Frage 1: Ich wurde mittels eines Bescheides von meinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt.
In ebendiesem Bescheid wird auf die Äußerungen des Amtsarztes verwiesen, der für mich keinen anderen Einsatz im öffentlichen Dienst mehr sieht. Im Bescheid steht nichts davon, ob die Dienstunfähigkeit dauerhaft ist bzw. ob und wann eine Reaktivierung geplant ist. Da ich eine Durchschrift des Gutachten des Amtsarztes erhalten habe, konnte ich dort entnehmen, dass der Amtsarzt in 2 Jahren eine erneute amtsärztliche Untersuchung empfiehlt. Im Bescheid selbst wird aber eine erneute Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht erwähnt.
Ist eine Reaktivierung in allen Fällen möglich oder nur, wenn sich der Dienstherr dies im Bescheid zur Dienstunfähigkeit vorbehält?
Der Dienstherr selbst beantwortete mir diese Frage nur ausweichend und verwies auf den Inhalt des Bescheides.
