
Studium beginnen als Beamter? Möglich??
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Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Wäre für mich auch interessant alleine um ein Fahrticket günstig zu erhalten 

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Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
ratlos01-77 hat geschrieben: ↑27. Jul 2018, 01:33
Wende dich an die zuständige Studienberatung. Je nach Bundesland war/ist es möglich, als Berufstätiger ein Vollzeitstudium aufzunehmen. Bspw. war das in Baden-Württemberg nicht möglich.
https://www.uni-muenchen.de/studium/ber ... index.html
1. Kann ich mich als Beamter (BaL, A11, Vollzeit) überhaupt an der Uni einschreiben? Studienberatung
2. Ich muss der Universität eine Krankenversicherung nachweisen, steht auf deren Homepage. Genügt es, wenn ich zeige, dass ich 50% Behilfe erhalte und 50% PKV versichert bin? Nachweis PKV reicht
3. Muss ich meinem DH die Aufnahme des Studiums anzeigen oder sogar genehmigen lassen? Solange das nur ein "Spaßstudium" ist, wäre das wie ein Hobby.
4. Ich kann mich mit dem alten Abi aber bewerben, oder?! Natürlich
5. Welche Kosten kommen durch das Einschreiben auf mich zu? Studienberatung
Hinweis: Du würdest ein Zweitstudium aufnehmen. Sonderregelungen und Zulassungsquoten beachten.
Auch hier gilt: Termin bei der Studienberatung machen
Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
ratlos01-77 hat geschrieben: ↑27. Jul 2018, 01:33 1. Kann ich mich als Beamter (BaL, A11, Vollzeit) überhaupt an der Uni einschreiben? Als Angestellter scheint es möglich zu sein, aber für Beamte habe ich im Netz nichts finden könnenAber natürlich kannst du dich einschreiben. Es ist völlig egal ob du Beamter oder Angestellter bist. Solange deine Dienstobliegenheiten nicht unter einem Studium leiden ist alles i. o.
2. Ich muss der Universität eine Krankenversicherung nachweisen, steht auf deren Homepage. Genügt es, wenn ich zeige, dass ich 50% Behilfe erhalte und 50% PKV versichert bin? Wie geht das überhaupt? Hat jemand Erfahrungen? Siehe Torquemada
3. Muss ich meinem DH die Aufnahme des Studiums anzeigen oder sogar genehmigen lassen? Natürlich musst du den DH über die Aufnahme eines Studiums nicht in Kenntnis setzten!
4. Meine Reifeprüfung liegt schon einige Zeit zurück, Ende der 80er. Sie gilt aber noch immer denke ich :d Als ich fertig wurde, gab es aber das Bachelor-System noch nicht, da war alles mit Diplom. Ich kann mich mit dem alten Abi aber bewerben, oder?!Sie gilt voraussichtlich auch noch in 20 Jahren![]()
5. Welche Kosten kommen durch das Einschreiben auf mich zu? Ich habe nur Semesterbeiträge und solche Dinge gefunden, aber nicht, ob das für alle gilt oder nur die "normalen" Studenten ohne Job.Das kommt auf die Hochschule an. Frage am besten unmittelbar bei der HS deiner Wahl.
Vorab Danke für jeden Beitrag!
Infrage kommen für mich die Unis in Augsburg und Ulm, falls das eine Rolle spielt.
edit: ich meine keine Fortbildung und kein Aufbaustudium der Fernuni, sondern ein Studium wie nach der Schule (was jetzt schon etwas länger her ist bei mir - man sieht es mir aber natürlich nicht an![]()
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.Ist völlig egal wo du was wie mit wem und weshalb studierst, lernst, anhörst, zuguckst, etc. Einzig deine Beamtenverpflichtungen dürften darunter zu kurz kommen - aber wer will da den Nachweis führen
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Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Ich habe studiert und kann dir versichern, dass die Vorlesungen und Seminare der von ihm genannten Fächer an einer normalen Universität immer tagsüber stattfinden. Ich stufe die Idee eher als Wunschvorstellung ein.
Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Hallo,
mittlerweile gibt es ja glücklicherweise sehr flexible Studienmöglichkeiten. Das fängt beim Fernstudium an und hört irgendwo beim Präsenzstudium auf. Und es gibt m. E. auch Präsensstudiengänge, deren Vorlesungen ausschließlich am Wochenende stattfinde. Sodann sind dem Lernen keine Grenzen gesetzt...
mittlerweile gibt es ja glücklicherweise sehr flexible Studienmöglichkeiten. Das fängt beim Fernstudium an und hört irgendwo beim Präsenzstudium auf. Und es gibt m. E. auch Präsensstudiengänge, deren Vorlesungen ausschließlich am Wochenende stattfinde. Sodann sind dem Lernen keine Grenzen gesetzt...
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Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Eine Unibibliothek kann man auch als Nicht-Studierender nutzen...ratlos01-77 hat geschrieben: ↑27. Jul 2018, 01:33
Ich würde gerne zur Uni und ein paar interessante Kurse belegen und Seminare besuchen sowie die Bücherei nutzen. Sehr unwahrscheinlich führt das Studium zu einem Abschluss, weil ich die Zeit für Prüfungen ja gar nicht habe und auch keinen neuen Beruf will.
edit: ich meine keine Fortbildung und kein Aufbaustudium der Fernuni, sondern ein Studium wie nach der Schule
Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Das ist korrekt, das mache ich auch...Torquemada hat geschrieben: ↑27. Jul 2018, 17:13 Eine Unibibliothek kann man auch als Nicht-Studierender nutzen...
Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Ich studiere seit vielen Jahren im Teilzeitstudium an der FernUni Hagen - warum sollte es auch nicht erlaubt sein für Beamte?
Dem Dienstherrn würde ich es anzeigen, denn u. U. kann es ja sein, dass Dich dein Dienstherr für die Teilnahme an Prüfungen mit Sonderurlaub unterstützen und freistellen möchte...
Dem Dienstherrn würde ich es anzeigen, denn u. U. kann es ja sein, dass Dich dein Dienstherr für die Teilnahme an Prüfungen mit Sonderurlaub unterstützen und freistellen möchte...

Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Bekommst du eine Freistellung bzw. Sonderurlaub? Wenn ja, auf welcher Grundlage?MarioW hat geschrieben: ↑2. Aug 2018, 00:37 Ich studiere seit vielen Jahren im Teilzeitstudium an der FernUni Hagen - warum sollte es auch nicht erlaubt sein für Beamte?
Dem Dienstherrn würde ich es anzeigen, denn u. U. kann es ja sein, dass Dich dein Dienstherr für die Teilnahme an Prüfungen mit Sonderurlaub unterstützen und freistellen möchte...![]()
Was studierst du denn bei der FernUni Hagen?
Re: Studium beginnen als Beamter? Möglich??
Ich habe ein Zusatzstudium "Wirtschafts- und Arbeitsrecht" an der FernUni Hagen abgeschlossen, dazu den Bachelor und Master of Law - den Master habe ich kurz vor Abschluss jetzt.
Wenn der Dienstherr möchte, findet er eine Vorschrift zur Gewährung von Sonderurlaub - notfalls als Aus- und Fortbildung.
Wenn der Dienstherr möchte, findet er eine Vorschrift zur Gewährung von Sonderurlaub - notfalls als Aus- und Fortbildung.