Reaktivierung und DDU
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Re: Reaktivierung und DDU
...wenn die Reaktivierung erfolgreich ist, erfolgt die Ernennung als Beamter
und zu diesem Zeitpunkt wird die volle Besoldung wieder gezahlt.
Eine Ernennung als Beamter ist unabhängig von einem Arbeitsplatz oder
konkreten Stelle. Der Dienstherr hat ja sowieso die gesetzliche Pflicht
einen amtsangemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und wenn
der Dienstherr das nicht macht, ist es sein Pech.
und zu diesem Zeitpunkt wird die volle Besoldung wieder gezahlt.
Eine Ernennung als Beamter ist unabhängig von einem Arbeitsplatz oder
konkreten Stelle. Der Dienstherr hat ja sowieso die gesetzliche Pflicht
einen amtsangemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und wenn
der Dienstherr das nicht macht, ist es sein Pech.
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Re: Reaktivierung und DDU
In diesem Fall also mit 59 wieder reaktivieren lassen, Besoldung bekommen und der Dinge harren, die da kommen mögen.Torquemada hat geschrieben: ↑28.06.2018 13:48 Interessant wird es, wenn Reaktivierungsanträge dann nach vielen Jahren kommen. Ich kenne einen ehemaligen Kollegen, der wegen Depressionen (natürlich durch die Vivento-Behandlung verursacht) froh war, vor 8 Jahren aus dem Laden zu verschwinden. Er war damals 51 und bekam alles nicht mehr in den Griff (Familie, Kinder, lange Anfahrtsstrecke etc.). Nachdem jetzt die Kinder aus dem Haus sind, will er einen Reaktivierungsantrag stellen. Ziel: Geld verdienen für den richtigen Ruhestand, weil die Dienstunfähigkeitsversicherung mit 60 endet.
Er wurde damals in den Ruhestand versetzt, natürlich wegen Satz 2 (siehe oben). Ich bin kein Spezialist für sowas, interessant ist es aber. Denn es ging bei der Zurruhesetzung eben nur um die erwähnte Prognosefrist.
Er ist CFt, A12
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Re: Reaktivierung und DDU
so sieht es aus - volle Besoldung - dann aber mit der Maßgabe, dass
eine Zuweisung folgen kann. Aktuell wird es auf die DTS rauslaufen,
nachdem die Standort der VCS bis Ende 2019 "beerdigt" werden sollen.
Mich würde mal interessieren, wie viele Beamte und Angestellte in
dieser Zeit die Deutsche Telekom verlassen haben - wird aber wahrscheinlich
für immer verborgen bleiben.
Interessant ist aber auch, wie viele Angestellte die Telekom wegen der
falschen Widerspruchsfrist wieder zurück geholt wurden.
eine Zuweisung folgen kann. Aktuell wird es auf die DTS rauslaufen,
nachdem die Standort der VCS bis Ende 2019 "beerdigt" werden sollen.
Mich würde mal interessieren, wie viele Beamte und Angestellte in
dieser Zeit die Deutsche Telekom verlassen haben - wird aber wahrscheinlich
für immer verborgen bleiben.
Interessant ist aber auch, wie viele Angestellte die Telekom wegen der
falschen Widerspruchsfrist wieder zurück geholt wurden.
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Re: Reaktivierung und DDU
Kann ich mir interessant vorstellen, wenn da ein 60-jähriger Amtsrat arbeiten soll, der ewig weg war....Telekom-BRS hat geschrieben: ↑03.07.2018 11:11 so sieht es aus - volle Besoldung - dann aber mit der Maßgabe, dass
eine Zuweisung folgen kann. Aktuell wird es auf die DTS rauslaufen,
nachdem die Standort der VCS bis Ende 2019 "beerdigt" werden sollen.
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Re: Reaktivierung und DDU
das wird dann unwahrscheinlich lustig und spannend
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Re: Reaktivierung und DDU
Wenn er sich da mal keinen Gefallen mit getan hatTorquemada hat geschrieben: ↑03.07.2018 11:16Kann ich mir interessant vorstellen, wenn da ein 60-jähriger Amtsrat arbeiten soll, der ewig weg war....Telekom-BRS hat geschrieben: ↑03.07.2018 11:11 so sieht es aus - volle Besoldung - dann aber mit der Maßgabe, dass
eine Zuweisung folgen kann. Aktuell wird es auf die DTS rauslaufen,
nachdem die Standort der VCS bis Ende 2019 "beerdigt" werden sollen.
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Re: Reaktivierung und DDU
Jetzt noch ne ganz doofe Frage: Ich bin jetzt 48, mit 54 genese ich plötzlich *ein Wunder ist passiert* und gehe dann mit 55 in die 55er Regelung, ohne die 10 % Abzug. Ist das machbar?
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Re: Reaktivierung und DDU
Es macht aber vermutlich keinen großen Unterschied, wie wir bereits festgestellt haben, da sich die Hinzurechnungszeiten (2/3 der Zeit bis zum 60. LJ) bei DDU mit Abzug 10,8% und ER ohne Hinzurechnung und ohne Abzug 10,8%, grob die Waage halten dürften (muss man natürlich individuell nachrechnen).
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Re: Reaktivierung und DDU
Ein kleines Rechenbeispiel: Beamter A9 wird nach 30 Jahren Dienstzeit mit 48 Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Grobe Rechnung also 30 Jahre plus 8 Jahre aus der Zurechnungszeit macht 38 Jahre und damit ca. 68,16 Prozent. Gibt ca. 2250 Euro minus die berühmten 10,8 Prozent. PV-Abzug vergessen wir mal, damit es einfacher ist. 2000 Brutto ca.
Jetzt steigt er mit 54 Jahren wieder ein und geht mit 55 in den ER (so er kann). Dienstzeit ist dann 31 Jahre und fröhliche 55,6 Prozent bedeuten 1890 Euro brutto. Oder ??
Jetzt steigt er mit 54 Jahren wieder ein und geht mit 55 in den ER (so er kann). Dienstzeit ist dann 31 Jahre und fröhliche 55,6 Prozent bedeuten 1890 Euro brutto. Oder ??
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Re: Reaktivierung und DDU
So ganz verstehe ich deine Rechnung nicht. Von welchem Gehalt gehst du aus? A9 Ledig Erfahrungsstufe 6 ?
Grüße
sepp01
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sepp01
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Re: Reaktivierung und DDU
Heißt das, dass die in 2014 empfohlene Nachuntersuchung nach 24 Monaten in Wirklichkeit erst 2018, also nach 4 Jahren stattgefunden hat?Cyber hat geschrieben: ↑29.06.2018 13:58 ich wurde 2014 nach §44 Satz 1 in den Ruhestand geschickt. Die Ärztin bei der Dienstunfähigkeitsuntersuchung hat dann angekreuzt: Nachuntersuchung in 24 Monaten empfohlen. Im Mai diesen Jahres hat mich die BAnst PT zu einer Reaktivierungsuntersuchung aufgefordert. Der Arzt hat in seinem Gutachten angekreuzt: Der Beamte ist weiterhin dauernd dienstunfähig. Mit einer Verbesserung des Gesamtleitungsbildes ist bei normalen Therapieverlauf in 36 Monaten zu rechnen. Nachuntersuchung empfohlen in 36 Monaten.
Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten aufklären.
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Re: Reaktivierung und DDU
Verwunderlich ist, dass die Untersuchung überhaupt stattgefunden hat.
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Re: Reaktivierung und DDU
Bin auch nach §44 Satz 1 2013 wegen DDU in den Ruhestand versetzt worden und 2015 und jetzt 2018 nachuntersucht worden.
2015 wurde eine Nachuntersuchung in 24 Monaten empfohlen, diese erfolgte aber erst 2018.
2015 wurde eine Nachuntersuchung in 24 Monaten empfohlen, diese erfolgte aber erst 2018.
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Re: Reaktivierung und DDU
dibedupp hat geschrieben: ↑11.07.2018 15:50 Für ehemalige Post- und Telekombeamten ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation für die Reaktivierungsprüfungen zuständig. Und die ist sehr wohl letztes Jahr vom BMF überprüft worden und hatte sogar die Auflage bekommen, bei allen Beamten, die ab 1996 wegen DU in den Ruhestand gegangen sind und eine Nebentätigkeit ausüben, eine Reaktivierunsprüfung durchzuführen.
Vielleicht überprüft dann jemand mal, wieviele Beamte aus psychischen Gründen in Pension gingen.....