
Ich bin seit Anfang März nach längerer Dienstunfähigkeit wieder in meiner Behörde tätig. Allerdings nur 4 Stunden täglich. Dafür habe ich ein fachärztliches Attest, dass ich nicht länger als 4 Std. tgl. arbeiten darf.
Meine Frage ist nun, ab wann die begrenzte Dienstfähigkeit denn gilt. Ich mein, ich bin ja jetzt schon über 2 Monate wieder in meiner Behörde tätig und beziehe meine vollen Dienstbezüge. Von der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit seitens des Dienstherrn ist noch nichts da. Kann eine begrenzte Dienstfähigkeit, mal angenommen heute vom Dienstherrn festgestellt werden, aber mit rückwirkendem Charakter zum Anfang März 2017 (Dienstbeginn mit 4 Std.)? Ich mache mir halt einfach Gedanken, dass mein Dienstherr für die Zeit von Anfang März 2017 bis zur Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit einen Teil der Bezüge zurückfordert, da ich ja nur 4 Std. täglich Dienst geleistet habe.
Kennst sich hier jemand mit sowas aus?
Besten Dank schon mal...