Hallo,
mal eine Frage an diejenigen, denen das schon mal passiert ist und die aus ihrem Erfahrungsschatz berichten können.
Eine Krankheit im Urlaub kann ja jeden treffen. Und hier in D ist das ja kein Problem. Arzt aufsuchen, Attest an die entsprechende Stelle fertig.
Aber wie läuft das denn im Ausland ab ?
Meine Postkarten brauchen teilweise 6 Wochen bis nach Hause. Dann gehe ich davon aus, dass ein Attest eben solange braucht. Reicht hier ein Fax vorab? Und was soll der Arzt auf dieses Attest drauf schreiben. Oder reicht hier der Satz "Kan nie werk nie". Wie erkennt der Dienstherr dass der Arzt ein "zugelassener" Arzt ist. Und so weiter und so fort. Bin auf eure Erfahrungsberichte gespannt.
dove
Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
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Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
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Re: Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
Google ist dein Freund und in den zwei Links steht eigentlich alles drinne:
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozi ... 77946.html
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_akt ... 78-10.html
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Re: Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
Vor Jahren im Spanienurlaub passiert. Attest vom spanischen Arzt hatte gleich internationale Übersetzung dabei. Damals noch per Fax an die Dienstelle vorab übermittelt und das Original per Kurier verschickt.
Heutzutage würde ich das per Smartphone fotografieren und gleich ein Bild von Fuße im Gips mit anfügen (weil es damals dumme Sprüche von der Personalstelle gab, als wolle man seinen Urlaub verlängern)und an die Personalstelle versenden. Das Original würde ich noch heute per Kurier schicken.
Heutzutage würde ich das per Smartphone fotografieren und gleich ein Bild von Fuße im Gips mit anfügen (weil es damals dumme Sprüche von der Personalstelle gab, als wolle man seinen Urlaub verlängern)und an die Personalstelle versenden. Das Original würde ich noch heute per Kurier schicken.
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Re: Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
Warum sollte das bei Beamten anders sein? Nenne mir bitte einen Grund.dibedupp hat geschrieben: ↑12.09.2018 19:13Und wo steht, dass diese Regelungen für Arbeitnehmer auch für Beamte Gültigkeit haben?Baumschubser hat geschrieben: ↑12.09.2018 18:35 Google ist dein Freund und in den zwei Links steht eigentlich alles drinne:
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Re: Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
Diese leidige Diskussion muss ich in unserer Dienststelle auch ständig führen. Aber den ursächlichen Grund, warum Beamte keine Arbeitnehmer sind und somit Arbeitsrecht nicht anwendbar ist, kennen die meisten, ignorieren ihn aber gern in ihrer Argumentation.
Arbeitsrecht ist Privatrecht, Beamtenrecht ist öffentliches Recht. Es gibt keine Schnittstellen zwischen diesen Rechtsgebieten. In manchen Bereichen sind diese zwar mittlerweile angeglichen, aber hier gilt das Ausschlussprinzip: was nicht im jeweiligen Recht steht, gilt auch nicht, ein Transfer aus dem anderen Recht oder gar "analoge Anwendung" gibt es nicht. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht regelt das Beamtenrecht fast nur Grundsätzliches, die "Feinarbeit" wird dann oft über Dienstvereinbarungen oder -Weisungen geregelt. Deswegen ist die Frage der TE auch so nicht beantwortbar, da es hier von Dienststelle zu Dienststelle vollkommen unterschiedlich geregelt sein kann.
Grundsätzlich hat dibedupp also recht, keine Anwendung von Arbeitsrecht in den Beamtenbereich. Aber auch Baumschubser liegt nicht vollkommen daneben, die meisten Dienstherren wenden Arbeitsrecht an, weil das Rad nicht zweimal erfunden werden muss, es sei denn, das Beamtenrecht kennt eine eigene Rechtslage.
Arbeitsrecht ist Privatrecht, Beamtenrecht ist öffentliches Recht. Es gibt keine Schnittstellen zwischen diesen Rechtsgebieten. In manchen Bereichen sind diese zwar mittlerweile angeglichen, aber hier gilt das Ausschlussprinzip: was nicht im jeweiligen Recht steht, gilt auch nicht, ein Transfer aus dem anderen Recht oder gar "analoge Anwendung" gibt es nicht. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht regelt das Beamtenrecht fast nur Grundsätzliches, die "Feinarbeit" wird dann oft über Dienstvereinbarungen oder -Weisungen geregelt. Deswegen ist die Frage der TE auch so nicht beantwortbar, da es hier von Dienststelle zu Dienststelle vollkommen unterschiedlich geregelt sein kann.
Grundsätzlich hat dibedupp also recht, keine Anwendung von Arbeitsrecht in den Beamtenbereich. Aber auch Baumschubser liegt nicht vollkommen daneben, die meisten Dienstherren wenden Arbeitsrecht an, weil das Rad nicht zweimal erfunden werden muss, es sei denn, das Beamtenrecht kennt eine eigene Rechtslage.
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Re: Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
Letztlich ist ja auch ziemlich schnurz, am Geld ändert sich beim Beamten erstmal nichts. Es geht ja am Ende nur darum, ob Urlaubstage "eingespart" wurden oder nicht.
Wenn ich mir in Ägypten eine fette Scheixxerei eingefangen habe, wärs mir dennoch zu blöd, da einen Krankenschein in der Dienststelle vorzulegen. Wenn ich im Krankenhaus lande, ist das eine andere Geschichte, da dürfte der erbrachte Nachweis auch unstreitig sein.
Wenn ich mir in Ägypten eine fette Scheixxerei eingefangen habe, wärs mir dennoch zu blöd, da einen Krankenschein in der Dienststelle vorzulegen. Wenn ich im Krankenhaus lande, ist das eine andere Geschichte, da dürfte der erbrachte Nachweis auch unstreitig sein.
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Re: Mal andersrum Krankheit während des URLAUBs
Was bedeutet "Kan nie werk nie". ?
Genügt denn nicht ein Anruf bei der Dienststelle mit Verweis "Krankschreibung wird nachgereicht"? Vorab kann man die Krankmeldung sicher faxen oder mailen.
Genügt denn nicht ein Anruf bei der Dienststelle mit Verweis "Krankschreibung wird nachgereicht"? Vorab kann man die Krankmeldung sicher faxen oder mailen.