DDU
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Re: DDU
Wenn du schon so lange krank bist - erhälst du definitiv nicht die Möglichkeit die 55er Regelung in Anspruch zu nehmen.
Mein Rat die Zeit (NUR WENN DU ES GESUNDHEITLICH KANNST) wieder in Arbeit zu gehen. Mit DDU erhält man immerhin etliche 100 Euro's weniger als mit der 55er Regelung, durch die 10,8% Abzug.
Mein Rat die Zeit (NUR WENN DU ES GESUNDHEITLICH KANNST) wieder in Arbeit zu gehen. Mit DDU erhält man immerhin etliche 100 Euro's weniger als mit der 55er Regelung, durch die 10,8% Abzug.
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Re: DDU
-0,8% je Jahr * 25 = 20%. Damit kommst du von der Mindestversorgung so oder so nicht weg.
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Re: DDU
Was da mit Prozenten usw zu rechnen ist finde ich auch total kompliziert. Gibt es denn nicht eine "Hausnummer" für die Mindestpension? Was ist denn das Mindeste"? 1400. 1600, 1700 Brutto? ich habe 4 Berechnungen vorliegen und jede sagt etwas anderes.
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Re: DDU
Mindest-Versorgungsbezüge ab April 2019 Bundesbeamter Ledig
A4
2688,23 Eur x 0,99010 = 2661,62 :100 x 65 = 1730,05 + 30,68
= 1760,73 Euro minus 1,525 % Pflege §50 f = 1733,88 Euro Brutto
<Was ist denn das Mindeste
1733,88 Euro Brutto minus Steuer minus Krankenkasse
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= 1760,73 Euro minus 1,525 % Pflege §50 f = 1733,88 Euro Brutto
<Was ist denn das Mindeste
1733,88 Euro Brutto minus Steuer minus Krankenkasse
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Re: DDU
Moin!
Eigentlich war ich bisher zu gut für diese Berufswelt als Beamter bei der DTAG.
Nun aber werde ich Ende dieses Jahres 62 Jahre alt und bin müde und habe die Nase voll.
Eine Berechnung meiner Pension liegt mir bereits vor. Am 01.08.2023 bei 71,75 % mit 41 Jahren Dienstangehörigkeit darf ich dann auch gehen. Das ist mir aber zu spät.
Nun überlege ich aus gesundheitlichen Gründen jetzt schon die Weichen für einen vorzeitigen Abgang zu schaffen.
Ziel wäre spätestens mit 64 Jahren also ca. 2 Jahre vorher zum 01.08.2021 auszuscheiden.
Dazu folgende Fragen:
1. Wie lange kann ich mich durchgehend krank schreiben lassen, ohne dass ich gleich zum BAD geschickt werde?
Nach meinen Infos:
Max. 6 Monate, wobei ich vor Ablauf dieser Zeitspanne einmal zu Dienst erscheinen müsste. Danach ist es möglich wieder 6 Monate auszufallen. Dieses Spiel ist insgesamt über 1,5 Jahre möglich bis man endgültig ausgesteuert wird.
Ist der Sachverhalt richtig?
2. Muss es sich dabei um die gleiche Krankheit handeln oder muss es sich um unabhängige Krankheitsbilder handeln?
3.Wie klug und sinnvoll wäre es sich für diese Vorgehensweise aufzustellen.
Ich hoffe, es bleiben mir Antworten erspart, die mit Kritik verbunden sind. Diese werden mich mit Sicherheit nicht berühren.
Denn in meinen Pflicht bewussten über 35 Jahren Beamtentum bin ich so gut wie nie krank gewesen. Das deutet sich aber jetzt an und da möchte ich bestimmte Dinge in dem Zusammenhang selbst beinflussen und vor allem selbst bestimmen.
Nun bin ich gespannt auf die Antwort/en....
Gruß
7up
Eigentlich war ich bisher zu gut für diese Berufswelt als Beamter bei der DTAG.
Nun aber werde ich Ende dieses Jahres 62 Jahre alt und bin müde und habe die Nase voll.
Eine Berechnung meiner Pension liegt mir bereits vor. Am 01.08.2023 bei 71,75 % mit 41 Jahren Dienstangehörigkeit darf ich dann auch gehen. Das ist mir aber zu spät.
Nun überlege ich aus gesundheitlichen Gründen jetzt schon die Weichen für einen vorzeitigen Abgang zu schaffen.
Ziel wäre spätestens mit 64 Jahren also ca. 2 Jahre vorher zum 01.08.2021 auszuscheiden.
Dazu folgende Fragen:
1. Wie lange kann ich mich durchgehend krank schreiben lassen, ohne dass ich gleich zum BAD geschickt werde?
Nach meinen Infos:
Max. 6 Monate, wobei ich vor Ablauf dieser Zeitspanne einmal zu Dienst erscheinen müsste. Danach ist es möglich wieder 6 Monate auszufallen. Dieses Spiel ist insgesamt über 1,5 Jahre möglich bis man endgültig ausgesteuert wird.
Ist der Sachverhalt richtig?
2. Muss es sich dabei um die gleiche Krankheit handeln oder muss es sich um unabhängige Krankheitsbilder handeln?
3.Wie klug und sinnvoll wäre es sich für diese Vorgehensweise aufzustellen.
Ich hoffe, es bleiben mir Antworten erspart, die mit Kritik verbunden sind. Diese werden mich mit Sicherheit nicht berühren.
Denn in meinen Pflicht bewussten über 35 Jahren Beamtentum bin ich so gut wie nie krank gewesen. Das deutet sich aber jetzt an und da möchte ich bestimmte Dinge in dem Zusammenhang selbst beinflussen und vor allem selbst bestimmen.
Nun bin ich gespannt auf die Antwort/en....
Gruß
7up
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Re: DDU
7up hat geschrieben: ↑24.01.2019 10:57 Ist der Sachverhalt richtig?
2. Muss es sich dabei um die gleiche Krankheit handeln oder muss es sich um unabhängige Krankheitsbilder handeln?
3.Wie klug und sinnvoll wäre es sich für diese Vorgehensweise aufzustellen.
Ich hoffe, es bleiben mir Antworten erspart, die mit Kritik verbunden sind. Diese werden mich mit Sicherheit nicht berühren.
Denn in meinen Pflicht bewussten über 35 Jahren Beamtentum bin ich so gut wie nie krank gewesen. Das deutet sich aber jetzt an und da möchte ich bestimmte Dinge in dem Zusammenhang selbst beinflussen und vor allem selbst bestimmen.
Nun bin ich gespannt auf die Antwort/en....
Gruß
7up
55er ist nicht? Wenn du einen GdB von 50% bekommst, kannst du mit ~64 ohne Abzüge gehen. Kerngesund geht das natürlich schlecht. Pensionskürzung stehen natürlich hoch im Kurs und unser Arbeitgeber macht da als Handlanger gerne mit. Ich geh davon aus, die managen dich ab, bevor du überhaupt einen Antrag auf GdB durchbekommst, was ja ohnehin erst mal eine schlagartige massive Verschlechterung deines Gesundheitszustandes erfordern würde. Irgendwas gesundheitliches musst du ja vorweisen. Und bei den psychischen Nummer werden die wirklich Kranken gerne mit den Simulanten in eine Kiste geworfen. Mit Anwalt ist das maximal auf 2 Jahre zu strecken. Da liegst du mit deinen 18 Monaten gut. Aber die Ärzte warten nicht darauf, dir gesundheitliche Mängel zu bescheinigen, die nicht nachweisbar sind. Und die, die nachweisbar sind, werden als marginal abgetan. Jemand mit ne chronischen Fettleber sagt man dann "altersbedingt" und solange sich die Augen nicht verfärben, der Patient noch ansprechbar ist und auf Fragen noch rational antworten kann ist bzgl. Arbeitsfähigkeit doch alles bestens... Danach beginnt die Versetzungs-Mühle unseres Brötchengebers. Da gibt's dann nur noch arbeiten JWD oder freiwillig DDU. Auch hier drücken sich die Ärzte selbst bei Rollstuhlfahrern drum, Mobilitätseinschränkungen zu bescheinigen. Immer nur minimal zu hinreichend ist deren Motto. Das hilft nem Kranken wenig. Das wird deine Lebenserfahrung sicherlich noch bereichern. Bei dir kann der Pensionsanspruch nämlich nur noch durch vorzeigten Eintritt gekürzt werden. Und das System ist genau darauf geil. Da kannst du dir sicher sein. Lief ja gerade ein Urteil bzgl. eines Polizisten mit vergleichbarem Alter durch die Presse. Der wurde als fauler Sack dargestellt, der doch ohnehin überversorgt sei und sich deshalb mit den Pensionskürzungen gefälligst zufrieden zu geben hat. Für die Nummer brauchst du neben einer Rechtschutzversicherung auch gute Nerven...
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