Hallo,
bei Recherchen im Internet bin ich auf die sogenannte "dienstpostenähnliche Konstruktion (DPäK)" gestoßen. Was versteht man darunter und vor allem auf welcher rechtlichen Grundlage sind derartige "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen möglich?
Danke im Voraus.
"verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen
Moderator: Moderatoren
Re: "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen
Das würde mich auch interessieren, da mir damals in der Bundeswehrverwaltung auch niemand sagen konnte, was das ist.
Angeblich unter den ZDv‘s A-1360/4 und B-1300/46 näher geregelt.
Angeblich unter den ZDv‘s A-1360/4 und B-1300/46 näher geregelt.
Re: "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen
Hallo Acta,
die ZDv'en liegen mir leider gerade nicht vor. Nichtsdestotrotz muss es ja eine allgemeine gesetzliche Regelung bzw. Ermächtigungsgrundlage diesbzgl. geben . Stichwort: Kein Handeln gegen bzw. ohne ein Gesetz.
die ZDv'en liegen mir leider gerade nicht vor. Nichtsdestotrotz muss es ja eine allgemeine gesetzliche Regelung bzw. Ermächtigungsgrundlage diesbzgl. geben . Stichwort: Kein Handeln gegen bzw. ohne ein Gesetz.
Re: "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen
Ein "DPäK" ist schlicht eine organisatorische Ausgestaltung des Aufgabenzuschnitts; weder hat noch braucht diese Bezeichnung eine rechtliche Grundlage, da dies lediglich eine im Einzelfall organisatorische Konkretisierung des Begriffes "Amtes" ist. Selbst der Begriff des "Dienstpostens" hat und braucht keine spezifische gesetzliche Verankerung. Man kann es in etwa damit vergleichen, als würde man eine gesetzliche Grundlage für den Begriff "Schreibtisch" verlangen 

"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)