Guten Tag,
Sachakten sind von Personalakten gem. BBG zu trennen und von den personalbearbeitenden Stellen zu führen. Besteht ein Anspruch auf die Einsichtnahme in die Sachakte analog zu Personalakte und wenn ja, wie wäre der Anspruch ableitbar?
Danke und viele Grüße...
Einsicht in die Sachakte
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- Ruheständler
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Re: Einsicht in die Sachakte
da Sachakten nur Aufgaben bezogen geführt werden also möglicherweise für mehreren Personen und nicht auf eine einzelne Person bezogen sind,dürfte die Einsicht von einer einzelnen betroffenen Person nicht möglich sein ,wenn überhaupt nur von der vorgesetzen Dienststelle.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Einsicht in die Sachakte
Hallo Ruheständler,
danke für Ihre Antwort. Ich ziele vor allem auf § 110 Abs. 4 Satz 1 BBG ab, wonach:
Beamtinnen und Beamte haben ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten, die personenbezogene Daten über sie enthalten und für ihr Dienstverhältnis verwendet werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Insofern besteht aus meiner Sicht durchaus ein Anspruch auf Einsichtnahme. Es müssten lediglich personenbezogenen Daten Dritter unkenntlich gemacht werden. Dies wäre ohne großen Aufwand machbar (kopieren und schwärzen - fertig) Wie sehen Sie das?
VG
danke für Ihre Antwort. Ich ziele vor allem auf § 110 Abs. 4 Satz 1 BBG ab, wonach:
Beamtinnen und Beamte haben ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten, die personenbezogene Daten über sie enthalten und für ihr Dienstverhältnis verwendet werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Insofern besteht aus meiner Sicht durchaus ein Anspruch auf Einsichtnahme. Es müssten lediglich personenbezogenen Daten Dritter unkenntlich gemacht werden. Dies wäre ohne großen Aufwand machbar (kopieren und schwärzen - fertig) Wie sehen Sie das?
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Re: Einsicht in die Sachakte
den Versuch wäre es allemal Wert,entweder spielt die Dienststelle mit dann ist alles gut oder wenn sie sich sperrt bleiben dann wohl nur noch Rechtsmittel die man einlegen kann,ob dieses auch für die betroffene Person dann noch von Vorteil ist muss man sicherlich dabei berücksichtigen.
Gruß vom Ruheständler
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