Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Odile
Beiträge: 9
Registriert: 02.08.2017 18:37
Behörde: Telekom

Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Odile »

Hallo...
ich hoffe, jemand kann mir Auskunft darüber geben wie es sich verhält wenn man sich im Vorruhestand befindet und einen Nebenjob ausübt.
Wie ist es mit der Krankmeldung an der Krankenkasse (Postbeakk) wenn man da krankgeschrieben wird?
Ich gehe davon aus, dass es sie eh nicht interessiert da ich mich ja im Vorruhestand befinde...oder?
Im Falle dass ich länger krank wäre...würde ja sicherlich eh keine Lohnfortzahlung stattfinden...was ich ja vollkommen nachvollziehen kann.
Mir geht es jetzt nur darum...wie verhalte ich mich jetzt richtig damit ich keinen Fehler mache.
Einen lieben Dank an alle die mir da evtl. eine Antwort darauf geben kann!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Torquemada »

Odile hat geschrieben: 04.01.2018 11:23 ich hoffe, jemand kann mir Auskunft darüber geben wie es sich verhält wenn man sich im Vorruhestand befindet und einen Nebenjob ausübt.
Wie ist es mit der Krankmeldung an der Krankenkasse (Postbeakk) wenn man da krankgeschrieben wird?
.....
Im Falle dass ich länger krank wäre...würde ja sicherlich eh keine Lohnfortzahlung stattfinden...was ich ja vollkommen nachvollziehen kann.
Nein, dass kann man nicht nachvollziehen. Du bist völlig auf der falschen Spur bzw. dem Holzweg.
Als Beamter hat sich die Postbeamtenkrankenkasse noch nie für deine "Krankmeldungen" interessiert.

Eine Lohnfortzahlung hat es für dich als Beamten nie gegeben.
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31.12.2016 08:59
Behörde: DTAG

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Telekommi »

Wie Torquemada schreibt, im aktiven Dienst als Beamter hat sich die KK noch nie interessiert und auch noch nie ein Attest bekommen, nicht wie bei gesetzlich Versicherten.

Was meinst Du mit Nebenjob? Meinst Du damit die Gegenleistung für den ER? D.h. die 1000 Stunden bzw. das BFD-Jahr? Ist aber im Sinne des Gesetzes kein "Nebenjob". Ich gehe davon aus, Du meinst, wenn Du dann krank wirst.....
Odile
Beiträge: 9
Registriert: 02.08.2017 18:37
Behörde: Telekom

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Odile »

Es geht darum, dass ein Beamter der sich seit langem im Vorruhestand befindet (also vor Altersgrenze), sich etwas hinzuverdienen will (und darf bis zur Hinzuverdienstgrenze).
Also wenn dieser Job über die 450 € Grenze geht....wird er dort als Angestellter geführt....und zahlt in der Sozial- und Rentenversicherung ein.
Was würde da passieren, wenn dieser krank geschrieben wird?
Als Angestellter würde ja z.B. nach den 6 Wochen Krankheit, der Fall von Lohnfortzahlung eintreten....deswegen meine Verwirrung.
Ich denke das ganze ist zu komplex von mir formuliert worden. Mir geht es einfach nur darum zu fragen ob es jemand gibt, der sich mit diesem Thema auskennt.
Telekommi
Beiträge: 196
Registriert: 31.12.2016 08:59
Behörde: DTAG

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Telekommi »

Das Wort Vorruhestand war hier schon verwirrend.
Dies ist dauerhaft Dienstunfähig und nicht Vorruhestand.
Aber zur Frage: keine Ahnung.
MissT
Beiträge: 96
Registriert: 13.09.2012 22:23
Behörde:

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von MissT »

Odile hat geschrieben: 04.01.2018 18:58 Als Angestellter würde ja z.B. nach den 6 Wochen Krankheit, der Fall von Lohnfortzahlung eintreten....deswegen meine Verwirrung.
Du erhältst keine Lohnfortzahlung, da du ja kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Torquemada »

MissT hat geschrieben: 04.01.2018 20:23
Odile hat geschrieben: 04.01.2018 18:58 Als Angestellter würde ja z.B. nach den 6 Wochen Krankheit, der Fall von Lohnfortzahlung eintreten....deswegen meine Verwirrung.
Du erhältst keine Lohnfortzahlung, da du ja kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Das ist nicht richtig, weil die Lohnfortzahlung NICHTS mit der gesetzlichen Krankenkasse zu tun hat.
Der Kollege in Ruhestand ist als Beamter als nicht KV- und PV-pflichtig mit korrektem Schlüssel zu melden.

Beispiel:

Willi Wiesel ist Beamter in Ruhestand und arbeitet für 600 Euro brutto bei Bäckermeister Benno Bled als Transportfahrer.
Willi Wiesel erkrankt und reicht seinem Chef ganz normal seine Krankmeldung ein. Ein Versand des zweiten Teils des "gelben Scheins" an eine GKV entfällt.
Willi Wiesel erhält 6 Wochen lang maximal Lohnfortzahlung. Ist er länger krank bekommt er keine Lohnfortzahlung mehr und kein sich anschließendes Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse.
Odile
Beiträge: 9
Registriert: 02.08.2017 18:37
Behörde: Telekom

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Odile »

...vielen Dank für deine Antwort "Torquemada". Klingt logisch.
Ich mache mir einfach zu viele Gedanken und gerate da manchmal in Denkfehler:-)
Aber man muss auch zugeben, dass dieses Thema auch komplex ist.
Wenn man nur einen 450 € Job ausübt ist es um einiges klarer und einfacher.
Schönes Wochenende!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Torquemada »

Odile hat geschrieben: 05.01.2018 11:21

Auch bei einem "450 € Job" gibt es die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und einen Urlaubsanspruch.
Odile
Beiträge: 9
Registriert: 02.08.2017 18:37
Behörde: Telekom

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Odile »

...in der Praxis sieht es aber gaaaanz anders aus, denn wenn du da nicht mit machst...dann fliegst du eben raus!
Siggi09
Beiträge: 857
Registriert: 29.06.2017 16:56
Behörde: PNU

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von Siggi09 »

Odile hat geschrieben: 05.01.2018 14:03 ...in der Praxis sieht es aber gaaaanz anders aus, denn wenn du da nicht mit machst...dann fliegst du eben raus!
Dann sollte man auch gehen. Wenn das alle machen, werden die die Lohnfortzahlung auch nicht mehr verweigern. Gutes Personal ist rar! Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Aber wenn man es mit sich machen lässt ...
blink182
Beiträge: 370
Registriert: 14.04.2013 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von blink182 »

MissT hat geschrieben: 04.01.2018 20:23 Du erhältst keine Lohnfortzahlung, da du ja kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Lohnfortzahlung schon, aber kein Krankengeld.
Gruß
blink182
MissT
Beiträge: 96
Registriert: 13.09.2012 22:23
Behörde:

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von MissT »

blink182 hat geschrieben: 08.01.2018 18:10
MissT hat geschrieben: 04.01.2018 20:23 Du erhältst keine Lohnfortzahlung, da du ja kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist.
Lohnfortzahlung schon, aber kein Krankengeld.
Das hab ich eigentlich auch gemeint, nach den 6 Wochen gibts nix mehr ;-)
blink182
Beiträge: 370
Registriert: 14.04.2013 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Krankmeldung Nebenjob Vorruhestand

Beitrag von blink182 »

Odile,

hast PN.
Gruß
blink182