nach der Rückkehr zum magenta T nach Ende der Beurlaubung erwartet mich mit 52 Jahren demnächst
entweder eine Zuweisung an einen neuen Arbeitsplatz. Anreise mit öPNV, Verrichtung Dienst in Vollzeit und Abreise mit öPNV sind innerhalb eines Tages nicht möglich. Mit dem PKW sind es 100 km die einfache Strecke
oder alternativ die Versetzung zum allseits bekannten Dr. "Raubtier aus der Familie der Hunde" zur Zermürbung und Erwartung der DDU
Gibt es dazu eine Art Leitfaden, welche Rechtsmittel dagegen eingelegt bzw. wie das bei Nichterfolg unvermeidliches DDU-Verfahren hinausgezögert werden können?
Bei welcher Stelle kann ich die Berechnung meiner Pension bei DDU beantragen?
efa hat geschrieben: 24.11.2017 09:59
alternativ die Versetzung zum allseits bekannten Dr. "Raubtier aus der Familie der Hunde" zur Zermürbung und Erwartung der DDU
Ich würde solche kontraproduktiven Bezeichnungen lassen (die auch nicht mehr aktuell sind, oder?).
Ich empfehle eine seriöse Beratung bei einem auf die Praktiken der Telekom spezialisierten Fachanwalt aus dem Netzwerk von ProT-in.
Der Name wurde mir von einem unserer Personalchefs erst vor einer Woche genannt, darum dachte ich, dass wäre noch aktuell. Aber egal, wer den Job übernommen hat. Ich will so einer Person nicht allzu viel Respekt erweisen. Auch wenn er den Job nur nach dem Motto "wenn ich es nicht mache, macht es ein Anderer" übernommen hat.
efa hat geschrieben: 24.11.2017 13:19
Der Name wurde mir von einem unserer Personalchefs erst vor einer Woche genannt, darum dachte ich, dass wäre noch aktuell.
Beraten lassen und dann seine Strategie festlegen....