freshair hat geschrieben: ↑10.05.2017 08:17
...ich meinte eigentlich, sofort wechseln...also nächste Tür nehmen und mit neuer Bescheinigung rausgehen...
ach so....
tja,weiss nicht ob ein anderer Arzt,bei dem ich ja erstmal ganz neu bin,sofort auch krankgeschrieben hätte...ich denke,es kommt immer auf den Arzt drauf an....muss er denn krankschreiben?
Die Dienstunfähigkeit ist von Beamtinnen/Beamten durch pflichtgemäße Versicherung, durch ärztliche Bescheinigung oder in anderer Weise glaubhaft zu machen. Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, haben Beamtinnen/Beamte spätestens am vierten Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit dem Personalreferat vorzulegen
Tarifbeschäftigte
Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, hat der/die Arbeitnehmer/in neben der oben genannten Anzeige eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlichen Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen
Tarifbeschäftgte also am 4. Kalendertag
Beamte am 4. Arbeitstag
Posttussi hat geschrieben: ↑10.05.2017 09:45
..muss er denn krankschreiben?
er muss nicht...aber wenn er mich als Privatpatient behalten will, sollte er es...mich fragen die Ärzte meistens unaufgefordert, ob ich eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung brauche...
Du,ich war damals noch gesetzlich krankenversicher,Postbetriebskk....
Bei uns in der Behörde benötigt man dann auf jeden Fall eine DU Bescheinigung.
Wir hier haben eine Dienstvereinbarung, das man sogar eine braucht wenn man Mittwochs krank wird, aber montags wieder zum Dienst antritt, weil dann Sa + So mitgezählt werden (Mi bis So = 5 Tage)
Ich wusste das anfangs gar nicht, bei meinem vorherigen Arbeitgeber war das nämlich nicht so, und bin dann einmal gleich reingefallen, aber wenn man seinen Arzt kennt stellt er einem noch eine nachträglich aus