Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Versicherung meiner Ehefrau während ihrer Elternzeit. Die Grundsituation lautet wie folgt:
Wir beide sind verbeamtete Lehrer in NRW, beide mit einer Vollzeitbeschäftigung.
Unser Sohn wurde am 22.11.2016 geboren. Bis zum 04.02.17 lief ihr Mutterschutz, seit dem 05.02. läuft ihre Elternzeit.
Meine Frau sollte in ihrer Elternzeit theoretisch über mich beihilfeberechtigt sein, mit einer Absicherung von 70% für sie, unser Sohnemann mit 80%.
1. Folgendes bereit mir jedoch Kopfzerbrechen: Da der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im Jahr vor der Antragsstellung über 18000€ lag, ist sie eigentlich doch nicht berechtigt dazu, Beihilfe über mich zu beziehen. Liege ich da korrekt? D.h. sie müsste sich selbst, über ihre private Krankenversicherung, absichern. In der PKV müsste sie also ihren Satz von einer 50%-Absicherung auf eine 100%-Absicherung hochsetzen?
2. Eine weitere Frage noch: Da sie über 18000€ im letzten Jahr verdient hat, ist sie ja theoretisch, wie oben beschrieben, doch nicht beihilfefähig über mich. Heisst das ggf. dann, dass Sie ihre Kosten dann doch bei ihrer eigenen Beihilfe einreichen kann und die PKV bei einer Absicherung von 50% bleiben kann?
Unser Problem aktuell ist zu klären, ob sie eine 100%-PKV-Absicherung benötigt oder ob sie doch über mich oder über sich selbst Beihilfeberechtigt ist.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Sebastian
Beihilfe Ehefrau (Beamtin) während Elternzeit
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Re: Beihilfe Ehefrau (Beamtin) während Elternzeit
Wer hat dir denn das erzählt? "Theoretisch"....SebastianGrothe hat geschrieben: ↑01.08.2017 13:43 ...... seit dem 05.02. läuft ihre Elternzeit.
Meine Frau sollte in ihrer Elternzeit theoretisch über mich beihilfeberechtigt sein, mit einer Absicherung von 70% für sie, unser Sohnemann mit 80%.
Praktisch gesehen läuft es in NRW so:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... pflegezeit
Man wende sich vertrauensvoll an die zuständige Beihilfestelle (Kontaktdaten siehe oben) und spare sich alles Kopfzerbrechen.
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Re: Beihilfe Ehefrau (Beamtin) während Elternzeit
Praktisch gesehen läuft es aktuell so, dass der Beihilfebescheid, welchen wir zurückbekommen haben, meine Frau mit 70% ausweist, der Passus mit den 18000€ grün markiert unter dem Beihilfebescheid steht und ein Großteil der Aussagen konträr zu dem steht, was uns vorher von der Beihilfe mitgeteilt wurde.Torquemada hat geschrieben: ↑01.08.2017 14:27
Wer hat dir denn das erzählt? "Theoretisch"....
Praktisch gesehen läuft es in NRW so:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... pflegezeit
Man wende sich vertrauensvoll an die zuständige Beihilfestelle (Kontaktdaten siehe oben) und spare sich alles Kopfzerbrechen.
Den Antrag haben wir beispielsweise über mich für uns beide eingereicht, da uns mitgeteilt wurde, dass meine Frau während ihrer Elternzeit über mich abgesichert ist. Telefonisch mitgeteilt wurde uns jedoch auch vorab per Telefon, dass der Anspruch meiner Frau beim ersten Kind nur bei 50% liegt. Abgerechnet wurde sie nun mit 70%...
Finde den Link gerade leider nicht, meine jedoch eben gelesen zu haben, dass der 18000€-Passus nur für Personen gilt, welche nicht ebenfalls vorab beihilfeberechtigt waren, z.B. Selbständige oder Angestellte in der freien Wirtschaft, welche vorher in der GKV waren. Dieser Zusatz hätte dann gar nicht auf unserer Beihilfeabrechnung stehen dürfen?!
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Re: Beihilfe Ehefrau (Beamtin) während Elternzeit
Welche seltsamen Leute bearbeiten denn das?
Zuerst Widerspruch einlegen.
Eigentlich ist alles einfach:
Hat deine Frau einen Schutz über dich, bekommt sie selbst keine Beihilfe.
Hat sie keinen Schutz über dich, bekommt sie den Beihilfesatz, den sie VOR der Geburt hatte.
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