Vorgesetzte Dienstbehörde möchte Beurteilung ändern
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 17. Apr 2008, 14:13
- Behörde:
Vorgesetzte Dienstbehörde möchte Beurteilung ändern
Hallo! Folgender Sachverhalt:
Beurteilung als Hauptsekretär mit xx Punkten (Zuerkennung der Eignung für: A9, A9+Z). Nun wurde ich zum 01.09.08 zum Amtsinspektor ernannt. Nun erhielt ich die Info, dass die vorgesetzte Dienstbehörde nunmehr die Eignung in der Beurteilung auf A9 (ohne A9+Z) ändern möchte und bittet um Rückgabe der Originalbeurteilung.
Muss ich die Beurteilung wieder zurückgeben?
Ich habe die Beurteilung ja unterschrieben und sie wurde mir so eröffnet.
Warum wird mir die Zuerkennung nach A9+Z nicht gewährt?
Beurteilung als Hauptsekretär mit xx Punkten (Zuerkennung der Eignung für: A9, A9+Z). Nun wurde ich zum 01.09.08 zum Amtsinspektor ernannt. Nun erhielt ich die Info, dass die vorgesetzte Dienstbehörde nunmehr die Eignung in der Beurteilung auf A9 (ohne A9+Z) ändern möchte und bittet um Rückgabe der Originalbeurteilung.
Muss ich die Beurteilung wieder zurückgeben?
Ich habe die Beurteilung ja unterschrieben und sie wurde mir so eröffnet.
Warum wird mir die Zuerkennung nach A9+Z nicht gewährt?
Verwaltungsschwachsinn!!
Schade nur, daß da "Beamtenkollegen" von höheren Dienststellen mitwirken.
Eine eröffnete und von allen Seiten unterschriebene Beurteilung ist rechtsgültig.
Eine eröffnete und von allen Seiten unterschriebene Beurteilung ist rechtsgültig.
Ich würde dieses dümmliche und unverständliche Begehren der vorgesetzten Dienststelle einfach ignorieren.
Du bist ja schon befördert und in die Planstelle eingewiesen?
Also. lass die jaulen und kümmere dich nicht darum.
Außerdem müsste dieses Verlangen an Deine Vorgessetzten und nicht an Dich gehen.
Du bist ja schon befördert und in die Planstelle eingewiesen?
Also. lass die jaulen und kümmere dich nicht darum.
Außerdem müsste dieses Verlangen an Deine Vorgessetzten und nicht an Dich gehen.
- Mikesch
- Beiträge: 1981
- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Hi Leidensgenosse,
das habe ich auch schon durch
Ein mal im Leben ne wirklich gute Beurteilung und die wollte man mir anschließend wieder weg nehmen.
Bzw. es ging ja um das Endurteil...
Da schlug der HZA-Vorsteher auf, klar dass der Personalrat da auch wieder die schmutzigen Finger im Spiel hatte...
Den Personalratsmenschen hatte ich nicht eines Blickes gewürdigt, einen Kollegen als Zeuge dabei und meinen lieben Vorsteher habe ich ruhig gefragt:"Sie sind doch Jurist, oder? Also...!?"
Damit habe ich sie stehen lassen und widmete mich wieder meiner Arbeit. Gehört hatte ich nie mehr was.
Wie hier schon von EDE erwähnt, die Beurteilung ist rechtsgültig.
Nicht beachten, mit keinem reden, gar nicht darauf eingehen...
cu,
Mikesch
...der sich jetzt in den Urlaub verabschiedet.
das habe ich auch schon durch

Ein mal im Leben ne wirklich gute Beurteilung und die wollte man mir anschließend wieder weg nehmen.
Bzw. es ging ja um das Endurteil...
Da schlug der HZA-Vorsteher auf, klar dass der Personalrat da auch wieder die schmutzigen Finger im Spiel hatte...
Den Personalratsmenschen hatte ich nicht eines Blickes gewürdigt, einen Kollegen als Zeuge dabei und meinen lieben Vorsteher habe ich ruhig gefragt:"Sie sind doch Jurist, oder? Also...!?"
Damit habe ich sie stehen lassen und widmete mich wieder meiner Arbeit. Gehört hatte ich nie mehr was.
Wie hier schon von EDE erwähnt, die Beurteilung ist rechtsgültig.
Nicht beachten, mit keinem reden, gar nicht darauf eingehen...
cu,
Mikesch
...der sich jetzt in den Urlaub verabschiedet.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Ich dachte die Beurteilungen werden erst unter den SGL´s "verhandelt" Dann müssen sie doch immer zur Genehmigung an die Mittelbehörte bei uns (OFD).
In der Regel, nein immer(!) muß nach Rücklauf korrigiert werden...
und die Verhandlungen beginnen von neuem.
Nach Bekanntgabe und Unterschriften ist die Beurteilung rechtskräftig!
Laß dich nicht einschüchtern und bleibe stur. Ich würde die Beurteilung nicht mehr herausgeben.
Andersherum hättest du doch auch keine Chance mehr.
Manchmal kann man wirklich nur staunen wie fair mit Mitarbeitern umgegangen wird...
Liebe Grüsse
Sabine
In der Regel, nein immer(!) muß nach Rücklauf korrigiert werden...
und die Verhandlungen beginnen von neuem.
Nach Bekanntgabe und Unterschriften ist die Beurteilung rechtskräftig!
Laß dich nicht einschüchtern und bleibe stur. Ich würde die Beurteilung nicht mehr herausgeben.
Andersherum hättest du doch auch keine Chance mehr.
Manchmal kann man wirklich nur staunen wie fair mit Mitarbeitern umgegangen wird...
Liebe Grüsse
Sabine
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 17. Apr 2008, 14:13
- Behörde:
Info des Dienstherrn
Neueste Info vom Dienstherrn:
Ich wurde noch als Hauptsekretär beurteilt (korrekt, lt. Seite 1 Beurteilung). In der Eignung steht jedoch A9 und A9+Z drin. Logischerweise geht A9+Z nicht, da vor der Beförderung zum A9+Z die Beförderung (die ja zum 01.09.2008) erfolgte zum A9 erfolgen muss.
Logisch, dass ich nicht A9+Z werden kann, wenn ich noch nicht A9 war (zum Zeitpunkt der Eröffnung der Beurteilung). Für mich klingt das logisch.
Ich wurde noch als Hauptsekretär beurteilt (korrekt, lt. Seite 1 Beurteilung). In der Eignung steht jedoch A9 und A9+Z drin. Logischerweise geht A9+Z nicht, da vor der Beförderung zum A9+Z die Beförderung (die ja zum 01.09.2008) erfolgte zum A9 erfolgen muss.
Logisch, dass ich nicht A9+Z werden kann, wenn ich noch nicht A9 war (zum Zeitpunkt der Eröffnung der Beurteilung). Für mich klingt das logisch.
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 17. Apr 2008, 14:13
- Behörde:
Re: Titel:
d. h. was?Binö hat geschrieben:@Steuereintreiber93
Vorsicht: Jetzt folgt Rabenschwarzer Humor....
"Schön zu Wissen, daß es auch andere Leidensgefährten gibt, bei denen sich unberechtigt eingemischt wird.
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 29. Sep 2008, 13:03
- Behörde: