Guten Tag,
Meine Partnerin leidet an starkem Haarausfall und seit 2009 trägt sie eine entsprechende umfassendere Teilperücke. 2009 wurde die Notwendigkeit der Anschaffung dieses neuen, mehr abdeckenden Systems, letztmals vom Hausarzt bestätigt, eine Ersatzbeschaffung NACH 4 Jahren in 2013 ging ohne eine solche reibungslos über die Bühne. Die Ersatzbeschaffung 2017, ebenfalls wieder NACH 4 Jahren, wurde nicht bezuschusst. ich soll einen Nachweis bringen, dass die "Halbglatze" noch da ist. Dazu müsste wohl ihre Friseurin, die die beiden Haarteile 4-wöchentlich austauscht, entsprechende Fotos machen - wäre auch kein Problem, auch nicht ein ärztl. Attest - aber:
Eine ärztliche Verordnung ist nach den BAWÜ Kommunalbeihilferichtlinien nach meiner Lesart nur erforderlich, wenn eine Ersatzbeschaffung innerhalb der 4-Jahresfrist erforderlich erscheint. Beim Telefonat mit der betr. Sachbearbeiterin konnte diesbezüglich keine Abhilfe erfolgen, auf meine Frage, ob jemand für seine Beinprothese nach 4 Jahren auch ein Attest brauche, sagte sie ja.
Obwohl ein Bein ja auch nicht nachwächst, so wenig wie Haare, mit Ausnahme nach Chemotherapie.
Wer hat entspr. Erfahrungen diesbezüglich - danke schon mal für Rückmeldungen.
BS
Beihilfe für Toupets
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Re: Beihilfe für Toupets
Meines Wissens ist es auch in BW grundsätzlich so, dass für die Beihilfefähigkeit von Hilfsmitteln eine ärztliche VO nötig ist.
Gibt es in BW wirklich eigene Beihilfevorschriften für Kommunalbeamte? Ich dachte immer, die BVO gilt für alle Landes- und Kommunalbeamten in BW.
Gibt es in BW wirklich eigene Beihilfevorschriften für Kommunalbeamte? Ich dachte immer, die BVO gilt für alle Landes- und Kommunalbeamten in BW.