Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

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GattoNero25
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Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von GattoNero25 »

Hallo liebe Community,

ich würde hier gerne mal ein Verfahren zur Diskussion stellen, welches mich in der Umsetzung etwas irritiert.

Kurz zum Sachverhalt: Ich bin in einer Bundesbehörde im gehobenen Dienst auf Lebenszeit verbeamtet. Habe nun an einem Juristenauswahlverfahren für Externeteilgenommen und darf einen vertikalen Laufbahnwechsel in den höheren Dienst machen, worüber ich mich auch sehr freue.

Mir wurde jetzt jedoch von der Personal abteilung mitgeteilt, es sei beabsichtigt mich im Beamtenverhältnis auf Probe mit der Besoldungsgruppe A 13h einzusetzen. Vor der Übernahme im Beamtenverhältnis muss jedoch noch die gesundheitliche Eignung festgestellt und ein Führungszeugnis vorgelegt werden.

Nur nochmals zur Verdeutlichung - ich bleibe bei der gleichen Behörde - soll aber wieder Beamter auf Probe werden. Ein Laufbahnwechsel auf Probe ( falls es sowas gibt ) würde mir einleuchten - aber es geht ja um das Beamtenverhältnis. Ist sowas rechtlich zulässig ? Was passiert in einem solchen Fall mit dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gD ? Wird dieses ruhend gestellt, oder verliere ich dieses ohne mein zutun ? In der Laufbahnverordnung habe ich dazu nichts eindeutiges gefunden und ein Kommentar steht mir nicht zur Verfügung.

Hat evtl. jemand eigene Erfahrungswerte und kann mir diese mitteilen ?

Vielen Dank im voraus,

ein verwirrter Beamter :D
Torquemada
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Torquemada »

Kann das sein, dass deine Personalstelle "verwirrt" ist? Braucht man für den höheren Dienst andere gesundheitliche Voraussetzungen und eine neuerliche Überprüfung (Führungszeugnis) ?
Wohl kaum.
Snooze
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Snooze »

Hallo GattoNero25,

machst du einen Laufbahnwechsel nach § 24 BLV? Wenn ja, dann verbleibst du solange in deinem beamtenrechtlichen Status (gD), bis die Anerkennungsvoraussetzungen (Master oder Unidiplom und 2 1/2 jährige hauptberufliche Tätigkeit) für den hD vollständig vorliegen. Liegen diese dann vor, wird dir die Laufbahnbefähigung schriftl. mitgeteilt. Sofern du dann noch einen DP im hD hast, musst du dich auf dem DP mind. ein halbes Jahr bewähren und wirst danach, sofern du dich bewährt hast, entsprechend befördert. Du bleibst in jedem Fall jedoch Beamter auf Lebenszeit!

VG Snooze
GattoNero25
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von GattoNero25 »

Danke für die Antworten.
@Snooze: Bin Volljurist, aber auf Grund von Irrungen und Wirrungen des Lebens zunächst im gD gelandet.
Habe jetzt am Juristenauswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und soll in den hD.
§ 24 BLV scheint also schon zu passen - was mir noch fehlt wäre die Bewährung im hD - die Laufbahnbefähigung liegt ja vor.
Worauf stützt du Deine Aussage das der Status auf Lebenszeit mir erhalten bleibt ? Kommentierung zu § 24 BLV oder ähnliches ?
Meine Personalstelle kommt halt immer noch mit der Verbeamtung auf Probe ...
Snooze
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Snooze »

Hi GattoNero25,

weil du gem. § 24 Abs. 2 BLV solange in deinem bisherigen beamtenrechtlichen Status verbleibst, bist im höheren Dienst die sonstigen Voraussetzungen nach § 17 Absatz 5 Nummer 2 des BBG (Master o. ä. und hauptberufl. Tätigkeit) und du dich nach Erlangung der Befähigung sechs Monate in der neuen Laufbahn bewährt hast.
Dein bisheriger beamtenrechtlicher Status ist Beamter auf Lebenszeit, ein grundständiges Prinzip des Berufsbeamtentum (vgl. Leppek 2017). Darüber hinaus hast du ja bereits die Probezeit für die Ernennung auf Lebenszeit, die von der Bewährungszeit für einen DP zu unterscheiden ist, erfolgreich absolviert. Ich schaue heute nochmal genauer in Leppek (2017) nach, ok?

VG
GattoNero25
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von GattoNero25 »

@Snooze: Das wäre super, danke - evtl. den entsprechenden Absatz Copy-Pasten, falls der Kommentar online sein sollte - dann kann ich das so direkt an die Personalstelle weiterleiten - kam mir gleich merkwürdig vor ...
Snooze
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Snooze »

Ich habe es gefunden ;)...ich schicke es dir per PN.
AlterPinguin
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von AlterPinguin »

Vielleicht bezieht sich die Personalstelle auf:
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 11a Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit
(1) Eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit kann zur Ableistung eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes des Bundes zur Erlangung der Befähigung für eine höhere Laufbahn oder für eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe zur Beamtin auf Widerruf oder zum Beamten auf Widerruf ernannt werden, wenn die Dienstbehörde die Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit neben dem Beamtenverhältnis auf Widerruf anordnet.
(2) Hat eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit den Vorbereitungsdienst nach Absatz 1 abgeschlossen, kann sie oder er zur Ableistung einer Probezeit für die neue Laufbahn zur Beamtin auf Probe oder zum Beamten auf Probe ernannt werden, wenn die bisherige Dienstbehörde im Einvernehmen mit der neuen Dienstbehörde die Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit neben dem Beamtenverhältnis auf Probe anordnet.
(3) Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes und der Probezeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übertragenen Amt.
(4) Vorschriften über den Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe bleiben unberührt.
Möglich das sie deshalb so eine Art "Neueinstellung" durchführen wollen.
GattoNero25
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von GattoNero25 »

@Alter Pinguin - könnte sein. Ich verstehe es dann aber so, das mit Vorbereitungsdienst das jur. Referendariat gemeint ist - das habe ich aber vor knapp 15 Jahren abgeschlossen. ;-)
BMI_Oberbehörde
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von BMI_Oberbehörde »

Hallo Gatto,
das Problem ist immer, dass du für die Laufbahnbefähigung auch 2,5 Jahre auf einem DP mit Tätigkeiten des h.D. betraut sein musst.
Die sieht nicht so aus, als wäre dies der Fall. Damit würde zutreffen, dass du erstmal in deinem Statusrechtlichen Amt verbleibst und nach 3 Jahren in Summe im h.D. ernannt werden würdest. Dies stellt auch keine reguläre Beförderung dar, auf die irgendwelche Wartezeiten o.ä. Anwendung finden. Zudem sollte bis dahin die Wahrnehmung der höherwertigen Aufgaben auch in den Beurteilungen berücksichtigt werden, sodass du durchaus auch Chancen auf eine weitergehende Beförderung hast.
Die erneute Ernennung auf Lebenszeit ist auf jeden Fall falsch!
Viele Grüße von einem dem es genau so geht!
Kent
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Kent »

Hallo Gatto,
falls man ruhegehaltsfähige Ausbildungs- oder Vordienstzeiten vor der bisherigen Laufbahn nach §§ 10, 12 BeamtVG hat, dann werden sie durch den Laufbahnwechsel wahrscheinlich wegfallen, d.h. sie werden auf die Versorgungsbezüge nicht mehr angerechnet. Dafür gibt es zwei Gründe. Wenn für die neue, höhere Laufbahn ein neues Beamtenverhältnis begründet wird, dann geht der funktionelle Zusammenhang mit den Vordienstzeiten verloren. Das gleiche trifft zu, wenn man einen Vorbereitungsdienst absolviert hat, auch da geht der funktionelle Zusammenhang mit den Vordienstzeiten verloren. Auch wenn man die Laufbahnbefähigung durch Anerkennung eines Studiums erworben hat, so wird das mit einem Vorbereitungsdienst gleichgestellt. Ich habe diese Variante mit der erneuten Probezeit mitgemacht, so wie du es beschreibst und man hat es als ein neues Beamtenverhältnis ausgelegt, obwohl es keine Entlassung und auch keine neue Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses gab (§ 10 Abs. 2 BBG).
Mich würde interessieren, nach welcher Rechtsgrundlage deine Personalstelle das so handhaben will. Und warum Aufsteiger, die ihre Laufbahnbefähigung durch eine interne Ausbildung erwerben, keine Probezeit ableisten müssen. Wie wird der Unterschied begründet, je nachdem, wie man seine Laufbahnbefähigung erlangt hat.
AHaffner
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von AHaffner »

Ein abendliches "Hallo" an die Community auch von mir!

Mit großem Interesse habe ich die aufgeworfene Problematik im Falle von GattoNero25 und der Rückmeldung durch Snooze verfolgt. Ich befinde mich nunmehr in einer auffallend ähnlichen Situation, wie seinerzeit GattoNero25.
Als Volljuristin seit September 2015 in der Laufbahn des gD in einer oberen Bundesbehörde, verkürzte Probezeit und zwischenzeitlich bis zur A11 gekommen. Auch ich bin aus einem Juristenauswahlverfahren für eine extern ausgeschriebene Referentenstelle im hD (derselben Behörde) erfolgreich hervorgegangen und mir wurde eine Einstellung im hD auf Probe angeboten.

Auf meine telefonische Rückfrage wurde mir von Seiten der Personalbetreuung mitgeteilt, dass im Falle meiner Zusage ich auf entsprechenden Antrag aus dem Dienstverhältnis im gD entlassen würde und sodann eine Einstellung als Referentin im hD erfolgen werde - dies unter den üblichen Voraussetzungen, sprich dreijährige Probezeit, keine Anrechnung von Wartezeiten.

Die Aussage des Personalers widerspricht meines Erachtens nach §§ 24 BLV i.V.m. § 17 BBG, wonach Beamtinnen und Beamte nach erfolgreicher Bewerbung zunächst in ihrem bisherigen beamtenrechtlichen Status verbleiben, bis die in § 17 Abs. 5 Nr. 2 BBG geforderten sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (Verkürzung bei entsprechender Vortätigkeit möglich) und sich diese anschließend sechs Monate auf der künftigen Stelle bewährt haben.

Besteht nicht die Möglichkeit, das Dienstverhältnis im gD in entsprechender Anwendung von § 11a Abs. 2, 3 BBG für die Dauer der Probezeit im hD ruhen zu lassen, so dass die Entlassung aus dem gD erst nach der Ernennung auf Lebenszeit im hD erfolgt, § 31 Abs. 1 Nr. 3 BBG - oder würde eine solche Verfahrensweise beim vertikalen Laufbahnwechsel alleine im Ermessen des Dienstherrn liegen?

Die Aufgabe einer Lebenszeitverbeamtung, vermutlich unter Verlust der Erfahrungsstufe, nebst Ortswechsel im Gegenzug für eine ungewisse Zukunft in der Laufbahn des hD dämpft die Vorfreude auf ein neues Aufgabenfeld doch erheblich. - Gibt es denn von eurer Seite zwischenzeitlich weitere Erfahrungen, die ihr zu teilen bereit seid oder könnt ihr mir Tipps für die Argumentation gegenüber der Personalstelle geben?

Viele Grüße, A
Snooze
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Registriert: 6. Mär 2018, 18:45
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Snooze »

Hallo AHaffner,

so wie du den Fall darstellst würde ich behaupten, dass deine Personalabteilung mit ihrer Einschätzung daneben liegt. § 24 BLV beschreibt das Verfahren zweifelsohne eindeutig. Eine Entlassung oder das Ruhenlassen des alten Dienstverhältnisses ist freilich nicht notwendig. Schaue mal in deinen privates Postfach.

VG Snooze
AHaffner
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Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von AHaffner »

Hallo Snooze,

danke für die Rückmeldung, Antwort von mir im pP.

VG A
Talker1234
Beiträge: 1
Registriert: 9. Feb 2020, 21:29
Behörde: BMI-Geschäftsbereich

Re: Vertikaler Laufbahnwechsel - Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Talker1234 »

Hallo zusammen,
aufgrund der vergleichbaren Situation möchte ich mich der Unterhaltung anschließen bzw. sie wieder aufmachen:

Gleiche Situation: Volljurist, lebenszeitverbeamtet im gD bei einer BMI-Geschäftsbehörde, ebenfalls im Juristenauswahlverfahren für extern ausgeschriebene Referentenstellen im hD (derselben Behörde) erfolgreich hervorgegangen und mir wurde eine Einstellung im hD auf Probe angeboten als komplett neue Verbeamtung nach von mir zu beantragender Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (im gD) inklusive neuer Probezeit und neuer Stufenfestsetzung (wird im Nachhinein festgesetz, könnte beides ein halbes Jahr bis ein Jahr dauern aufgrund derzeitiger Überlastung der Personalstelle).

Das Auswahlverfahren für Volljuristen war nicht explizit nach § 24 BLV geöffnet: Zwar steht in unserem Intranet, dass "grundsätzlich alle extern ausgeschriebenen Stellen nach § 24 BLV geöffnet sind", was man am Ausschreibungstext erkennen könne, jedoch waren genau die Ausschreibungen der Juristenstellen nicht davon betroffen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies die Vorgaben des BMI für die Ausschreibung von Juristenstellen sei und die Personalgewinnung hat sich an die Vorgaben gehalten und hält sich daran, das heißt auch keine Öffnung jetzt im Nachgang. § 24 BLV ist dem Wortlaut nach eine Kann-Regelung. Davon wurde bei den Juristen bewusst nicht Gebrauch gemacht. Wem die Handhabung nicht gefällt bzw. wer sich nicht auf die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einläßt und der anschließenden Neuverbeamtung, könne auf eine Tätigkeit im hD verzichten und weiterhin im gD bleiben (dem Sinn nach, angebliche Argumentation der Abteilungsleitung angelehnt an die Vorgaben des BMI).

Das Interessante ist, dass dies nicht die einzigen Ausschreibungen für den hD sind: Mir sind mehrere andere Ausschreibungen meiner Behörde bekannt, die nach § 24 BLV geöffnet sind und der Laufbahnwechsel auch so vollzogen wird. Mir ist keine Ausschreibung bekannt (außer die für Volljuristen), die nicht nach § 24 BLV vollzogen wird.
Einen Grund für die Unterscheidung zwischen anderen hD-Stellen und den Volljuristenstellen konnte mir die Personalgewinnung nicht nennen, außer Vorgabe des BMI.

Jetzt bin ich natürlich daran interessiert, wie es bei den früheren Fällen gelaufen ist?
Wechsel nach § 24 BLV oder Neuverbeamtung?
Wie seid ihr dahin gekommen? (ÖPR, GPR, HPR, Gespräche Personalstellen, Gespräche Abteilungsleitung, Klage, Vergleich, Urteil, ...)?

Ich bin nicht der einzige in meinem Auswahlverfahren, es sind noch mehrere andere Kolleginnen und Kollegen betroffen und ich sehe auch für die nächsten Auswahlverfahren meiner Behörde bzw. im BMI-Geschäftsbereich die gleiche Problematik, die immer wieder auftritt.

Ich würde mich über jede Rückmeldung freuen, insbesondere natürlich auch von GattoNero25 und AHaffner!
Vielen lieben Dank und beste Grüße
Talker1234
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