DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

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GFunkt
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

Beitrag von GFunkt »

Ist in der Bescheinigung denn zugesichert worden, dass diese Zeiten ruhegehaltfähig sind? Dann wäre es ja kein Problem.
GFunkt
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

Beitrag von GFunkt »

Shinorah hat geschrieben: 27.06.2018 16:09 I. Bei Eintritt des Versorgungsfalles werden als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt:

nach § 10 BeamtVG:
1 Jahr, 183 Tage

nach § 12 BeamtVG:
2 Jahre, 281 Tage
1 Jahr, 183 Tage

nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG:
Zeit seit dem 01.04.2016 bis zum Eintritt des Versorgungsfalles
Nach meiner Meinung ist das eine schriftliche Zusicherung, dass diese Zeiten ruhegehaltfähig sind.
Gertrud1927
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Soll nur zur Info sein. Ich hab mal in den Ländern geschaut ob es da etwas anders steht. Bayern ist mir aufgefallen. Da steht im BayBeamtVG in Art.11 mit Verweis nach Art 18 das Vordienstzeiten mitzählen.
Torquemada
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Shinorah hat geschrieben: 28.06.2018 11:40 Hallo Pilger, hallo Bundespostler99,

danke für eure Antworten.

@Pilger: Befristet in dem Sinne, dass die Amtsärztin zu mir meinte, es würde erst einmal auf 2 Jahre hinauslaufen, mit der Option jederzeit mit der Wiedereingliederung beginnen zu können sobald ich soweit bin.

Diese Aussage ist totaler Quatsch und durch nichts juristisch gedeckt. Auch darf die Amtsärtzin solche Behauptungen überhaupt nicht machen.
mecki111
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

Beitrag von mecki111 »

Auf die Wartezeit nach § 4 BeamtVG werden nur die Beamtendienstzeiten und die Zeiten nach § 10 BeamtVG angerechnet. Somit entfällt die Option Ruhestand mit der Möglichkeit der Reaktivierung. Es sollte daher ein Weg einer Wiedereingliederung angestrebt werden und durchgehalten werden, bis die Wartezeit erfüllt ist, damit wenigstens die Mindestversorgung erreicht werden kann.
Torquemada
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

Beitrag von Torquemada »

Bundespostler99 hat geschrieben: 28.06.2018 19:03

Die Gesprächstherapie ist zwar nicht schlecht, kann aber keine Rehamaßnahme ersetzen.
Schön, dass du das per "Internet-Handauflege-Diagnose" so feststellen kannst. Überlasse so etwas bitte dem Facharzt.
mecki111
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung

Beitrag von mecki111 »

@Shinorah
Zeiten, die als ruhegehaltfähig gelten, sind ausschließlich Zeiten nach § 8 und § 9 BeamtVG (Wehrdienst und gleichgestellte Zeiten). Davon scheint aber in deinem Fall nichts zutreffend sein.