Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
§ 14 (1) ff.
i.V.m. StPO und BBG bieten sich hier hinreichend Möglichkeiten, einem Beamten an die Karre zu fahren. Ist eigentlich auch logisch...
Ich hab jetzt aber nu gar keine Lust, ne rechtliche Abhandlung über Pflichtangaben bei Strafverfahren, Mitteilungspflichten der Staatsanwaltschaft und dem BBG zu schreiben
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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