Hallo,
würde gern zu einem anderen Dienstherrn wechseln, normaler Weg wäre die Versetzung.
Besonderheit: Das neue Amt wäre eine Stufe niedriger.
Muss das im Antrag mitformuliert werden, sprich, geht das den alten Dienstherrn
überhaupt was an und wie bewerkstelligt das ggf. dann die versetzende Behörde?
Das Beamtenverhältnis besteht ja fort. Aber eine Ernennung ist ja trotzdem nötig,
weil ein anderes Amt verliehen wird. Seh ich das also richtig, die neue Behörde
müsste in so einem Fall mit der Übernahme eine Ernennung in das niedrigere Amt
vornehmen?
Eine weitere Frage betrifft die Zustimmung. Diese darf nur aus dienstlichen Gründen
hinausgezögert werden. Das Problem wird bei meiner Stelle nicht der aktuelle Arbeits-
stand sein (habe praktisch keine Rückstände), sondern eher die Nachbesetzung (Provinz).
Hat jemand Erfahrung, was normal üblich ist? Sind 3 Monate genug Zeit, damit sich der
Dienstherr auf den Wechsel vorbereiten kann und muss dann notfalls erst mal ohne
Stelleninhaber auskommen? Oder gibts am Ende mehr oder weniger verbindliche
Fristen, die nicht überschritten werden sollen?
Versetzung - Niedrigere Besoldungsstufe
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