Umzug trotz Dienstunfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Laubbaum
Beiträge: 30
Registriert: 23. Jun 2018, 16:50
Behörde:

Umzug trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von Laubbaum »

Ich wurde nach einem Dienstherrenwechsel dienstunfähig. Der neue Dienst- und Wohnort bzw. die Region hat meine Depressionen (auch wetterbedingt) extrem verschlechtert und ich überlege, wieder in meine Heimat umzuziehen, um zumindest dahingehend etwas psychische Stabilität zu gewinnen (Therapien und Klinikaufenthalte haben dazu leider nicht beigetragen, eher im Gegenteil).

Kann ein Dienstherr den ungerechtfertigten Schluss ziehen, wenn ich vom Dienstort wegziehe (und nicht nur vom Dienstort weg, sondern aus dem Bundesland und mehrere hundert Kilometer weg), dass ich mich einer möglichen Reaktivierung verweigere? Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, jemals wieder in diesem Bundesland und im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ist ein Umzug ein letzter Hoffnungsschimmer für mich.

Gibt es Erfahrungen, dass ein Umzug zu Problemen im Dienstunfähigkeitsverfahren führte? Der beim Dienstherrn ansässige Amtsarzt teilte mir mit, wenn ich umziehen würde (kam von ihm aus die Frage), dann müsste ich eben zum Amtsarzt am neuen Wohnort. Fahrtkosten sind demnach also kein Problem, ich las es auch so im Gesetz, dass der Amtsarzt am Wohnort zuständig ist.
Die Frage ist eher dahingehend gemeint, ob der Dienstherr dann den Schluss ziehen kann, dass ich mich einer späteren möglichen Reaktivierung verschließe etc?
Mir ist klar, dass ich bei einer möglichen Reaktivierung dann wieder dem Dienstherrn zur Verfügung stehen müsste, wobei das für mich eigentlich vollkommen ausgeschlossen ist. Ich würde das psychisch nicht durchhalten.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Umzug trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Natürlich kannst du umziehen. Bitte mache dir in deinem Fall nicht so viele Sorgen wegen einer Reaktivierung. Diese ist unwahrscheinlich und...sollte sie theoretisch kommen, würdest du dich einfach sofort wieder krankschreiben lassen und KEINEN Tag dort in der belastenden Situation verbringen müssen.
Laubbaum
Beiträge: 30
Registriert: 23. Jun 2018, 16:50
Behörde:

Re: Umzug trotz Dienstunfähigkeit

Beitrag von Laubbaum »

@Torquemada

Danke für deine Antwort. Ich hatte bisher immer gedacht, dass ich dann zumindest ein paar Wochen versuchen müsste, wieder beim Dienstherrn zu arbeiten, weil man mir sonst vorwerfen könnte, dass ich gar nicht arbeiten will. Davor habe ich Angst. Eine Wohnungssuche am Dienstort bzw. dort zur Arbeit zu versuchen zu gehen wäre meiner Gesundheit mit Sicherheit nicht zuträglich. Und dennoch kommt es mir nicht richtig vor, es nicht einmal zu versuchen.

Ich bin mir aber nicht genau bewusst, wie das Reaktivierungsverfahren abläuft. Angenommen, der Umzug in meine Heimat wäre ein Grund für meinen Dienstherrn die Dienstunfähigkeit anzuzweifeln. Dann würde er mich als Reaktivierungsmaßnahme vermutlich als allererstes zum Amtsarzt in meinem Heimatort schicken, oder kann man davor schon verpflichtet werden, wieder beim Dienstherrn zu arbeiten?

Wenn der Amtsarzt am Heimatort zu dem Schluss kommen würde, dass ich dienstfähig bin, dann müsste ich ja erst einmal den Reaktivierungsbescheid abwarten. Wenn ich mich nach Erhalt dann direkt wieder krank melde, bin ich mir nicht sicher, was dann passiert. Ich las mal wo, dass der Amtsarzt "mehr zählt" als eine AU von einem normalen Arzt. Kann das denn dann als Arbeitsverweigerung gesehen werden, wenn man trotz Reaktivierung wieder krank wird? Was kann dann passieren?
Ist es so dass im schlimmsten Fall nur die Entlassung aus dem öD droht und damit der Verlust der Bezüge (wären ja wieder Bezüge nach einer Reaktivierung) oder wird jemand nicht aus dem öD entlassen, weil er trotz Reaktivierung wieder krank wird (mit AU nachgewiesen)?
Antworten