Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
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Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Hi,
nur mal eine einfache Frage - die aber offenbar selbst Google an seine Grenzen bringt
Ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde bleibt Freitags zuhause, weil er sich nich gut fühlt. Da er sich am Wochenende noch nicht besser fühlt, bleibt er den Montag auch noch zuhause.
Es gibt ja diese Regelung, dass man erst eine Krankmeldung braucht, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Sind damit jetzt Werktage oder Kalendertage gemeint - sprich: wäre der Montag dann der 2. Tag (und damit noch kein Arztbesuch nötig) oder wäre Montag schon der 4. Tag (und somit ein Arztbesuch nötig)?
Irgendwie ist das so ein verwaschene Regelung, wo auch in den Gesetzen nix zu zu finden ist.
Vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung Licht ins Dunkel bringen. Oder kann da jede Bundesbehörde auch wieder eigene Regelungen treffen?
nur mal eine einfache Frage - die aber offenbar selbst Google an seine Grenzen bringt
Ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde bleibt Freitags zuhause, weil er sich nich gut fühlt. Da er sich am Wochenende noch nicht besser fühlt, bleibt er den Montag auch noch zuhause.
Es gibt ja diese Regelung, dass man erst eine Krankmeldung braucht, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Sind damit jetzt Werktage oder Kalendertage gemeint - sprich: wäre der Montag dann der 2. Tag (und damit noch kein Arztbesuch nötig) oder wäre Montag schon der 4. Tag (und somit ein Arztbesuch nötig)?
Irgendwie ist das so ein verwaschene Regelung, wo auch in den Gesetzen nix zu zu finden ist.
Vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung Licht ins Dunkel bringen. Oder kann da jede Bundesbehörde auch wieder eigene Regelungen treffen?
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Am Montag zum Arzt. Ganz einfach.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Für den Bereich der Arbeitnehmer ist die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 1 S. 2 EntgFG, wonach der erkrankte Arbeitnehmer nach 3 Kalendertagen ein ärztliches Attest vorzulegen hat. Der Arbeitgeber darf aber auch bereits früher ein ärztliches Attest verlangen (§ 5 Abs. 1 S. 3 EntgFG).
In § 96 Abs. 1 S. 2 BBG ist geregelt, dass Bundesbeamte eine Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit auf Verlangen nachzuweisen haben. In der Regel wird in einer Dienstvereinbarung geregelt, ab wann ein Attest vorgelegt werden muss. Es können durchaus unterschiedliche Regelungen je nach Behörde bestehen. Meistens lehnt man sich an die für Arbeitnehmer geltenden Reglungen an, schon um unterschiedliche Regelungen für Beamte und Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Behörde zu vermeiden.
In § 96 Abs. 1 S. 2 BBG ist geregelt, dass Bundesbeamte eine Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit auf Verlangen nachzuweisen haben. In der Regel wird in einer Dienstvereinbarung geregelt, ab wann ein Attest vorgelegt werden muss. Es können durchaus unterschiedliche Regelungen je nach Behörde bestehen. Meistens lehnt man sich an die für Arbeitnehmer geltenden Reglungen an, schon um unterschiedliche Regelungen für Beamte und Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Behörde zu vermeiden.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Richtig ist, dass eine AU-Bescheinigung nach 3 Tagen vorliegen muss. Das heißt aber nicht, dass die ersten beiden Tage ohne Schein laufen. Der wird dann einfach rückwirkend ausgestellt. Das ist gängige Praxis und kein Problem. So etwas musst du ja z.B. auch machen, wenn du im Krankenhaus warst. Da bekommst du deinen Krankenschein in der Regel auch erst hinterher vom Hausarzt.decade hat geschrieben: ↑08.04.2017 00:11
Ein Bundesbeamter bei einer Bundesbehörde bleibt Freitags zuhause, weil er sich nich gut fühlt. Da er sich am Wochenende noch nicht besser fühlt, bleibt er den Montag auch noch zuhause.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
... zu meiner damaligen aktiven Zeit war das so geregelt wie hier die Beiträge bereits gepostet wurden,nur wenn der Dienstherr wirklich mal eine Krankmeldung vor dem Ablauf von 3 Kalendertagen haben will also schon ab dem 1. Tag muss er das dem Arbeitnehmer / Beamten für die ,,zukünftigen,, Krankheitsfälle schriftlich mitteilen,also niemals für den akuten Fall!
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
.... oder es gibt eine Dienstvereinbarung dazu.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
In diesem Fall zählen der Samstag und der Sonntag eindeutig mit, da diese Tage von den Krankheitstagen "eingeschlossen" sind. D. h. es sind immer die Kalendertage gemeint. Es ist also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Genau so ist es auch in Hessen wie es Nadine100 schreibt. In dem Ausgangsfall würde / müsste ein hessischer Beamter am Freitag zum Doc gehen.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Ich kenne es nur so dass,wenn man freitags krank war und nicht zum Dienst erschien und auch dann ab montags noch krank war und nicht kam,ein ärztliches Attest rückwirkend von Freitag vorgelegt bzw.an die Dienststelle geschickt werden musste.
Und ich finde das auch ganz logisch und normal und verstehe garnicht,was da unklar sein soll...
LG
Posttussi
Und ich finde das auch ganz logisch und normal und verstehe garnicht,was da unklar sein soll...
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Zumal jeder Arzt den Krankenschein rückwirkend auf Freitag schreibt. Das ist überhaupt kein Problem.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
...einfach nur am Freitag telefonisch beim Doc melden das man erst am Montag vorbeikommen kann,dann läuft alles gutBaumschubser hat geschrieben: ↑08.05.2017 21:01 Zumal jeder Arzt den Krankenschein rückwirkend auf Freitag schreibt. Das ist überhaupt kein Problem.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Musst du nichtmal. Es genügt völlig, am Montag zu sagen, dass man seit Freitag krank ist. Kenne keinen Arzt, der da den Schein verweigert.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Über diesen Thread kann ich nur den Kopf schütteln.
Bitte die Frage des TS beachten.
Bundesbeamter !!! Da ist es so geregelt, dass der Montag der 4.Tag wäre.
Hat auch einen Sinn.
Bitte die Frage des TS beachten.
Bundesbeamter !!! Da ist es so geregelt, dass der Montag der 4.Tag wäre.
Hat auch einen Sinn.
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Re: Freitag krank - ab wann Krankmeldung nötig?
Baumschubser hat geschrieben: ↑08.05.2017 21:08 Musst du nichtmal. Es genügt völlig, am Montag zu sagen, dass man seit Freitag krank ist. Kenne keinen Arzt, der da den Schein verweigert.
Doch...mir ist das wirklich mal passiert...in den frühen 70er Jahren....war so ein alter Pingel....
Folge war dass ich den Freitag als unbezahlten Urlaubstag anmelden musste