Hallo,
ich habe eine Frage, da meine Frau nach der Elternzeit (in der sie Teilzeit gearbeitet hat) nun wieder "richtig" in das Arbeitsleben einsteigt:
Weiß jemand, ob bei unterhälftiger Beschäftigung (geplant sind 30%) in Baden-Württemberg diese Beschäftigung auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet wird, wenn sie außerhalb der Elternzeit stattfindet? Ich finde in Gesetzestexten nur Beisppiele mit 50% Beschäftiugung oder mehr.
Vielen Dank im Voraus.
Slivomir
Ba-Wü: Unterhälftige Beschäftigung - Anrechnung auf Pension?
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Re: Ba-Wü: Unterhälftige Beschäftigung - Anrechnung auf Pension?
Hallo. So steht es im Gesetz.
Im LBeamtVGBW §21 Abs.1 vorletzter Satz steht nichts von 50%.
Im BW LGB §69 Abs. 1 und 2 sind die Voraussetzungen für unterhälftige Beschäftigung.
Im LBeamtVGBW §21 Abs.1 vorletzter Satz steht nichts von 50%.
Im BW LGB §69 Abs. 1 und 2 sind die Voraussetzungen für unterhälftige Beschäftigung.