Ich bin Beamter auf Widerruf und befinde mich derzeit noch in der Ausbildung zum Finanzbeamten im mittleren Dienst des Landes Berlin.
Da der Aufstieg innerhalb der Finanzverwaltung Berlin recht schwer ist und ich in Brandenburg wohne, habe ich mich für das Studium im gehobenen Dienst im Land Brandenburg beworben.
Das Studium würde einen Tag nach Erhalt meines Abschlusses erfolgen... Nun habe ich jedoch folgende Frage:
Muss ich mein Ausbildungsgehalt zurückzahlen oder kommen weitere eventuell anfallende Kosten auf mich zu?
Danke im Voraus!
Rückzahlung von Anwärterbezügen
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen
Zuerst musst du nachschauen, ob es das in Berlin überhaupt gibt.
Also entweder eine Auflage, als du für die Ausbildung im mittleren Dienst verbeamtet wurdest oder eine gesetzliche Regelung.
viewtopic.php?t=3308
Also entweder eine Auflage, als du für die Ausbildung im mittleren Dienst verbeamtet wurdest oder eine gesetzliche Regelung.
viewtopic.php?t=3308