Guten Tag,
ich hoffe jemand kann mir hier helfen.
Meine Frau ist in Elternzeit. Sie ist Lehrerin (Beamtenstatus) in RLP. Nun möchte sie während der Elternzeit in Teilzeit als Angestellte Lehrerin arbeiten.
Wir haben 3 Kinder und sind alle privat versichert.
Nun zur Frage. Bekommen die Kinder weiterhin Beihilfe während der Elternzeit, auch wenn meine Frau durch das Angestellten Verhältnis gesetzlich pflicht versichert ist?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Danke
Viele Grüße
Daniel
Beihilfe während Elternzeit + Anstellung
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Re: Beihilfe während Elternzeit + Anstellung
Das setzt aber voraus, dass sie bei ihrem Dienstherren arbeitet. Wenn sie an einer freien Schule unterrichtet oder Nachhilfeunterricht gibt, arbeitet sie im Angestelltenverhältnis.
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Re: Beihilfe während Elternzeit + Anstellung
Der Dienstherr ist in beiden Fällen die ADD. Nur stellt diese Schule aktuell keine Beamten ein sondern stellt nur Angestellte ein.Baumschubser hat geschrieben: ↑21.06.2018 09:50Das setzt aber voraus, dass sie bei ihrem Dienstherren arbeitet. Wenn sie an einer freien Schule unterrichtet oder Nachhilfeunterricht gibt, arbeitet sie im Angestelltenverhältnis.
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Re: Beihilfe während Elternzeit + Anstellung
Hallo. Schau mal im SGB5 §8.1.2
Wäre vielleicht auch eine Option.
Wäre vielleicht auch eine Option.
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Re: Beihilfe während Elternzeit + Anstellung
Wäre es nicht sinnvoller die Elternzeit (in Abstimmung mit dem DH) vorzeitig zu beenden und einfach im Beamtenverhältnis in Teilzeit zu arbeiten? Wäre dann ohne Änderung bei der Krankenversicherung und die Zeiten zählen für die Pension.
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Re: Beihilfe während Elternzeit + Anstellung
Hallo. Sie kann sich doch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann würde es doch weiter Beihilfe und PKV sein denke ich.
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Re: Beihilfe während Elternzeit + Anstellung
Hallo. Ich hab doch nichts von RV geschrieben und die wurde auch nirgends im Thread behandelt. Wenn Sie als Angestellte halbtags während der Elternzeit arbeitet wird Sie Pflichtmitglied in der GKV. Da kann Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.