Aufgrund einer psychischen Erkrankung bin ich 2014 für ca. 9 Monate aus dem Dienst ausgefallen (Land Berlin, 50 Jahre, verheiratet, 30 Dienstjahre, POK.)
Dann auf einer neuen Dienststelle wieder Fuß gefasst, wobei ich aber abermals vor dem Zusammenbruch stehe. Momentan versehe ich Dienst so gut es geht, aber bald geht es nicht mehr:-((((((
Wenn ich jetzt nochmals zum Arzt gehe, und er mich dienstunfähig schreibt, wie ist denn die Vorgehensweise?
Beim 1. Mal über 6 Monate auf einen Termin beim Pol-Arzt gewartet. Nach 3 Monaten Krankheit meldet sich ja die Personalstelle und kündigt den Besuch beim Pol-Arzt an. Aber ihr kennt ja die Situation der Pol-Ärzte in Berlin.
Und wie hoch wäre in etwa eine zu erwartende Pension?? Ich weiß, es gibt den Pensionsrechner, aber ich komme damit irgendwie nicht zurecht
Danke für ein paar Antworten.
crimo
Frühpensionierung - wie läuft es ab -
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Re: Frühpensionierung - wie läuft es ab -
Nimm mal ungefähr 65,75 Prozent von deinem aktuellen Brutto und ziehe danach 10,8 Prozent von dem ermittelten Betrag ab.
Wenn du Kinder hast, erhälst du diese Komponente des Familienzuschlages voll.
Das so ermittelte Brutto gibst du hier ein.............
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Wenn du Kinder hast, erhälst du diese Komponente des Familienzuschlages voll.
Das so ermittelte Brutto gibst du hier ein.............
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Re: Frühpensionierung - wie läuft es ab -
Hallo
Mir geht es von Deinen Eckdaten her sehr ähnlich. Hier (NRW) kommt eine Vorladung zum Pol.-Arzt wenn man
innerhalb von 6 Monaten 3 Monate oder länger erkrankt ist. Ist das in Berlin anders?
Die Pension errechnet sich wie folgt:
(in NRW; denke das es in Berlin vergleichbar ist)
Ruhegehaltsfähige Dienstjahre (plus Zurechnungszeit bei DU, in Deinem Fall 2/3 von 10 Jahren die Dir bis zum 60. Lebensjahr fehlen, hier
6,6 Jahre) x 1,79375
Grob gerechnet also 36 x 1,79375 = 64,57%
Nun errechnest Du aus Deinen ruhegehaltsfähigen Bezügen 64,57%. Von der errechneten Summe ziehst Du 10,8% ab und Du hast
ein Ergebnis.
Von dem Ergebnis musst Du nun noch private Krankenversicherung und Lohnsteuer abziehen. Wenn Du Kinder hast kommt der Fam.Zuschlag
für Kinder und Kindergeld ungekürzt noch hinzu.
Mir geht es von Deinen Eckdaten her sehr ähnlich. Hier (NRW) kommt eine Vorladung zum Pol.-Arzt wenn man
innerhalb von 6 Monaten 3 Monate oder länger erkrankt ist. Ist das in Berlin anders?
Die Pension errechnet sich wie folgt:
(in NRW; denke das es in Berlin vergleichbar ist)
Ruhegehaltsfähige Dienstjahre (plus Zurechnungszeit bei DU, in Deinem Fall 2/3 von 10 Jahren die Dir bis zum 60. Lebensjahr fehlen, hier
6,6 Jahre) x 1,79375
Grob gerechnet also 36 x 1,79375 = 64,57%
Nun errechnest Du aus Deinen ruhegehaltsfähigen Bezügen 64,57%. Von der errechneten Summe ziehst Du 10,8% ab und Du hast
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Von dem Ergebnis musst Du nun noch private Krankenversicherung und Lohnsteuer abziehen. Wenn Du Kinder hast kommt der Fam.Zuschlag
für Kinder und Kindergeld ungekürzt noch hinzu.
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Re: Frühpensionierung - wie läuft es ab -
Ich habe zwar alles schon geschrieben, aber dein letzter Satz stimt steuerrechtlich nicht.Teree hat geschrieben:
Von dem Ergebnis musst Du nun noch private Krankenversicherung und Lohnsteuer abziehen. Wenn Du Kinder hast kommt der Fam.Zuschlag
für Kinder und Kindergeld ungekürzt noch hinzu.
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Re: Frühpensionierung - wie läuft es ab -
Inwiefern stimmt da was nicht?
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Re: Frühpensionierung - wie läuft es ab -
Laut LBV ist Fam. Zuschlag Stufe 1 teil der ruhegehaltsfähigen Bezüge (somit steuerpflichtiges brutto) und Fam. Zuschlag Stufe 2 wird in vollem Umfang mit dem Kindergeld weiter gezahlt sofern man anspruchsberechtigt ist.
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Re: Frühpensionierung - wie läuft es ab -
Torquemada hat geschrieben: Wenn du Kinder hast, erhälst du diese Komponente des Familienzuschlages voll.
Das so ermittelte Brutto gibst du hier ein.............
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Sie hier. Wurde schon beschrieben. Bitte das Kindergeld nicht damit verwurschteln, da das jeder bekommt.