Hallo,
so wie es aussieht, werden meine Lebensgefährtin und ich uns trennen.
Momentan habe ich auf dem Gehaltszettel den FZ Stufe 1 und FZ Kinderanteil stehen.
Wie wird das nach der Trennung (ich ziehe aus) sein?
Sehe ich das richtig, der Zuschlag Stufe 1 fällt weg, aber den Kinderanteil bekomme ich weiterhin, da ich Unterhalt zahle.
Achja meine Lebensgefährtin ist nicht im öffentlichen Dienst, ich bin Bundesbeamter (Telekom)
Familienzuschlag nach Trennung
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Re: Familienzuschlag nach Trennung
Das ist korrekt. Allerdings wird der Kinderanteil nicht wegen der Unterhaltsleistung weitergezahlt, sondern weil keine andere Person einen vorrangigen Anspruch hat. Das kann sich also ganz schnell ändern, falls die Exfreundin eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt oder heiratet.