Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin familienpolitisch bedingt beurlaubt, mein Mann ist Angestellter, nicht beim Staat und er ist privatversichert.
Die Beihilfe zahlt nun keine beihilfefähige Aufwendungen mehr für mich oder meine beiden Kinder mit der Begründung, dass wir drei Anspruch auf Familienhilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung meines Mannes hätten. Mein Mann ist aber leider nicht gesetzlich, sondern privat versichert.
Weiß jemand wie das in solch einem Fall weiter geht? Trifft auf uns dann doch zu, dass wir weiterhin Anspruch auf Beihilfe haben da wir keinen Anspruch auf Familienhilfe aus einer gesetzl. Krankenkasse haben?
Der Gesetzestext dazu:
BayBG Art. 89 (4) 1Während der Zeit der Beurlaubung ohne Dienstbezüge nach Abs. 1 besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte und Beamtinnen mit Dienstbezügen. 2Dies gilt nicht, wenn Beamte oder Beamtinnen berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten werden oder Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben.
Vielen Dank für eine sachkundige Auskunft, momentan bin ich nämlich etwas sehr beunruhigt, dass meine Kinder und ich nur teilversichert sind (die übliche Ergänzungsversicherung für Beamte bei der Privaten) und ich nun für den großen Rest, den die Beihilfe normalerweise zahlen würde (70%), selber aufkommen müsste. Das wäre z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt ja ein Desaster.
bei familienpol. Beurlaubung keine Beihilfe mit Hinweis auf Familienhilfe GK, Mann aber privat versichert
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 27.05.2017 05:38
- Behörde:
-
- Beiträge: 105
- Registriert: 04.04.2017 00:01
- Behörde: Kommunal
Re: bei familienpol. Beurlaubung keine Beihilfe mit Hinweis auf Familienhilfe GK, Mann aber privat versichert
Da niemand in der Familie die Familienversicherung aufmacht *** Rechtsberatung - gelöscht *** ist davon auszugehen, dass weiterhin ein Beihilfeanspruch besteht.
Dies sollte der Behörde mitgeteilt werden und dann sollte es wie eh und je weitergehen.
Dies sollte der Behörde mitgeteilt werden und dann sollte es wie eh und je weitergehen.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 27.05.2017 05:38
- Behörde:
Re: bei familienpol. Beurlaubung keine Beihilfe mit Hinweis auf Familienhilfe GK, Mann aber privat versichert
Dankeschön, ja das hoffe ich sehr. Würde ich nämlich die private Versicherung von den beiden Kindern und mir aufstocken müssen auf 100 % wäre das eine Katastrophe. ...
-
- Beiträge: 105
- Registriert: 04.04.2017 00:01
- Behörde: Kommunal
Re: bei familienpol. Beurlaubung keine Beihilfe mit Hinweis auf Familienhilfe GK, Mann aber privat versichert
Genau dieser Fall kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein, die Beihilfe sollte weiterlaufen.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 27.05.2017 05:38
- Behörde:
-
- Beiträge: 232
- Registriert: 29.03.2010 19:30
- Behörde:
Re: bei familienpol. Beurlaubung keine Beihilfe mit Hinweis auf Familienhilfe GK, Mann aber privat versichert
Der Fall könnte klarer nicht sein; *** Rechtsberatung - gelöscht *** greift, sodass weiterhin Anspruch auf Leistungen in entsprechender Anwendung der beihilferechtlichen Vorschriften besteht.
Einfach eine Kopie des Versicherungsnachweises des Ehegatten über dessen Privatversicherung der Beihilfestelle vorlegen und alles läuft wie gehabt weiter.
Einfach eine Kopie des Versicherungsnachweises des Ehegatten über dessen Privatversicherung der Beihilfestelle vorlegen und alles läuft wie gehabt weiter.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 27.05.2017 05:38
- Behörde:
Re: bei familienpol. Beurlaubung keine Beihilfe mit Hinweis auf Familienhilfe GK, Mann aber privat versichert
Danke für die Antworten. Das Ganze hat sich glücklicherweise genau wie in den Kommentaren klären lassen 