Entlassung Beamter auf Wiederruf
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Entlassung Beamter auf Wiederruf
Hallo
Kann bzw. muss ein Beamter auf Wiedderruf (im allgemeinen Verwaltungsdienst) wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille also Straftat entlassen werden?
Kann bzw. muss ein Beamter auf Wiedderruf (im allgemeinen Verwaltungsdienst) wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille also Straftat entlassen werden?
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Re: Entlassung Beamter auf Wiederruf
Also wit hatten in unserer Ausbildung auch soHans Dampf hat geschrieben:Hallo
Kann bzw. muss ein Beamter auf Wiedderruf (im allgemeinen Verwaltungsdienst) wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille also Straftat entlassen werden?
ein Fall (1,3 Promille, auch Beamter auf Wiederruf).
Da hat sich der Ausbildungsleiter sehr für Ihn ins Zeug gelegt.
Er ist heute noch dabei...


Aber das ist kein Maßstab, hat halt nur Glück gehabt.
Ansonsten siehe Ausführungen "zolltrottel".
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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Es kommt natürlich auch darauf an in welchem Bereich Du tätig bist.
Polizei, Justizvollzug oder andere Bereiche in denen Du das Gesetz vertreten musst und eine besondere Vorbildfunktion hast, kannst Du mit einer Entlassung rechnen.
Gruss
wesermeister
Polizei, Justizvollzug oder andere Bereiche in denen Du das Gesetz vertreten musst und eine besondere Vorbildfunktion hast, kannst Du mit einer Entlassung rechnen.
Gruss
wesermeister
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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Bei einem Strafverfahren hast Du ja auch den Beruf anzugeben und die petzen halt weiter.
Ist schon lange her, aber bei mir hatten die sogar Bußgeldbescheide (2x wegen zu schnell fahren) weiter gepetzt mit der Folge eines durch den Personalrat unterstützten Diszis.
Weder das Eine noch das Andere hätte gedurft, aber mit 19 lässt man sich schneller mal in die Fresse hauen.
cu,
Mikesch
Ist schon lange her, aber bei mir hatten die sogar Bußgeldbescheide (2x wegen zu schnell fahren) weiter gepetzt mit der Folge eines durch den Personalrat unterstützten Diszis.
Weder das Eine noch das Andere hätte gedurft, aber mit 19 lässt man sich schneller mal in die Fresse hauen.
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Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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- Mikesch
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Hmmmm...
Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...
Ich glaube nicht, dass das Einkommen so einfach geschätzt wird. Die "Tagessätze" werden IMHO auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens festgesetzt. Dazu bedarf es z.B. der Kenntnis des Berufes.
Strafverfahren werden bei Beamten automatisch dem Dienstherrn gemeldet.
cu,
Mikesch
Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...
Ich glaube nicht, dass das Einkommen so einfach geschätzt wird. Die "Tagessätze" werden IMHO auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens festgesetzt. Dazu bedarf es z.B. der Kenntnis des Berufes.
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Ich ja.Mikesch hat geschrieben: Ich glaube nicht, dass das Einkommen so einfach geschätzt wird.
Mikesch
Kenne einige Fälle, die haben einfach nicht Ihren Beruf genannt und auch nicht Ihr Einkommen angegeben auf dem Anhörungsbogen.
(auch Beamte

Somit wurde deren Gehalt geschätzt.
Das war natürlich nicht im unteren Bereich geschätzt worden !!!
Und bei Abhandlung in Form vom "Strafbefehl" bekommt der Arbeitgeber Null Kenntnis.
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- Mikesch
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Vielleicht bin ich zu alt...
Damals gehörte die Angabe des Berufes neben Name und Anschrift zu den Mindestangaben. Die Berufsangabe war zudem Verpflichtend.
Ein "Strafbefefehl" wurde immer gemeldet...
Nu ja, vllt gilt das heute ja nicht mehr...
cu,
Mikesch
Damals gehörte die Angabe des Berufes neben Name und Anschrift zu den Mindestangaben. Die Berufsangabe war zudem Verpflichtend.
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