DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
Ist in der Bescheinigung denn zugesichert worden, dass diese Zeiten ruhegehaltfähig sind? Dann wäre es ja kein Problem.
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
Nach meiner Meinung ist das eine schriftliche Zusicherung, dass diese Zeiten ruhegehaltfähig sind.Shinorah hat geschrieben: ↑27.06.2018 16:09 I. Bei Eintritt des Versorgungsfalles werden als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt:
nach § 10 BeamtVG:
1 Jahr, 183 Tage
nach § 12 BeamtVG:
2 Jahre, 281 Tage
1 Jahr, 183 Tage
nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG:
Zeit seit dem 01.04.2016 bis zum Eintritt des Versorgungsfalles
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
Hallo. Soll nur zur Info sein. Ich hab mal in den Ländern geschaut ob es da etwas anders steht. Bayern ist mir aufgefallen. Da steht im BayBeamtVG in Art.11 mit Verweis nach Art 18 das Vordienstzeiten mitzählen.
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
Diese Aussage ist totaler Quatsch und durch nichts juristisch gedeckt. Auch darf die Amtsärtzin solche Behauptungen überhaupt nicht machen.Shinorah hat geschrieben: ↑28.06.2018 11:40 Hallo Pilger, hallo Bundespostler99,
danke für eure Antworten.
@Pilger: Befristet in dem Sinne, dass die Amtsärztin zu mir meinte, es würde erst einmal auf 2 Jahre hinauslaufen, mit der Option jederzeit mit der Wiedereingliederung beginnen zu können sobald ich soweit bin.
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
Auf die Wartezeit nach § 4 BeamtVG werden nur die Beamtendienstzeiten und die Zeiten nach § 10 BeamtVG angerechnet. Somit entfällt die Option Ruhestand mit der Möglichkeit der Reaktivierung. Es sollte daher ein Weg einer Wiedereingliederung angestrebt werden und durchgehalten werden, bis die Wartezeit erfüllt ist, damit wenigstens die Mindestversorgung erreicht werden kann.
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
Schön, dass du das per "Internet-Handauflege-Diagnose" so feststellen kannst. Überlasse so etwas bitte dem Facharzt.Bundespostler99 hat geschrieben: ↑28.06.2018 19:03
Die Gesprächstherapie ist zwar nicht schlecht, kann aber keine Rehamaßnahme ersetzen.
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Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
@Shinorah
Zeiten, die als ruhegehaltfähig gelten, sind ausschließlich Zeiten nach § 8 und § 9 BeamtVG (Wehrdienst und gleichgestellte Zeiten). Davon scheint aber in deinem Fall nichts zutreffend sein.
Zeiten, die als ruhegehaltfähig gelten, sind ausschließlich Zeiten nach § 8 und § 9 BeamtVG (Wehrdienst und gleichgestellte Zeiten). Davon scheint aber in deinem Fall nichts zutreffend sein.