Ich grüße euch,
ich bin Bundesbeamter und bin 45 Jahre alt und seit ca. 18 Jahren Beamter auf Lebenszeit.
ich bin seit ca. 1 Jahre krank geschrieben und habe heute von meiner Behörde die Mitteilung bekommen das man mich aufgrund des ärztlichen Gutachtens in Frühpension versetzen will. Ich habe damit kein Problem und werde auch nicht dagegen vorgehen.
Nun habe ich eine Frage zu einem Nebenerwerb den ich nachgehen möchte. Wenn ich zum 13.05. in Pension geschickt werde, dann wird diese ab dem kommenden Monat wirksam also zum 01.06. oder ?
Kann ich dann ab 02.06. einen Nebenjob ausüben oder schon zum 14.05. ?
Wie verfällt es sich mit der Genehmigung einer Nebentätigkeit. Muss ich Sie nur anzeigen oder auch genehmigen lassen? Ich habe dazu den § 105 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses gelesen und kann sagen, dass die Bereiche in denen ich arbeiten möchte Nicht in einem Dienstlichem Zusammenhang stehen.
Danke schonmal für Eure Antworten.
LG
Fragen zur Frühpension und Nebenjob
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