
ich hoffe, ich bin an der richtigen Stelle mit meiner Anfrage.
Kurz zu unserer Situation:
Mein Mann und ich bauen demnächst und versuchen aktuell abzuwägen, welche Höhe die monatliche Kreditrate haben darf, damit wir unsere Lebenshaltungskosten und sonstigen Ausgaben bewältigen können. In der aktuellen Situation ist das kein Problem, aber wir möchten auch Nachwuchs und wissen nicht genau, wie es mit Elterngeld und co. aussieht. Nach stundenlangem Suchen und 15 grundverschiedenen Ergebnissen in diversen Elterngeldrechnern sind wir hier gelandet.
Ich möchte bzw. kann nicht voll in Elternzeit gehen und will gerne nach drei Monaten nach der Geburt mit 12 Wochenstunden (A12, Grundschule) wieder arbeiten. Ich bin privat versichert, verheiratet und habe ein Nettoeinkommen von 2673€.

- Ist es richtig, dass ich während der 14 Wochen Mutterschutz mein volles Nettogehalt erhalte?
- Wenn ich nach 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und 4 weitern Wochen zu Hause sein mit 12 Wochenstunden weiterarbeite (geschätzt 1184€, wenn man das so pauschal durch die Stundenanzahl rechnen kann),
wie viel Elterngeld bekomme ich dann noch dazu?
- An welcher Stelle und in welcher Höhe wird das Kindergeld und der Familienfreibetrag eingerechnet?
- Bekommt man zusätzlich zu den 192€ Kindergeld, die jeder für das erste Kind bekommt noch ein zusätzliches Kindergeld oder wird das Kindergeld für Beamte anstelle des allgemeinen gerechnet?
Worst case

- An welcher Stelle kann ich, im dem Fall, dass man mir nicht weiterhelfen kann so etwas erfragen?
Herzlichen Dank für eure Antworten und viele Grüße!