Aufstieg gehobener - höherer Dienst
Moderator: Moderatoren
Aufstieg gehobener - höherer Dienst
Hallo,
ich bin Beamter des Bundes und habe einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt.
Nun überlege ich weiter zu studieren und meinen Master zu machen. Dies soll aber neben der Arbeit geschehen, da ich meinen Beamtenstatus auf jeden Fall erhalten will.
In einigen Foren habe ich nun schon gelesen, dass es aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften problematisch vom gehobenen in den höheren Dienst aufzusteigen. Wie hab ich mir das nun vorzustellen? Mit dem Masterabschluss habe ich doch die Qualifikation für den höhD?!?
ich bin Beamter des Bundes und habe einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt.
Nun überlege ich weiter zu studieren und meinen Master zu machen. Dies soll aber neben der Arbeit geschehen, da ich meinen Beamtenstatus auf jeden Fall erhalten will.
In einigen Foren habe ich nun schon gelesen, dass es aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften problematisch vom gehobenen in den höheren Dienst aufzusteigen. Wie hab ich mir das nun vorzustellen? Mit dem Masterabschluss habe ich doch die Qualifikation für den höhD?!?
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
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Hallo Noga,
nach meiner Kenntnis ist es derzeit so, dass man mit einem solchen Master-Abschluss nur dann in den hD kommt, wenn man sich erfolgreich auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewirbt. Da hat man dann natürlich auch mehr Mitbewerber, was die Chancen entsprechend relativiert.
Genaueres kann ich aber auch nicht sagen. Da müsste sich vielleicht noch mal ein Personaler äußern.
Du musst bedenken, es gibt viele, die gerne irgendwann A 13 haben wollen. Die Aussicht auf Pensionierung mit A 12 macht einen nicht gerade glücklich. Wenn da ein einfacher MBA helfen würde, hätten die Fernunis viele Kunden.
Gruß
Hanebüchen
nach meiner Kenntnis ist es derzeit so, dass man mit einem solchen Master-Abschluss nur dann in den hD kommt, wenn man sich erfolgreich auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewirbt. Da hat man dann natürlich auch mehr Mitbewerber, was die Chancen entsprechend relativiert.
Genaueres kann ich aber auch nicht sagen. Da müsste sich vielleicht noch mal ein Personaler äußern.
Du musst bedenken, es gibt viele, die gerne irgendwann A 13 haben wollen. Die Aussicht auf Pensionierung mit A 12 macht einen nicht gerade glücklich. Wenn da ein einfacher MBA helfen würde, hätten die Fernunis viele Kunden.
Gruß
Hanebüchen
So hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt, aber angeblich läuft das anders. Wie siehts bei internen Stellenausschreibungen aus?nach meiner Kenntnis ist es derzeit so, dass man mit einem solchen Master-Abschluss nur dann in den hD kommt, wenn man sich erfolgreich auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewirbt.
Studieren neben dem Beruf wird bei uns nicht gerne gesehen. Sonst hätt ich selbst schonmal bei meiner Personalabteilung angerufen :/Genaueres kann ich aber auch nicht sagen. Da müsste sich vielleicht noch mal ein Personaler äußern.
Hat das eine nähere Bedeutung - Pensionierung mit A12?Die Aussicht auf Pensionierung mit A 12 macht einen nicht gerade glücklich.
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
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Da wäre man dann nur bewerbungsberechtigt, wenn man bereits dem hD angehört.noga3 hat geschrieben:So hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt, aber angeblich läuft das anders. Wie siehts bei internen Stellenausschreibungen aus?nach meiner Kenntnis ist es derzeit so, dass man mit einem solchen Master-Abschluss nur dann in den hD kommt, wenn man sich erfolgreich auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewirbt.
Reguläre Beförderungen nach A 13 sind im Moment stark limitiert. Wenn du nicht zwei Jahre vor der Pensionierung auf A 13 gekommen bist, wird sich die Höhe der Pension eben auch nach A 12 richten. In manchen Bundesländern müssen sich angeblich manche auch mit A 11 zufrieden geben.noga3 hat geschrieben:Hat das eine nähere Bedeutung - Pensionierung mit A12?Die Aussicht auf Pensionierung mit A 12 macht einen nicht gerade glücklich.
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Gerda Schwäbel
- Beiträge: 656
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde:
Ein Blick in die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) würde wahrscheinlich weiterhelfen:
Für Interessenten, die weder einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst noch ein Aufstiegsverfahrens des Bundes durchlaufen haben, sagt § 21 Abs. 1 BLV Folgendes: Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten voraus, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.
Die Hürden sind also doch etwas höher als "nur" ein Studium zu absolvieren.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Für Interessenten, die weder einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst noch ein Aufstiegsverfahrens des Bundes durchlaufen haben, sagt § 21 Abs. 1 BLV Folgendes: Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten voraus, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln.
Die Hürden sind also doch etwas höher als "nur" ein Studium zu absolvieren.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Relevant ist §24 BLV.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... .htm#ivz15
Wie bereits von Florian Hanebüchen erwähnt, muss man sich als Angehöriger des gD mit Masterabschluss auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewerben. Sollte man im Auswahlverfahren in Konkurrenz zu allen anderen Bewerbern erfolgreich sein, wird man auf die besagte Stelle gesetzt. Nach der Erlangung der Laufbahnbefähigung (siehe Kommentar von Gerda Schwäbel, also 2,5 Jahre Tätigkeit auf dem Dienstposten!) und weiteren 6 Monaten wird man dann schliesslich in den höheren Dienst übernommen.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... .htm#ivz15
Wie bereits von Florian Hanebüchen erwähnt, muss man sich als Angehöriger des gD mit Masterabschluss auf eine extern ausgeschriebene Stelle bewerben. Sollte man im Auswahlverfahren in Konkurrenz zu allen anderen Bewerbern erfolgreich sein, wird man auf die besagte Stelle gesetzt. Nach der Erlangung der Laufbahnbefähigung (siehe Kommentar von Gerda Schwäbel, also 2,5 Jahre Tätigkeit auf dem Dienstposten!) und weiteren 6 Monaten wird man dann schliesslich in den höheren Dienst übernommen.
Ich habe heute mit jemandem gesprochen der mir sagte, dass man (wieder) einen sogenannten Vorbereitungsdienst (ähnlich der Ausbildung) ableisten müsste.
Ist das dieser Zeitraum von 2,5 Jahre und 6 Monaten den ihr beschreibt? Was ist daran so besonders? Wird man da ganz normal nach dem Sold des gehobenen Dienstes weiterbesoldet? Bleibt man dort auch verbeamtet?
Ist das dieser Zeitraum von 2,5 Jahre und 6 Monaten den ihr beschreibt? Was ist daran so besonders? Wird man da ganz normal nach dem Sold des gehobenen Dienstes weiterbesoldet? Bleibt man dort auch verbeamtet?
Aber am vollständigen Auswerten von Informationen, selbständiger Suche nach, Zusammenfügen der Teilinformationen zu einem Bild, und generell am strukturierten Denken scheint es noch Verbesserungsbedarf zu geben, bis du in den höheren Dienst aufsteigen kannst.
Aber etwas ernsthafter: Eine gewisse strukturierte und abstrakte Denkweise ist tatsächlich im höheren Dienst sehr nützlich, oft essentiell. Wenn -zig Konzeptpapiere auf deinen Schreibtisch flattern und man diese in ihreren unterschiedlichen Abstraktionsgraden (mal mehr wolkig, mal weniger) beurteilen muss vor dem Hintergrund der wieder -zig existierenden Vorschriften und Konzepte, da ist ein systematisches Denkgebäude sehr von Nutzen. Ebenso gehört eine präzise und sachlich korrekte Ausdrucksweise dazu. Von Mitarbeiterführung ganz zu schweigen, aber in diesen inflationären Zeiten macht das nicht mehr jeder Mitarbeiter des hD.
Aber etwas ernsthafter: Eine gewisse strukturierte und abstrakte Denkweise ist tatsächlich im höheren Dienst sehr nützlich, oft essentiell. Wenn -zig Konzeptpapiere auf deinen Schreibtisch flattern und man diese in ihreren unterschiedlichen Abstraktionsgraden (mal mehr wolkig, mal weniger) beurteilen muss vor dem Hintergrund der wieder -zig existierenden Vorschriften und Konzepte, da ist ein systematisches Denkgebäude sehr von Nutzen. Ebenso gehört eine präzise und sachlich korrekte Ausdrucksweise dazu. Von Mitarbeiterführung ganz zu schweigen, aber in diesen inflationären Zeiten macht das nicht mehr jeder Mitarbeiter des hD.
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
- Behörde:
Lustig, wie sich der Thread entwickelt. Noga, nicht persönlich nehmen. Aber was dich hier bisher auszeichnet ist - wenn du mir das mal eben gestattest - folgendes:
- keine Ahnung von der Sache,
- von anderen alles geliefert bekommen und sich mit den Informationen dann persönlich verbessern wollen,
- wenig Interesse an den bestehenden Vorgaben, wenn es um das eigene Fortkommen geht.
Fazit: Du bist für den hD bestens geeignet! Ich kenne es von den entsprechenden Kollegen nicht anders.
- keine Ahnung von der Sache,
- von anderen alles geliefert bekommen und sich mit den Informationen dann persönlich verbessern wollen,
- wenig Interesse an den bestehenden Vorgaben, wenn es um das eigene Fortkommen geht.
Fazit: Du bist für den hD bestens geeignet! Ich kenne es von den entsprechenden Kollegen nicht anders.
Man muss mal schauen, wohin sich das Ganze noch entwickeln wird.
In vielen Behörden (gerade auf Bundesebene) ist man der Meinung, dass NUR Juristen gut genug sind für den höheren Dienst. Daher steht diese Voraussetzung auch auf in vielen Stellenausschreibungen drin.
Auf der Ebene Land sieht das Ganze schon wieder anders aus. Ich kenne einige, die durch einen neben dem Beruf absolvierten Masterabschluss (MPA an der Uni Kassel) in den höheren Dienst "gerutscht" sind. Es ist also nicht unmöglich...
Trotzdem wird man viel Glück brauchen (oder einen überzeugten Chef), um in den höheren Dienst wechseln zu können - Insbesondere in den Zeiten von Einsparungen etc. Aber schaden kann es definitiv auch nicht, einen weiteren Abschluss zu erlangen, wenn man bedenkt, dass man noch mind. 40 Jahre arbeiten muss
In vielen Behörden (gerade auf Bundesebene) ist man der Meinung, dass NUR Juristen gut genug sind für den höheren Dienst. Daher steht diese Voraussetzung auch auf in vielen Stellenausschreibungen drin.
Auf der Ebene Land sieht das Ganze schon wieder anders aus. Ich kenne einige, die durch einen neben dem Beruf absolvierten Masterabschluss (MPA an der Uni Kassel) in den höheren Dienst "gerutscht" sind. Es ist also nicht unmöglich...
Trotzdem wird man viel Glück brauchen (oder einen überzeugten Chef), um in den höheren Dienst wechseln zu können - Insbesondere in den Zeiten von Einsparungen etc. Aber schaden kann es definitiv auch nicht, einen weiteren Abschluss zu erlangen, wenn man bedenkt, dass man noch mind. 40 Jahre arbeiten muss

