Guten Tag,
besteht die Verpflichtung während der Elternzeit an einem vom Dienstherrn angesetzten Personalgespräch teilzunehmen?
VG Snooze
Personalgespräch
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Re: Personalgespräch
Eine "Verpflichtung" kann es m.E. gar nicht geben, weil während der Elternzeit alle Hauptpflichten beider Seiten ruhen. Ich muss während der Elternzeit für den Dienstherrn weder "greifbar" noch persönlich irgendwie "dienstbar" sein. Deshalb finde ich das Ansinnen etwas seltsam.
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Re: Personalgespräch
Sehe ich auch so. Es geht doch einfach darum, worum es sich handelt.
Re: Personalgespräch
Mich hat meine zuständige Dienststelle während meiner Elternzeit angewiesen, an einem Personalgespräch teilzunehmen. Sie begründet die Weisung damit, dass während meiner Elternzeit nur die Dienstpflicht ruht, Dienst leisten zu müssen. Neben der Tatsache, dass es sich hierbei auch um Dienst handeln würde, stellt sich mir die Frage, inwieweit ich für den Dienstherrn als Empfänger dienstlicher Anordnungen während der Elternzeit greifbar sein kann. Für Infos wäre ich Euch dankbar.Torquemada hat geschrieben: ↑26. Jul 2018, 08:30 Eine "Verpflichtung" kann es m.E. gar nicht geben, weil während der Elternzeit alle Hauptpflichten beider Seiten ruhen. Ich muss während der Elternzeit für den Dienstherrn weder "greifbar" noch persönlich irgendwie "dienstbar" sein. Deshalb finde ich das Ansinnen etwas seltsam.
VG Snozze
P.S.: VG Saarlouis, Beschluss vom 04.02.2013, Aktenzeichen: 9 L 341/13 bezieht sich bspw. auf das Bundesverwaltungsgerichts, welches sich wiederum auf den Begriff der Beurlaubung (offensichtlich auch Elternzeit) bezieht, der auf jegliche Befreiung von der Dienstpflicht, soweit diese mit dem Wegfall der Bezüge für diese Zeit einhergeht, abzielt.
- Bananen-Willi
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Re: Personalgespräch
Können sie doch machen. Damit geben sie sich doch gleich die Antwort, ob du kommen musst oder nicht. Personalgespräch IST Dienstzeit, somit kannst du freiwillig zwar dran teilnehmen, aber gegen deinen Willen is halt nicht. Grundsätzlich haben die schon recht, es wird schon unterschieden in Hauptleistungspflicht und Nebenleistungspflicht, während der Elternzeit ruht auf AN-Seite nur die Hauptleistungspflicht. Aber die Nebenleistungen sind lediglich Dinge wie Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht, diese musst du selbstverständlich auch während der Elternzeit beachten.
PS: Beurlaubung ist ein vollkommen anderes Konstrukt als Elternzeit. Einer der wichtigsten Unterschiede wäre, weil der DH dich bei Urlaub weiterbesolden muss, bei Elternzeit nicht bzw. nur dann, wenn Elternzeit mit Teilzeit kombiniert wird. Und das BEEG weicht noch in vielen weiteren wesentlichen Punkten vollkommen von den Urlaubsverordnungen ab...
Re: Personalgespräch
@bananen-Willi, und wie sieht es mit Weisungen aus?
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Re: Personalgespräch
So ganz bin ich da nicht mit dir d'accord.Bananen-Willi hat geschrieben: ↑14. Nov 2018, 19:20 PS: Beurlaubung ist ein vollkommen anderes Konstrukt als Elternzeit. Einer der wichtigsten Unterschiede wäre, weil der DH dich bei Urlaub weiterbesolden muss, bei Elternzeit nicht bzw. nur dann, wenn Elternzeit mit Teilzeit kombiniert wird. Und das BEEG weicht noch in vielen weiteren wesentlichen Punkten vollkommen von den Urlaubsverordnungen ab...
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