Hallo,
es gibt drei Möglichkeiten:
- bei der angefragten Versicherung nachhaken und klären, ob evtl. ein Missverständnis vorliegt oder eine "Ausnahme" gemacht wird. Vielleicht dfie Versicherung Statistiken, wonach nach einer Knie-OP z.B. innerhalb von 10 Jahren mit 30% Wahrscheinlichkeit die nächste Knie-Op erfi
- möglichst schnell andere Versicherungen kontaktieren. Schnelle Entscheidungen werden aber häufiger bereut ls durchdachre Entscheidungen
- (zunächst) in der GKV bleiben.
Wenn man als Beamtenanwärter vor der Entscheidung GKV oder PKV steht, sind viele Punkte wichtig:
• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium/Fachschulbesuch bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), positive oder negative Gesundheitsprüfung des Ehegatten für die PKV, ...
• Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht als Beamter übernommen wird? Als Arbeitsloser kann man ab 23 nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.
• der Beihilfesatz wechselt häufig je nach Familienstand: für den aktiven Beamten, den Pensionär, die nicht berufstätige Ehefrau, den geschiedenen Beamten, die Kinder gibt es immer unterschiedliche Beihilfesätze Die PKV-Beiträge verändern sich dann auch entsprechend.
• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.
GKV-Hilfsmittel:
http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.
In der Privatversicherung werden nur notwendige Leistungen erstattet. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:
§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles anzugeben:
test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Schnellsuche nach PKV:
www.rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results
Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. kann auch die Verbraucherzentrale Hilfe anbieten. Ggf. Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.
In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe
vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.
In Hessen gibt es für Beamte einige Besonderheiten, wenn man in der GKV bleibt.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW