Pensionierung schwerbehinderter Beamter
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Pensionierung schwerbehinderter Beamter
Hallo,
vielen Dank erstmal für die Aufnahme.
Ich brauche Hilfe bei einer Frage, die ich als Betriebsratsmitglied nicht so einfach beantworten konnte, weil ich nirgendwo was dazu finde bzw. unterschiedliche Antworten. Es geht um Folgendes:
A. ist Landesbeamter und im Juli 1958 geboren. Er ist 59 Jahre alt und seit drei Jahren schwerbehindert zu 70 %, wird sich auch nicht ändern. Wann kann er, natürlich mit Abschlägen, frühestens in Pension gehen. Er ist nicht bei Polizei, Feuerwehr o.ä. und auch kein Lehrer. Die 45 Jahre bekommt er nicht voll, da nicht von Anfang an dabei.
Ich habe rausgefunden: mit 61 Jahren....oder mit 61 Jahren und 7 Monaten..... oder mit 62. Ich weiß nicht mehr weiter, kann mir da jemand helfen?
vielen Dank erstmal für die Aufnahme.
Ich brauche Hilfe bei einer Frage, die ich als Betriebsratsmitglied nicht so einfach beantworten konnte, weil ich nirgendwo was dazu finde bzw. unterschiedliche Antworten. Es geht um Folgendes:
A. ist Landesbeamter und im Juli 1958 geboren. Er ist 59 Jahre alt und seit drei Jahren schwerbehindert zu 70 %, wird sich auch nicht ändern. Wann kann er, natürlich mit Abschlägen, frühestens in Pension gehen. Er ist nicht bei Polizei, Feuerwehr o.ä. und auch kein Lehrer. Die 45 Jahre bekommt er nicht voll, da nicht von Anfang an dabei.
Ich habe rausgefunden: mit 61 Jahren....oder mit 61 Jahren und 7 Monaten..... oder mit 62. Ich weiß nicht mehr weiter, kann mir da jemand helfen?
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Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
M.W. wird für die zwölf Jahrgangskohorten 1952 bis 1963 die Grenze schrittweise von 60 auf 62 Jahre heraufgesetzt.
Die Kohorte 1958 darf mit 61 Jahren frühestens in Pension gehen.
Den abschlagsfreien Ruhestand könnte er mit 63 Jahren und 7 Monaten antreten.
Die Kohorte 1958 darf mit 61 Jahren frühestens in Pension gehen.
Den abschlagsfreien Ruhestand könnte er mit 63 Jahren und 7 Monaten antreten.
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Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
Habt ihr keinen Schwerbehindertenvertreter?
Der ist normalerweise in diesen Dingen fit.
(Soweit mir bekannt, stimmt Torquemadas Antwort.)
Der ist normalerweise in diesen Dingen fit.
(Soweit mir bekannt, stimmt Torquemadas Antwort.)
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Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
Den Schwerbehindertenvertreter habe ich auch schon gefragt.
Angeblich gilt diese stufenweise Anhebung nur für Bundesbeamte.
Ich komme irgendwie nicht weiter.
Angeblich gilt diese stufenweise Anhebung nur für Bundesbeamte.
Ich komme irgendwie nicht weiter.
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Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
https://www.academics.de/wissenschaft/b ... 57201.html
Wenn zuvor Altersteilzeit vereinbart wurde, eventuelle Sonderregelungen beachten.
Bsp. Niedersachsen:
http://www.nlbv.niedersachsen.de/download/37770
http://www.blv-nds.de/pdfs/service/serv ... ege_MB.pdf
Bsp. Bayern:
http://portal.versorgungskammer.de/port ... 536738.PDF
Bsp. NRW:
https://www.vbe-nrw.de/downloads/SBV/46 ... en_lbg.pdf,
wo auch diese Seite empfohlen wird: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/merkblaetter
Ich bin sicher, du findest auch für dein BL entsprechende Veröffentlichungen, falls es noch nicht dabei war.
Beim Überfliegen sah ich 66 J. 0 Monate und abschlagsfrei 64 J. 0 Monate, aber prüf das.
Wenn zuvor Altersteilzeit vereinbart wurde, eventuelle Sonderregelungen beachten.
Bsp. Niedersachsen:
http://www.nlbv.niedersachsen.de/download/37770
http://www.blv-nds.de/pdfs/service/serv ... ege_MB.pdf
Bsp. Bayern:
http://portal.versorgungskammer.de/port ... 536738.PDF
Bsp. NRW:
https://www.vbe-nrw.de/downloads/SBV/46 ... en_lbg.pdf,
wo auch diese Seite empfohlen wird: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/merkblaetter
Ich bin sicher, du findest auch für dein BL entsprechende Veröffentlichungen, falls es noch nicht dabei war.
Beim Überfliegen sah ich 66 J. 0 Monate und abschlagsfrei 64 J. 0 Monate, aber prüf das.
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Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
Diese Information ist doch leicht zu bekommen.
Bundesland?
Ein Personalrat (Betriebsrat ??) darf sich auch an den Hauptpersonalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung (ich meine die quaifizierte) wenden, die in der übergeordneten Behörde sitzt.
Ich sehe hier eher Schulungsbedarf....
Bundesland?
Ein Personalrat (Betriebsrat ??) darf sich auch an den Hauptpersonalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung (ich meine die quaifizierte) wenden, die in der übergeordneten Behörde sitzt.
Ich sehe hier eher Schulungsbedarf....
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Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
Habe ich alles schon gemacht. Blöderweise mit vielen verschiedenen Ergebnissen. Deshalb frage ich ja. Bundesland ist NRW.
Was ich bis jetzt rausgefunden habe ist, das sie stufenweise Anhebung von 60 auf 62 nur Bundesbeamte gilt, Landesbeamte, hier NRW können wegen Schwerbehinderung
mit 60 gehen, natürlich dann mit 10,nochwas Abzügen.
Hoffentlich stimmt das aber auch
Ich habe dies dazu gefunden. Danach wäre es mit 60 mit Abzügen, 63 ohne (Absatz 3 Punkt 2.)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=386079
Danke aber auch nochmal für die Bemühungen hier.
Was ich bis jetzt rausgefunden habe ist, das sie stufenweise Anhebung von 60 auf 62 nur Bundesbeamte gilt, Landesbeamte, hier NRW können wegen Schwerbehinderung
mit 60 gehen, natürlich dann mit 10,nochwas Abzügen.
Hoffentlich stimmt das aber auch

Ich habe dies dazu gefunden. Danach wäre es mit 60 mit Abzügen, 63 ohne (Absatz 3 Punkt 2.)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=386079
Danke aber auch nochmal für die Bemühungen hier.
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Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
Also ich würd mir da ne Auskunft von der zuständigen Stelle des Dienstherrn geben lassen. -> Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
und siehe da:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... b-01042009
Ganz Toll das Merkblatt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... schl_0.pdf
->
Juli 1958 muss regulär ohne Schwerbehinderung bis 66.
Abschlagsfrei mit 63, da Schwerbehinderung
Antragsruhestand ist bei Schwerbehinderten nach § 33 (3) Nr. 2 LBG NRW Vollendung 60. Lebensjahr, mit Abschlag
Jederzeit, wenn er DU ist, mit Abschlag.
und siehe da:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ ... b-01042009
Ganz Toll das Merkblatt:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sit ... schl_0.pdf
->
Juli 1958 muss regulär ohne Schwerbehinderung bis 66.
Abschlagsfrei mit 63, da Schwerbehinderung
Antragsruhestand ist bei Schwerbehinderten nach § 33 (3) Nr. 2 LBG NRW Vollendung 60. Lebensjahr, mit Abschlag
Jederzeit, wenn er DU ist, mit Abschlag.
Re: Pensionierung schwerbehinderter Beamter
Subsumierend ist es traurig, bei amtlich festgestellt gesundheitlich benachteiligten Beamten die Altersgrenze anzuheben. Ist dann wieder ein Pensionssparmodel über DDU. Schade.