der Amtsarzt oder Arbeitsmedizinische Dienst Einsicht in die Krankenakten bei Beihilfe und PKV haben will??????

Hoffe einer von euch hat einen Tip :?
grummel2005
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von grummel2005 »

sorry, aber wenn Du so in die Beamtenlaufbahn startest, solltest Du Dir schnellstens einen neuen Job suchen, denn wer schon so anfängt, endet meistens schlimm. Sorry - aber das sind meine Erfahrungen!
Blue Ice Ultra
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Amy hat geschrieben:Hallo

Ich bin bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :wink: ...

Bin momentan Beamtenanwärterin (Kommune in NRW) und habe zur Zeit einige gesundheitliche Probleme und dementsprechende Arztrechnungen!

Habe nur momentan Angst die Rechnung bei meiner privaten KV und der Beihilfe einzureichen, da ich befürchte dass, wenn es in ca. 4 Jahren nochmal zum Amtsarzt geht zwecks Eignung BaL, ich die PKV und die Beihilfe der Schweigepflicht entbinden muss :shock: :?

Hat einer von euch Erfahrung gemacht ob das so gehandhabt wird, oder muss man lediglich den Hausarzt der Schweigepflicht entbinden??

Klar ist mir bewusst, dass wenn ich bei der Untersuchung dann nicht die Wahrheit sage, es später gravierende Folgen haben kann, aber das nehme ich in Kauf, da es ja immer Mittel und Wege gibt sich wegen einer anderen (im Vorfeld noch nie) aufgetretenen Erkrankung z.B. Burn-Out , Rheuma etc. Dienstunfähig schreiben zu lassen :| ...Nur wenn ich die Wahrheit angebe brauch ich auch nicht weitermachen, das wäre das Knock-Out :(

Somit stellt sich halt nur die Frage ob der Amtsarzt oder Arbeitsmedizinische Dienst Einsicht in die Krankenakten bei Beihilfe und PKV haben will??????

Hoffe einer von euch hat einen Tip :?
Die Lösung Deines Problems steckt in § 13 LVO NRW. Dann kannst Du Deine Rechnungen ohne schlechtes Gewissen bei der Beihilfe und der PKV einreichen. :mrgreen:
Amy
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Amy »

Mhhhh ok aber was hat meine Erkrankung mit einer Behinderung zu tun?? Ich sollte vielleicht ergänzen, dass ich keine Verwaltungsbeamtin oder Lerhrerin bin sondern Brandmeisterin, bedeutet mit einer Behinderung bin ich nicht mehr Diensttauglich!

Außerdem steht in dem Artikel ja nichts darüber das der ach so liebe Amtsarzt nicht in meine Beihilfeakten schauen möchte!!

Also...wer weiß mehr darüber????
Blue Ice Ultra
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Jede Erkrankung die länger als 6 Monate vorliegt ist 1. chronisch und stellt 2. eine Behinderung da. Eine Behinderung ist nicht gleichbedeutend damit, das Du Deinen Job nicht mehr machen kannst. Hat aber in Deinem Fall den Vorteil, das im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung andere (nämlich abgesenkte) Anforderungen an Deine Gesundheit gestellt werden. -
Im übrigen stellst Du die falsche Frage. Die Frage ist nicht ob der Amtsarzt in Deine Beihilfeakte schauen will. Du gehst anscheinend davon aus, das Deine Beihilfeakte jede Rechnung und jedes Rezept in Kopie enthält. Dies ist aber nicht so. Normalerweise besteht so eine Beihilfeakte bei einem Anwärter aus zwei Blättern (Kopie der Ernennungsurkunde und Versicherungsnachweis) + die abgerechneten Anträgen (nur die Antragsvordrucke werden in der Akte aufbewahrt; Rechnungen und Rezepte erhältst Du zurück, davon werden auch (i.d.R.) keine Kopie angefertigt), das wars. Selbst wenn der Amtsarzt gerne möchte, darf er ohne Deine Zustimmung nicht in die Beihilfeakte schauen. Wenn er das dann tut, wird er nur diese Zettel vorfinden. Aussagewert gleich null. Das wissen auch die Amtsärzte und fordern auch nie die Beihilfeakte an.
Amy
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Amy »

OK bedeutet also für mich, ich kann mich ohne schlechter Gewissen behandeln lassen und alle Rechnungen bei der Beihilfe einreichen??
Stellt sich mir nur die Frage warum dann überhaupt eine Akte darüber geführt wird, wenn dort keine Rechnungen und Rezepte gespeichert werden (Und zur Info: bis jetzt habe ich meine eingereichten Rechnungen und Rezepte nie wiederbekommen! Nur den Bescheid, dass das Geld die nächsten Tagen auf meinen Konto überwiesen wird)?
Ist mir irgendwie alles zu heiß und werde wohl die Behandlungskosten irgendwie aus eigener Tasche zahlen, zur Not auch über einen Kredit!
Zu viel Angst, dass ich dadurch früher oder später mein Traumberuf, auf den ich Jahre hingearbeitet habe, an den Nagel hängen muss nur weil mein Rücken meint jetzt dazwischen zu funken :-( ...
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Eine Akte wird deshalb geführt, weil alle Vorgänge innerhalb einer Verwaltung (dazu gehört nunmal die Beihilfestelle) zu dokumentieren sind. Es kann sein das Deine Rechnungen und Rezepte elektronisch gespeichert werden.
Wenn Du Probleme mit dem Rücken und den Vorbereitungsdienst gerade erst begonnen hast, muss sich Dein Körper wohl erst noch an die körperliche Belastung im Job gewöhnen. Daraus aber zu schließen die Verbeamtung auf Lebenszeit wäre gefährdet, halte ich doch für sehr weit geholt.
DerHagn
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von DerHagn »

Seltsame Einstellung... wozu hat man dann ne ´PKV und Beihilfe?


Sry, halte von dieser ganzen Geheimniskrämerei nicht viel... Und auch jetzt schon an ne DU-Schreibung (wegen ner andren Erkrankung) zu denken? Sehr fragwürdig...
egyptwoman
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von egyptwoman »

Bei uns werden Rechnungen von der Beihilfe seit vorigem Jahr nur noch auf Anfrage zurückgesandt, ist ne Kostenfrage, denn je mehr Rechnungen du einreichst und die zurückschicken müssen, je höher das Porto für die Briefe und die haben auch weniger Arbeit damit.
Allerdings frage ich mich auch was du vor hast, einerseits hast du Angst das dir die Geschichte mit deinem Rücken negativ vom Amtsarzt bewertet wird und du deshalb womöglich deinen Traumberuf nicht machen kannst, andererseits sprichst du in deinem Post von anderen Krankheiten die plötzlich auftreten wie Burn out etc. Sorry wenn hier viele im Vorfeld schon denken, das du dich verbeamten lassen willst und dann irgend eine Krankheit die "urplötzlich" aufgetreten ist dich in die DU zwingt. Klingt echt schon merkwürdig.
Wie stehen denn die Chancen das bei guter Behandlung die Beschwerden deines Rückens bis zum Abschluss deiner Ausbildung völlig verschwinden?
Im übrigen musst du auch für einen Amtsarzt keinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, ob das allerdings so gut ankommt, weil der Amtsarzt sich ja dann kein Bild von deiner gesundheitl. Lage machen kann, weiß ich nicht.
Ich musste auch nur einmal zum Amtsarzt, nämlich als ich den Check für die Ausbildung brauchte, nach Ende der Ausbildung musst ich da nicht nochmal hin.

egyptwoman
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Bundesfreiwild
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Bundesfreiwild »

Meines Wissens ist die Entbindung von der Schweigepflicht kein Freischein, um Einsicht in deine Beihilfeakte nehmen zu können. Ich sag da nur: Datenschutz.

Die Schweigepflichtsentbindung richtet sich eigentlich darauf, evtl. mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen zu dürfen, falls noch keine fachärztlichen Atteste/Diagnosen vorliegen. Und sie richtet sich darauf, dass dem Arbeitgeber nicht nur das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung mitgeteilt wird, sondern auch die Einzeldiagnosen.

Der Amtsarzt kann die Untersuchung auch ohne Schweigepflichtsentbindung machen, dann sollte man aber auch ein fachärztliches Attest mitbringen.
Falls man behaupten möchte, die Krankheit ist ein Einzelfall und wird nicht chronisch weiterbestehen, kann man versuchen, dem AA dies so zu vermitteln.
Allerdings wird der sich dann wundern, wenn man so lange krank geschrieben war und kein Attest mit Diagnosen vorlegen kann.

Ich denke, man könnnte die Schweigepflichtsentbindung auch konkretisieren und dem AA erlauben, mit dem behandelnden Arzt zu kontaktieren, aber weiterhin untersagen, dass andere, also Dienstherr oder Dritte, die Diagnosen erfahren oder die Entbindung genutzt wird, um Einsicht in "externe" Akten zu nehmen.

Jeder einzelne Mensch ist Herr seiner Daten und kann bestimmen, was wem als Info zukommen darf.
Stifler
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Stifler »

Hallo,
bin auch neu hier und bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier einfach etwas ähnliches zwischendrin fragen darf, aber ich mach mal einfach:
Habe ein ähnliches "Problem". Das Gesundheitsamt hat damals bei mir Stress gemacht, als ich in die Beamtenlaufbahn gekommen bin von wegen "leichtem" Übergewicht (BMI 29,5) und Bluthochdruck. Letztendlich habe ich einen neuen Termin bekommen und musste dann noch einmal hin - da war dann alles soweit im grünen Bereich.

Nun steht demnächst die Verbeamtung auf Lebenszeit an und mein BMI beträgt 28. Habe ich da zu befürchten, dass ich erneut zum Gesundheitsamt muss? Denn mein Arbeitgeber (Niedersachsen) soll in meiner Beurteilung auch etwas zu meinem Gesundheitszustand sagen?

Allgemein: Ist es -insbesondere in Niedersachsen- wohl üblich, dass man erneut hin muss vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit?
Klaus
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Klaus »

Das ist allerdings überall so üblich. Manchmal wird es aber vergessen... :)

In eine dienstliche Beurteilung gehört eine Stellungnahme des Vorgesetzten zum Gesundheitszustand nicht hinein. Der Amtsarzt muss schriftlich beauftragt werden. Gibt es Auffälligkeiten (hohe Fehlzeiten, der Beamte schläft während des Dienstes permanent ein), kann die Dienststelle das in den Untersuchungsauftrag hineinschreiben.

Gutachterlich Stellung nehmen zum Gesundheitrszustand kann nur ein Arzt.

Hattest Du denn Auflagen bekommen ?
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Bundesfreiwild
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Re: Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszei

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ganz ehrlich: ein BMI von 29,5 ist kein leichtes Übergewicht. Ich sitze da selbst im Glashaus und erlaube mir, paar Steinchen an die Wände zu werfen.

Allerdings ist der BMI auch aus der Mode gekommen, weil er bei der Verhältnismässigkeit von Körperfläche zu Gewicht in vielen Fällen den Muskelanteil nicht berücksichtigt.
Bei BMI-Messung wären z.B. Sportler mit hohem Muskelanteil und deshalb relativ hohem Gewicht völlig aus allen Normbereichen heraus.

Man geht jetzt zum Taillen-Hüft-Verhältnis über. Taille am Bauchnabel messen, Hüftweite an der weitesten Stelle messen.
Bei Männern soll dies bei Multiplikation der beiden Messwerte einen Wert von 1,0 ergeben, bei Frauen auf Grund der breiter angelegten Hüften einen Wert von 0,85.

Klappt natürlich auch wieder bei den Frauen nicht, die wie ich, überhaupt keine frauliche Beckenkonstruktion haben und Taille und Hüfte demzufolge auch im idealen Gewichtsbereich im Verhältnis von 1 liegen würden, wie bei einem Mann. Okay... in dem Falle nehme ich halt den Männerwert, dann stimmts - oder bei übergewichtigen Bauchfettansammlungen eben auch wieder nicht.

Man macht das neuerdings so, weil sich endlich gezeigt hat, dass es nicht gesundheitsschädlich ist, allgemein etwas zu schwer zu sein, sondern dass das Bauchfett der ausschlaggebende Faktor und Übeltäter für die Lebenserwartung ist. Denn - das wird zum großen Teil auch innerlich um die wichtigen Organe herum eingelagert und beeinflusst den Stoffwechsel negativ.

Dann messt mal alle unter diesen neuen Gesichtspunkten!!

Und ja... es gab auch damals bei mir eine Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt und vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis noch einen.
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