Amtsärztliche Untersuchung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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sand
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Amtsärztliche Untersuchung

Beitrag von sand »

Hallo,

ich habe im Juli am Auswahlverfahren für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst im Freistaat Bayern teilgenommen. Mehr dazu: www.lpa.bayern.de

Nun habe ich eine Zusage bei einer Kommunalverwaltung erhalten und könnte – wenn alles klappt – im September 2011 anfangen. Ich habe mich darüber natürlich sehr gefreut.

Diese Woche habe ich nun meine ersten Unterlagen erhalten. Darin werde ich aufgefordert, so schnell wie möglich zu einer amtsärztlichen Untersuchung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu gehen. Außerdem brauche ich einen einwandfreien Leumund. Das wird allerdings überhaupt kein Problem sein.

Aber ich habe große Angst vor der Untersuchung beim Amtsarzt. Meine Frage: Was erwartet mich bei dieser Untersuchung? Leider bin ich übergewichtig und bin schon seit einiger Zeit mit ersten Erfolgen auf Diät. Im Internet habe ich gelesen, dass der BMI (Body-Maß-Index) berechnet wird. Leider finden sich dort auch die unterschiedlichsten Angaben. Jemand schreibt, man braucht einen BMI von höchstens 27, der anderen einen von max. 30. Wieder jemand anderes schreibt, man darf zwar max. 27 haben, aber man wird auch bei BMI 28 und 29 noch für tauglich erklärt und i ihre Ärztin hätte bei ihr auch einen BMI von 29 durchgehen lassen unter der Bedingung, dass sie abnimmt. Gibt es da keine einheitlichen Regelungen und kommt es wirklich auf den einzelnen Amtsarzt an? Existieren auch unterschiedliche Regelungen für den mittleren und den gehobenen Dienst?
Außerdem habe ich leider eine Sehschwäche. Allerdings ist diese nicht so stark ausgeprägt, dass ich als Schwerbehinderter gelte. Ich komme zwar auf einen Wert von 30%, werde aber einem Schwerbehinderten nicht gleichgestellt, weil mein Berater von der Agentur für Arbeit meinte, es würde mir im Moment nichts nützen und wäre eher ein Nachteil. Deshalb folgende Frage: Im Internet steht irgendwo, dass bei dieser Untersuchung auch ein Sehtest gemacht wird. Muss nun auch ich mit starker Sehschwäche diesen Test machen oder reicht eine Beurteilung, ein ärztliches Zeugnis vom Augenarzt?

Ich hoffe, man kann mir hier helfen.

Vielen Dank bereits jetzt! :D
Herzkasper1
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Beitrag von Herzkasper1 »

Hallo,

eine Freundin von mir hatte ein ähnliches Problem (Gewicht). Letztlich musste sie etwas abnehmen und wurde dann auch mit einem halben Jahr Verspätung verbamtet. Was das "sehen" anbetrifft: Solange es dich nicht im Beruf behindert oder absehbar ist, dass du erblindest, sollte es auch kein Problem sein.

Schöne Grüße
sand
Beiträge: 5
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Beitrag von sand »

Herzkasper1 hat geschrieben:Hallo,

eine Freundin von mir hatte ein ähnliches Problem (Gewicht). Letztlich musste sie etwas abnehmen und wurde dann auch mit einem halben Jahr Verspätung verbamtet. Was das "sehen" anbetrifft: Solange es dich nicht im Beruf behindert oder absehbar ist, dass du erblindest, sollte es auch kein Problem sein.

Schöne Grüße
Dankeschön für die erste Antwort. :D

Durfte sie also ihren Anwärterdienst trotzdem beginnen und wurde danach erst ein halbes Jahr später verbeamtet? Damit ist die Verbeamtung auf Lebenszeit gemeint, oder?

Darf ich fragen, welchen BMI-Wert deine Freundin hatte? Weißt du das zufällig?

Nein, meine Sehschwäche behindert mich nicht. Ich komme gut damit klar, kann alles lesen. Außer unter Umständen Schriftgröße 8 und kleiner und habe in der Schule lediglich einen 22-Zoll-Bildschrim (ein 19er ginge aber auch). Außerdem ist es nicht absehbar, dass ich erblinde.
Herzkasper1
Beiträge: 6
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Beitrag von Herzkasper1 »

Hallo,

die Person von der ich rede war auf einem Auge fast blind. Das andere Auge war auch nicht ganz ok. Aber zusammen reichte es dann noch.

Sie hat als erstes das Referendariat gemacht. Danach dann feste Stelle und verbeamtung. Bei der ersten Untersuchung wurde sie wegen des Gewichtes nicht genommen. Sie bekam dann eine Angabe wievielt sie abnehmen sollte und wurde nach einer gewissen Zeit wieder untersucht. Danach war sie dann verbeamtet.

Ich kann jetzt nicht sagen das es immer so ist, aber bei ihr war es kein Problem. Und soweit ich es weiß geht es immer um die Frage:
- Kann der Beruf ohne Einschränkungen ausgeführt werden?
- Sind durch Krankheiten kosten für den Staat absehbar?
- Und wird das Pensionsalter erreicht werden ?

Schöne Grüße,

(Den BMI-Wert kenne ich nicht)
Zuletzt geändert von Herzkasper1 am 15. Nov 2010, 05:57, insgesamt 1-mal geändert.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ich habe mir das mit zeitlichem Abstand mehrfach durchgelesen und komme zu folgendem Ergerbnis:
Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass "sand" amtsärztlich wegen der Berufung in das das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit untersucht werden soll. Hier geht es um die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und da interessiert es überhaupt nicht, ob das Pensionsalter voraussichtlich gesund erlebt wird. Entscheident ist, ob Aussicht besteht, dass der Kandidat den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes gewachsen ist und ob er ansteckende Krankheiten hat.

Und wenn der BMI erkennbar problematisch ist, dann wird der Amtsarzt darauf hinweisen, dass - im Hinblick auf die spätere Verbeamtung auf Probe (und nochmal später auf Lebenszeit) daran gearbeitet werden sollte. Wer vom Prüfungsausschuss grünes Licht für das Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen hat, der wird nicht allein(!) wegen zu hohem Gewicht vom Amtsarzt gestoppt.
Viele Grüße
Gerda
Herzkasper1
Beiträge: 6
Registriert: 12. Nov 2010, 06:39
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Beitrag von Herzkasper1 »

Hallo,

ich bin von dieser Aussage ausgegangen:

Zitat sand "Darin werde ich aufgefordert, so schnell wie möglich zu einer amtsärztlichen Untersuchung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu gehen. "

ich kann auch nur von einem Fall berichten der mir bekannt ist. Und da ist es so gelaufen wie ich es geschildert habe.

Schöne Grüße

@sand: Wäre schön, wenn du in diesem Forum auch schreiben würdest wie es gelaufen ist, so dass andere sich daran orientieren können.
sand
Beiträge: 5
Registriert: 13. Nov 2010, 13:59
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Beitrag von sand »

Danke für die Antworten! :D

Ich beginne mal der Reihe nach:
die Person von der ich rede war auf einem Auge fast blind. Das andere Auge war auch nicht ganz ok. Aber zusammen reichte es dann noch.
Also ich sehe auf beiden Augen etwas und zusammen sollte es dann, so hoffe ich, reichen.
- Kann der Beruf ohne Einschränkungen ausgeführt werden?
- Sind durch Krankheiten kosten für den Staat absehbar?
- Und wird das Pensionsalter erreicht werden
Ich würde mal auf die Fragen 1 und 3 mit "Ja" antworten und auf die 2. mit "Nein".
Es ist ja so, dass ich bereits abnehme, also ist doch mein Wille erkennbar, oder?
Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass "sand" amtsärztlich wegen der Berufung in das das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit untersucht werden soll. Hier geht es um die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und da interessiert es überhaupt nicht, ob das Pensionsalter voraussichtlich gesund erlebt wird. Entscheident ist, ob Aussicht besteht, dass der Kandidat den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes gewachsen ist und ob er ansteckende Krankheiten hat.
Genau so ist es. Ich mache ja erst meinen Vorbereitungsdienst und werde noch nicht gleich auf Lebenszeit verbeamtet. Es wurde allerdings auf dem Zettel für den Untersuchungsauftrag beim Amtsarzt ein Kreuzchen bei "amtsärztliche Untersuchung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit" gemacht.
Und wenn der BMI erkennbar problematisch ist, dann wird der Amtsarzt darauf hinweisen, dass - im Hinblick auf die spätere Verbeamtung auf Probe (und nochmal später auf Lebenszeit) daran gearbeitet werden sollte. Wer vom Prüfungsausschuss grünes Licht für das Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen hat, der wird nicht allein(!) wegen zu hohem Gewicht vom Amtsarzt gestoppt.
Ich hoffe, dass es so ist. Ich bin gerne bereit weiter abzunehmen, kein Problem. Hoffentlich klappt das. Es ist ja so, dass ich meine Zusage schon erhalten habe, aber eben vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung und eines einwandfreien Leumunds.
@sand: Wäre schön, wenn du in diesem Forum auch schreiben würdest wie es gelaufen ist, so dass andere sich daran orientieren können.
Natürlich, werde ich machen.
sand
Beiträge: 5
Registriert: 13. Nov 2010, 13:59
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Beitrag von sand »

So, wie versprochen schreibe ich auch, wie es bei der Untersuchung lief.

Dazu muss ich erst mal sagen, dass ich vorher bei dem Gesundheitsamt der Stadt angerufen habe, in der ich meinen Dienst beginne und da gibt es folgende Regelung: BMI höchstens 28. Wenn dieser den Wert von 28 übersteigt, wird Blut abgenommen und die Blutfette werden ausgewertet usw.

Der Amtsarzt bei uns im Landkreis hat folgende Regelung: Der BMI darf nicht höher als 30 sein.

Ich wollte dann natürlich auf Nummer sicher gehen und bin zu unserem Amtsarzt.

Dieser hat mich dann mit einem BMI von knapp 30 für dienstfähig erklärt. :D
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