Guten Abend liebe Gemeinschaft,
bald steht der Einstieg als Anwärter im mittleren Dienst bei der BW bevor. Bezüglich meiner Wohnsituation ergeben sich für mich Fragen und hoffe hier auf Antworten zu treffen.
Aktuell:
Derzeit wohne ich in einer angemieten Wohnung weit über 500 km vom zukünftigen Dienstort entfernt. Habe keine Kinder und bin ledig.
Mein Plan:
Die derzeitige Wohnung würde ich ungern aufgeben, da die Situation nach der Laufbahnausbildung noch nicht klar ist.
Meine Fragen:
1. Gibt es bei der Bundeswehr Dienstwohnungen für Beamte?
2. Wenn ja, wie läuft das ab, zu welchen Konditionen unter den genannten Voraussetzungen?
3. Gibt es eine Lösungsansätze diese Problematik ohne komplette Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes zu umgehen?
Mit einer Idee erhoffe ich eine Erleichterung in Entscheidungsfragen, die anstehen.
Vielen Dank
Grüße
Dienstwohnung BW (Beamte)
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Re: Dienstwohnung BW (Beamte)
als Beschäftigter beim Bund egal ob Beamter oder Angestellter haben die zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentren (früher STOV Standortverwaltung) des jeweiligen Dienststandortes eine Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete,dort erfährst Du sicherlich genaueres über das Vergabesystem,diese Wohnungen liegen unter dem normalen Mietpreisniveau,weil sie beim Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Dienstwohnung BW (Beamte)
Ist man verpflichtet die bisherige Wohnung aufzugeben? Oder hat der Behalt der bisherigen Wohnung irgendwelche Nachteile?
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Re: Dienstwohnung BW (Beamte)
bei mir ist es schon sehr lange her,deswegen lieber jetzt eine aktuelle Auskunft von der betreffenden Dienststelle einholen ,da bist Du dann auf der sicheren Seite...
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Re: Dienstwohnung BW (Beamte)
Warum sollte man seine Wohnung aufgeben müssen? Das ist steuerlich sogar wegen Familienheimfahrten interessant, wenn man seinen Lebensmittelpunkt dort beibehält (Vereine, Freunde, ehrenamtliches Engagment).HornSWGelb hat geschrieben:Ist man verpflichtet die bisherige Wohnung aufzugeben? Oder hat der Behalt der bisherigen Wohnung irgendwelche Nachteile?
Nachteile? Höchstens eine eventuelle Zweitwohnungssteuer für den zweiten Wohnsitz. Informieren !