Liebe Community,
ich habe ein duales Studium an der Hochschule des Bundes absolviert. Folglich bin ich seit 3 Jahren Beamtenanwärter auf Probe und bin jetzt im Herbst mit dem Studium fertig. Eigentlich ist jeder Student verpflichtet für 5 Jahre als Beamter (z. B. in einer Behörde) tätig zu sein, da es sonst zu Rückzahlungen meinerseits kommt. Ein Freund aus dem Studium meinte, dass es aber möglich ist anstatt jetzt in den Dienst zu gehen, dass Beamtentum "auf Eis zu legen" und jetzt ein weiterführendes Studium anzufangen.
In meinem Falle wäre das Jura, das Studium würde mir ebenfalls helfen in den gehoben Dienst später zu kommen. Wenn es laut meinem Freund möglich ist, jetzt direkt in das weiterführende Studium zu wechseln und das Beamtenverhältnis für diesen Zeitraum abzulegen, so müsste es doch auch folgendes Szenario möglich sein:
Ich arbeite von den besagten 5 verpflichtenden Jahren 2 in einer Bundesbehörde und fange anschließend mit dem Jura Studium an und lege dann also nach 2 Jahren das Beamtenverhältnis erstmal auf Eis.
Ich hoffe meine Schilderung ist halbwegs verständlich und ich freue mich auf eure Antwort!
Vielen Dank
Beamtenverplichtung aussetzen für Studium
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Leonie2603
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Torquemada
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Re: Beamtenverplichtung aussetzen für Studium
Leonie2603 hat geschrieben: 16.07.2018 10:46
Ich hoffe meine Schilderung ist halbwegs verständlich und ich freue mich auf eure Antwort!
Verständlich schon, weil der Jurist dann natürlich theoretisch in den höheren Dienst einsteigen kann.
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Leonie2603
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Re: Beamtenverplichtung aussetzen für Studium
@torquemada
Ja, aber meine Frage war u. a. ob es überhaupt möglich ist, dass beamtentum für die dauer des studiums niederzulegen, da man ja eigentlich verpflichtet ist 5 jahre im dienst zu bleiben, sonst müsste ich die kosten für meine duale ausbildung an der hochschule des bundes erstatten.
Ja, aber meine Frage war u. a. ob es überhaupt möglich ist, dass beamtentum für die dauer des studiums niederzulegen, da man ja eigentlich verpflichtet ist 5 jahre im dienst zu bleiben, sonst müsste ich die kosten für meine duale ausbildung an der hochschule des bundes erstatten.
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Leonie2603
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Re: Beamtenverplichtung aussetzen für Studium
Torquemada hat geschrieben: 16.07.2018 12:46Leonie2603 hat geschrieben: 16.07.2018 10:46
Ich hoffe meine Schilderung ist halbwegs verständlich und ich freue mich auf eure Antwort!
Verständlich schon, weil der Jurist dann natürlich theoretisch in den höheren Dienst einsteigen kann.
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Acta
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Re: Beamtenverplichtung aussetzen für Studium
Nach dem Studium wirst du ja erst einmal Beamtin auf Probe (BaP) und musst mind. 1 Jahr bzw. max. 3 Jahre die Probezeit bestehen - bei Schlechtleistung kann diese sogar verlängert werden.
Müsste die HS Bund das nicht unterrichtet haben? Nach der Probezeit bist du ja dann Beamtin auf Lebenszeit (BaL) - da könnte dir dann, sofern der Dienstherr das möchte, eine Beurlaubung zugestehen.
Da du ja durch dein Studium eh einen Bachelor of Arts hast, kommst du ja in den gehobenen Dienst (gD). Sammle doch erst einmal Erfahrung und bestehe die Probezeit, bzw. gehe auf Teilzeit (mind. 50 %) und studiere Rechtswissenschaften bei der FernUniversität Hagen (was aber kein Zuckerschlecken ist).
Müsste die HS Bund das nicht unterrichtet haben? Nach der Probezeit bist du ja dann Beamtin auf Lebenszeit (BaL) - da könnte dir dann, sofern der Dienstherr das möchte, eine Beurlaubung zugestehen.
Da du ja durch dein Studium eh einen Bachelor of Arts hast, kommst du ja in den gehobenen Dienst (gD). Sammle doch erst einmal Erfahrung und bestehe die Probezeit, bzw. gehe auf Teilzeit (mind. 50 %) und studiere Rechtswissenschaften bei der FernUniversität Hagen (was aber kein Zuckerschlecken ist).
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sonnenanbeterin123
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Re: Beamtenverplichtung aussetzen für Studium
Soweit ich weiß, darf man den Master in Rechtswissenschaften an der FU Hagen nicht machen,wenn man den bachelor an einer HS der öffentlichen Verwaltung gemacht hat. Die Zugangsvoraussetzungen sind nicht erfüllt
