Beschäftigungsverbot

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Miomio
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Beschäftigungsverbot

Beitrag von Miomio »

Hallo,

ich bin schwanger und habe ein vollständiges Beschäftigungsverbot.
Nun habe ich die Möglichkeit eine neue Arbeitsstelle anzutreten und würde das Beschäftigungsverbot gerne aufheben lassen, da ich mich inzwischen wieder recht gut fühle. Meine Frauenärztin war davon sehr überrascht und meinte Sie könne das nicht so einfach aufheben. Den Fall hätte Sie auch noch nicht gehabt bisher.
Was nun? An wen kann ich mich wenden? Hat Jemand eine Idee?

Liebe Grüße
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Bananen-Willi
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Re: Beschäftigungsverbot

Beitrag von Bananen-Willi »

Mit den wenigen Angaben ist die Frage nicht beantwortbar. Es gibt zwei verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten.

Einerseits wäre da das individuelle Beschäftigungsverbot.Dieses wird vom Arzt attestiert, wenn durch eine konkrete Tätigkeit eine Gefahr für Leib und Leben der Mutter oder auch nur ein geringes Risiko für die Unversehrtheit des Fötus entstehen würde. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, wird kein Arzt der Welt das attestierte Beschäftigungsverbot zurücknehmen, da er einerseits für mögliche Schwangerschaftsschäden finanziell und berufsaufsichtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte, andererseits aber schon zum Wohle des Patienten sich dies ausschließen würde. Nun haben Sie gesagt, sie möchten eine andere Tätigkeit aufnehmen. Dies bedeutet, dass eine erneute Risikoabwägung durch den Arzt vorgenommen werden müsste, ob die neue Tätigkeit mehr, weniger oder andere Risiken beinhaltet, die ein individuelles Beschäftigungsverbot nach sich ziehen würde. Dies können nur Sie selbst und der Arzt entscheiden.

Andererseits existiert noch das generelle Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. Demnach dürfen Schwangere oder Stillende gewisse Tätigkeiten, insbesondere schwere oder gesundheitsgefährdende Tätigkeiten wie Arbeiten mit Gasen, Staub, Hitze, Kälte etc. nicht ausführen, die Details bitte selbst im Mutterschutzgesetz nachlesen. Liegt dieses generelle Beschäftigungsverbot vor, kann Sie kein Arzt davon befreien. Stellen Sie sich mal vor, das MuSchG verbietet, dass Sie an einer Tankstelle arbeiten, da die dort entstehenden Kraftstoffdämpfe erbgutverändernd sein können, und ein Arzt dürfte das Beschäftigungsverbot aufheben...ausgeschlossen!

Im Wesentlichen hängt es also meines Erachtens davon ab, welche Risiken am neuen Arbeitsplatz entstehen. Der erste Ansprechpartner sollte hierfür zunächst der schwangerschaftsbegleitende Frauenarzt, ggf. in Absprache mit dem Hausarzt, sein. Sollten diese das aufgrund Wissenslücken nicht klären können, sollte Rücksprache mit dem AA oder Betriebsarzt gehalten werden, möglich wäre auch bei einer ges. Krankenversicherung der medizinische Dienst der Krankenkassen. Was der beste Ansprechparter ist, entscheidest aber nicht du, sondern der behandelnde Arzt, immerhin muss dieser über ein individuelles Beschäftigungsverbot entscheiden.