private Krankenkasse lehnt Versicherung ab

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Schwarzlicht
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private Krankenkasse lehnt Versicherung ab

Beitrag von Schwarzlicht »

10 Tage vor Beginn meiner Ausbildung als Beamtenanwärter erhalte ich von der DBV diese E-Mail.
DBV Deutsche Beamtenversicherung hat geschrieben:Leider können wir den Antrag aus versicherungsmedizinischen Gründen nicht annehmen.
Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Einschätzung auf medizinische Erkenntnisse und statische Erhebungen stützt, aus der sich keine allgemeinmedizinischen Rückschlüsse ziehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Was soll denn sowas? Ich bin kerngesund! Das hat sogar der Amtsarzt bestätigt.
Ich treibe Sport, habe kein Übergewicht, rauche und trinke nicht und ernähre mich gesund.
Lediglich eine Knie-OP vor einem Jahr ohne irgendwelche Folgeschäden.

Ich dachte, mit meiner PKV wäre alles unter Dach und Fach.
Und dann sowas zum Wochenende. :?

Wie soll ich denn in einer Woche eine neue PKV finden?
Was passiert, wenn ich so schnell keine neue private Krankenversicherung abschließen kann?
Muss ich dann weiter in die GKV zahlen oder geht es vorerst auch ohne Versicherung?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der DBV gemacht?
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

Hallo Schwarzlicht,

das hört sich an, als wäre dies ein von der DBV primitiver, vorformulierter Standardsatz gewesen und kein Sachbearbeiter dort hat deinen Fall genauer angesehen.
Die DBV ist da aber kein Einzelfall, man hört offenbar von nahezu allen Versicherungen vergleichbare Antworten. Bei mir war es damals die DEBEKA.
Wegen einer OP die 12 Jahre zuvor durchgeführt wurde, wollte mich die DEBEKA ebenfalls nicht annehmen. Für Bundeswehr war ich aber voll tauglich und auch Amtsarzt sah keine Beeinträchtigungen. Ich schilderte damals der DEBEKA meinen Fall nochmals und erhielt kurz danach einen Fragebogen, der sich eingehend mit meiner OP aus den 60er Jahren befasste. Eine Woche später war alles gekärt und die DEBEKA versicherte mich zu normalen Bedingungen. Es gibt auch Fälle, in denen eine Ablehnung zwar unterbleibt, dafür aber ein Aufschlag zum KV-Beitrag erhoben wird.

Versuche daher deinen Gesundheitszustand nochmals den zuständigen Sachbearbeitern genau zu beschreiben. Um eine Aufnahme betteln würde ich aber nicht - es gibt noch andere Versicherungen.

Ich wünsche dir viel Erfolg !


Gruß
Schäferhund
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Ja schon krass Schwarzlicht, aber es gibbet noch genug andere Anbieter.
Der DBV würde ich mal gepflegt in Ihren Büros auf den Tisch ka.....
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ossikind hat geschrieben:... aber es gibbet noch genug andere Anbieter.
Das stimmt, Schäferhund hat es schon beschrieben. Aber vielleicht hatte Schwarzlicht ja für die nächsten Tage eine ganz andere Planung, als sich um die Krankenversicherung zu kümmern. Ein Versicherungsverhältnis muss auf jeden Fall bestehen, sonst läuft die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes weiter.

Was mich aber so neugierig macht ist die Begründung: Schwarzlicht bestreitet das Vorliegen von Übergewicht und trotzdem wirft die Versicherung "statische Erhebungen" in den Ring. Ist Schwarzlicht 2,60 Meter groß, beschädigt deshalb häufig Zimmerdecken und wird regelmäßig durch herabfallende Balken und Deckenplatten verletzt? Ich würde bei dieser Versicherung (um deren Forumvertreter es ja glücklicherweise ruhig geworden ist, in diesem Sinne nachfragen. (Die Email kostet ja nichts.) Vielleicht sind die ja von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen. Ich würde auch fragen, was die damit meinen, dass "sich die Einschätzung auf medizinische Erkenntnisse stützt aus der sich keine allgemeinmedizinischen Rückschlüsse ziehen lassen" verstehen wollen. Den grammatikalischer Humbug will ich mal nicht weiter bewerten, aber inhaltlich könnte das doch beschreiben, dass der Prozess der Entscheidungsfindung durch ein Würfelspiel zweier Praktikanten bestimmt wurde.
"Medizinische Erkenntnisse aus der (oder eher: aus denen) sich keine allgemeinmedizinischen Rückschlüsse ziehen lassen", das ist doch wie "Geld, das ich mit meinem eigenen Drucker hergestellt habe" oder "ein Gesetz, das von Dieter Bohlen unterschrieben und in der BLÖD veröffentlicht wird".

Sorry, jetzt bin ich etwas vom Thema abgekommen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Das heisst auf Deutsch, der Versicherung ist das gesundheitliche ergo finanzielle Folgerisiko einer früheren Knie - OP ( oder hier nicht bekannter Risiken ) pauschal zu hoch ( Statistiken gehören gepflegt ) und deshalb wird auf solche " Kunden " schon aus dem schriftlichen Antrag heraus ohne individuelle Gesundheitsprüfung verzichtet.

Wie schon gesagt, es gibt mehrere andere Versicherungen am Markt und wer nicht will, der hat schon................... :P
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
RHW
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Beitrag von RHW »

Hallo,

es gibt drei Möglichkeiten:

- bei der angefragten Versicherung nachhaken und klären, ob evtl. ein Missverständnis vorliegt oder eine "Ausnahme" gemacht wird. Vielleicht dfie Versicherung Statistiken, wonach nach einer Knie-OP z.B. innerhalb von 10 Jahren mit 30% Wahrscheinlichkeit die nächste Knie-Op erfi

- möglichst schnell andere Versicherungen kontaktieren. Schnelle Entscheidungen werden aber häufiger bereut ls durchdachre Entscheidungen

- (zunächst) in der GKV bleiben.


Wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...

• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.

• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:

test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Vielleicht interessant:

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: www.rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW
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Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Als Beihilfespezi kann ich nur sagen, das die PKV sich nur dann lohnt solange man jung und gesund ist. Alleine der Verwaltungsaufwand wenn man chronisch krank wird, und das ist im Alter schon zwangsläufig der Fall, rechtfertigt den Wechsel in aller Regel nicht. Wie RHW schon sagte, das ist eine Entscheidung wie ein Hauskauf, einmal Privat immer Privat. Spätestens wenn die Fristen für einen möglichen Wechsel zurück zur GKV abgelaufen sind, war es das. Viele Privatversicherte haben mir in der Beihilfe die Ohren vollgeheult, das sie ja nie zur PKV gewechselt wären, wenn sie vorher gewußt hätten, was da auf sie zukommt. Das in Vorkasse gehen wurde da am häufigsten genannt. Okay 200 Euro für den Hausarzt ist noch harmlos. Wenn dann aber im Wochentakt 1000 - 1500 Euro Rechnungen eingehen, heult einem auch ein A15er die Ohren voll. Und in der Praxis gibt es gerade bei den Generation ü60 eine ganze Reihe dieser Fälle. Dazu kommt, das die Tarife häufig nicht an die neuen Gegebenheiten im Gesundheitssystem angepasst werden, und so neue Leistungen, die z.B. von der GKV übernommen, von der PKV nicht gezahlt werden. Ich kenne Fälle aus der Praxis, da laufen Verträge seit 20 oder 30 Jahren und die bekommen nicht mal die Kosten für eine Reha (und sei es auch nur ein Zuschuss) bezahlt.
Wenn Du mal Zeit hast, schau Dir doch mal diese Studie an:
http://193.198.207.6/file/iges-bmwi-pkv ... ummary.pdf

Auftraggeber war das BMWI. Der Brüderle war mit dem Ergebnis nicht wirklich zufrieden.
RHW
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Beitrag von RHW »

Hallo,

vielleicht noch zwei ergänzende Punkte:

- Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann man ohne Risiko von einer zur anderen wechseln (aktuell 153 Kassen in Deutschland). Ab dem 1. Versicherungstag besteht ein voller Leistungsanspruch. In der PKV kann jedes Unternehmen Versichenrungsanträge wegen Krankheit oder Verdacht einer Krankheit ablehnen.

- In der GKV werden die Kosten für alle GKV-Versicherten durch den Gesundheitsfonds auf alle Kassen verlagert. Ggf. erheben einzelne (oder viele) Kassen einen Zusatzbeitrag. In der PKV muss sich immer die Kalkulation für jeden Tarif (nicht das ganze PKV-Unternehmen) rechnen. Wenn ein Tarif nur relativ wenig Versicherte hat, können einzelne Versicherte mit teuren Leistungen zu massiven Beitragserhöhungen führen.

Gruß

RHW
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Schwarzlicht
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Beitrag von Schwarzlicht »

RHW hat geschrieben:es gibt drei Möglichkeiten:

- bei der angefragten Versicherung nachhaken und klären, ob evtl. ein Missverständnis vorliegt oder eine "Ausnahme" gemacht wird.

- möglichst schnell andere Versicherungen kontaktieren.

- (zunächst) in der GKV bleiben.
Habe alle drei Punkte bearbeitet und mich nun für eine andere PKV entschieden.
Die DBV wollte mir auf Nachfrage jetzt zwar doch noch ein überarbeitetes Angebot zusenden, allerdings habe ich noch immer keines erhalten.
Meine bisherige GKV ist leider zu teuer, da ich auch den Arbeitgeberanteil übernehmen müsste.

Gerda Schwäbel hat geschrieben:... Aber vielleicht hatte Schwarzlicht ja für die nächsten Tage eine ganz andere Planung, als sich um die Krankenversicherung zu kümmern. Ein Versicherungsverhältnis muss auf jeden Fall bestehen, sonst läuft die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes weiter.
genauso ist es

Derzeit bin ich noch in der GKV versichert und habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob sie mich auch als Beamtenanwärter versichern würden. Klar machen sie das. Ich müsste allerdings den Arbeitnehmer- plus den Arbeitgeberanteil zahlen. Auch wenn ich 70% Beihilfe bekomme und mich nur für 30% der anfallenden Behandlungskosten versichern muss.
In der GKV würde ich also über 210,- Euro im Monat zahlen müssen. Für einen Anwärter ne ganze Menge! Mit dem Anwärtertarif der von mir favorisierten PKV liege ich dagegen nur bei 53,- Euro.
RHW hat geschrieben:In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen.
Dies würde bei meiner GKV noch mal 70,- Euro zusätzlich kosten. :(


schäferhund hat geschrieben:Versuche daher deinen Gesundheitszustand nochmals den zuständigen Sachbearbeitern genau zu beschreiben. Um eine Aufnahme betteln würde ich aber nicht - es gibt noch andere Versicherungen. Ich wünsche dir viel Erfolg !
Danke - ich hoffe, dass ich in dieser Woche noch alles geklärt bekomme. Ich stehe derzeit in Kontakt mit einer anderen PKV und bin optimistisch, dass ich ab nächster Woche privat versichert sein werde.

RHW hat geschrieben:Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück.
Tatsächlich? Ich ging davon aus, dass man bei eintretender Versicherungspflicht wieder zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kann. :shock:
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Wenn Du mal Zeit hast, schau Dir doch mal diese Studie an:
http://193.198.207.6/file/iges-bmwi-pkv ... ummary.pdf
Vielen Dank! sehr interessant.
Aber nach meinen Berechnungen liege ich als beihilfeberechtigter Beamter auch im Alter mit einer PKV immer günstiger als mit einer GKV.
Oder habe ich da einen Denkfehler?


Danke für die vielen Anregungen! :D
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Halt uns mal auf dem Laufenden. Das ist ja ein wirklich sehr interessanter Fall. Bin selbst bei der DBV versichert und hatte eigentlich bis jetzt keine Schwierigkeiten.

Wir kennen Dich ja alle nicht persönlich oder haben Deine Anschrift. Mich würde schon interessieren, mit welcher inhaltlichen Begründung (welche Erkrankung) die DBV Dich abgelehnt hat.

Welchen Versicherer hast Du denn jetzt gewählt? Gab es dort auch Probleme?

Alles Gute.
Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Schwarzlicht hat geschrieben:
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Wenn Du mal Zeit hast, schau Dir doch mal diese Studie an:
http://193.198.207.6/file/iges-bmwi-pkv ... ummary.pdf
Vielen Dank! sehr interessant.
Aber nach meinen Berechnungen liege ich als beihilfeberechtigter Beamter auch im Alter mit einer PKV immer günstiger als mit einer GKV.
Oder habe ich da einen Denkfehler?


Danke für die vielen Anregungen! :D
Äh, nö nicht wirklich. Solange Du im aktiven Dienst bist ist die GKV teurer allerdings sehen soweit mir das bekannt ist, eigentlich alle Beihilfevorschriften vor, das bei gesetzlich Versicherten immer noch Beihilfen gewährt werden können, wenn die GKV entweder keine Leistung oder nur einen Zuschuss (z.B. Zahnersatz) erbracht hat. Bist Du im Ruhestand, sinkt bei gesetzlich Versicherten der Beitrag da dieser ja anders als in der PKV nach dem Einkommen bemessen wird. Es ist in der Praxis nicht selten (gilt insbesondere für einfachen und mittleren Dienst, sowie die unteren Besoldungsgruppen des g.D. (bis ca. A11)) das die GKV dann, trotz höherem Beihilfebemessungssatz und niedriger Versicherungsquote, günstiger ist als die PKV. Zu dem musst Du bedenken, steht auch in der Studie, das die Beitragserhöhungen in der PKV in den letzten Jahren deutlich höher waren als in der GKV. Die PKVen bilden zwar Altersrückstellungen die dienen aber einzig und allein dem Zweck das die Beiträge im Alter nicht ganz so stark steigen, wie sie ohne eigentlich steigen müssten.
RHW
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Beitrag von RHW »

Hallo Schwarzlicht,
RHW hat Folgendes geschrieben:
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen.

Dies würde bei meiner GKV noch mal 70,- Euro zusätzlich kosten.
Wenn man die Kostenerstattung nach § 13 Absatz 2 SGB V in der GKV wählt, entsteht keine zusätzlichen Beiträge in der GKV. Ggf. mirt der Beihilfestelle klären, wie die Erstattung durch die Beihilfestelle dann abläuft. De GKV entstehen durch die Kostenertstattung keine Mehrkosten.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Vielleicht helfen diese Links:

http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKr ... ste.gkvnet

http://www.test.de/themen/versicherung- ... 8-1801419/
RHW hat Folgendes geschrieben:
Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück.

Tatsächlich? Ich ging davon aus, dass man bei eintretender Versicherungspflicht wieder zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kann.
Ja, bei Versicherungspflicht kann/muss man zurück in die GKV. Als Arbeitsloser ist man aber nicht versicherungspflichtig. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter besteht seit 01.01.2009 keine Versicherungspflicht mehr nach § 5 SGB V, wenn man zuletzt in der PKV versichert war. Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur besteht nicht, da keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Versicherungspflichtig wird man nur, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro brutto aufnimmt.

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
Klaus
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Beitrag von Klaus »

RHW hat geschrieben:
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter besteht seit 01.01.2009 keine Versicherungspflicht mehr nach § 5 SGB V, wenn man zuletzt in der PKV versichert war.
Dann besteht aber Versicherungspflicht in der PKV.
RHW
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Beitrag von RHW »

Wenn man als Beamtenanwärter in der PKV ist und danach nicht als Beamter übernommen wird (ggf. auch Abbruch in der Probezeit), besteht bei Bezug von Arbeitslosengeld II (und auch als Arbeitsloser ohne Bezug von Arbeitslosengeld II) Versicherungspflicht in der PKV. Durch den Wegfall der Beiträge steigen die PKV-Beiträge aber sehr deutlich. Ggf. ist es sinnvoll, sich jetzt vorab nach dieser Beitragshöhe zu erkundigen. Dann wird man später nicht überrascht.

Bis zum 23. Geburtstag könnte man noch ggf. kostenlos über die Eltern versichert werden, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
Ash
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Registriert: 11. Jul 2011, 21:20
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Beitrag von Ash »

Hallo,
mal was zur Nichtübernahme nach der Ausbildung:

Also nachdem ich meine Ausbildung beendet hatte, war ich auch ein Monat arbeitslos. Ich musste -wie schon geschrieben- in der PKV bleiben. Trotzdem musste ich nicht den kompletten PKV-Beitrag (233 Euro) zahlen! Es bestand die Möglichkeit, den Anwärtertarif für weitere 6 Monate zu behalten. Aber zu doppelten Kosten (ca 122 Euro in meinem Fall). Dieser war aber durch die Beiträge, die das Jobcenter zahlen musste, gedeckt. Das war auch gut so. Von dem Regelsatz noch mal 70 Euro (Jobcenter zahlt bis ca. 160 Euro im Monat) zu zahlen, wäre gar nicht möglich gewesen.
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