Ressortübergreifender Einsatz
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Ressortübergreifender Einsatz
Kann mir jemand sagen, inwieweit ein ressortübergreifender Einsatz im Rahmen eines Amtshilfeersuchens möglich ist und auf welcher rechtlicher Grundlage? Konkret geht es um Anfragen der Polizei Hamburg an die Justizministerien der Länder, Vollzugsbeamte zur Unterstützung beim G20 abzuordnen.
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Re: Ressortübergreifender Einsatz
Eine Abordnung kann das eigentlich gar nicht sein, weil keine Dienstposten bei der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg beamtenrechtlich zur Verfügung stehen.
Zur Basisinfo (Motto: Abordnung zu einem anderen Dienstherrn)
http://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete ... abordnung/
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Re: Ressortübergreifender Einsatz
ein Dienstherr kann von einem Amtshilfeersuchen gebrauch machen...
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/4.html/url]
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...