Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

NRW'lerin
Beiträge: 40
Registriert: 24.11.2016 10:06
Behörde: öff. Dienst Land

Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von NRW'lerin »

Hallo,

ich weiß, dass ähnliche Themen bereits behandelt wurden, aber ich bin nicht wirklich schlau daraus geworden beim Studieren der betr. Threads.
Wieviel darf/kann ich zu meiner Pension hinzu verdienen?
Wie errechnet sich das genau?
In meinem Fall wäre es so, dass ich gerne zwei Minijobs parallel ausüben würde. Wahrscheinlich würde ich dabei im Monat auf ca. 600 € Hinzuverdienst kommen.
Ich habe auch gelesen, dass einem ggf. Geld von der Pension abgezogen würde, wenn ich zu viel hinzu verdiene.
Wäre es dann am Ende des laufenden Jahres? Oder müsste man monatlich seinen jeweiligen Hinzuverdienst melden? Es würde bei meinen angestrebten Minijobs sicher monatl. variieren.

Danke für eure Antworten.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

NRW'lerin hat geschrieben: 29.07.2017 18:14
In meinem Fall wäre es so, dass ich gerne zwei Minijobs parallel ausüben würde. Wahrscheinlich würde ich dabei im Monat auf ca. 600 € Hinzuverdienst kommen.
Zwei Minijobs, die in Summe 450 Euro überschreiten, gehen gar nicht.
Alle Informationen hierzu findest du im Internet auf der Seite der Minijobzentrale.

Was du ohne Kürzungen verdienen kannst, teilt dir die Stelle mit, die deine Pension auszahlt.
Grundsatz: 71,75 Prozent deines letztes Amtes in der Endstufe ist die gesamte Verdienstgrenze incl. Pension.
Hinzu kommt noch ein Minijob.
AndyO
Beiträge: 1204
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von AndyO »

Ist nicht ganz auf Stand, zeigt aber den Rechenweg.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... _node.html
connigra
Beiträge: 385
Registriert: 01.09.2017 17:23
Behörde:

Re: Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von connigra »

Ich habe erst kürzlich ein Schreiben der Bundesanstalt mit einer genauen Berechnung bekommen. Da ich bereits 1991 mit Mindestpension in Pension ging - weiß ich natürlich nicht ob für die jetzigen Pensionäre dasselbe gilt.
Mir wurde ein Berechnungsbeispiel aufgezeigt; hier Fall: Pension wegen Dienstunfähigkeit:
ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge z. B. 3200€. Verdiensthöchstgrenze ohne, dass etwas gekürzt werden würde: 71,75% von 3200= 2296 erhöht um 525 pro Monat= 2821€.( Diese 525€ kann also scheinbar jeder zu seinem gültigen Satz dazurechnen)
Die Berechnungsbeispiele waren etwas ausführlicher als ich es jetzt hier wiedergebe. Früher waren die Aussagen von der Behörde immer sehr schwammig. Man sollte am Jahresende alles angeben und dann würde man schon sehen was sich ergibt......! Übrigens in diesen 2821€ ist der Minijob enthalten.Das steht in dem Schreiben explizit dabei.
resch
Beiträge: 2
Registriert: 10.12.2018 16:21
Behörde:

Re: Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von resch »

Guten Tag zusammen,
was hier über Hinzuverdienst geschrieben wurde, habe ich verstanden. Also die max Höhe ist das Delta zwischen Rente und 71,75% der letzten Bezüge und wird dann versteuert.
Was ist aber mit der Beihilfe und der PVK wenn man diese Differenz hinzuverdient? Bleibt der Anspruch?
Bei 450 Euro sieht das sicherlich anders aus.
Kann mir da bitte jemand eine Antwort geben?
Vielen Dank
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3957
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Du scheinst hier irgendwas durcheinander zu werfen. Steuerpflichtig sind alle deine Einkünfte. Auf die Beihilfe hat deine Arbeit keinen Einfluss. Auch auf deine PKV nicht.
connigra
Beiträge: 385
Registriert: 01.09.2017 17:23
Behörde:

Re: Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von connigra »

@Torquemada,
du hättest den Fragesteller noch darauf hinweisen können, dass man eine geringfügige Beschäftigung (Minijob bis 450 € pro Monat) ohne jegliche Abzüge ausüben kann.
Hier werden weder Steuer noch sonstige Abgaben fällig.
Rein theoretisch könnte er bei 1. Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung ausüben und dann irgendwo beim zweiten AG eine kurzfristige Beschäftigung - wenn sich dies beim 2.AG so einrichten lässt und diesen 2. Arbeitslohn pauschal versteuern oder mit Lohnsteuer 6 und am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben.
Aber - immer schön die Zuverdienstgrenzen im Auge behalten, falls man keine Kürzung der Pension in Kauf nehmen möchte.
Müsste doch so sein, oder?! v.g. Conni
resch
Beiträge: 2
Registriert: 10.12.2018 16:21
Behörde:

Re: Höhe Hinzuverdienst bei Frühpensionierung

Beitrag von resch »

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Hat mir geholfen.